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1316.10 - Anträge der Kommission
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Belastungen vorgeht und im Grundbuch angemerkt werden kann. § 10 Auskunfts- und Mitwirkungspflicht Die Parteien, die Urkundspersonen und das Handelsregisteramt haben dem Grundbuchamt die für die Berechnung gleich. 3. Abschnitt Gebührenbemessung §14 Grundsatz 1 Die Gebühren bemessen sich nach dem Zeitaufwand für die Beratung, die Kontrolle und den grundbuchlichen Vollzug des Geschäfts. 2 Der Stundenansatz Inkasso Das Grundbuchamt ist für die Berechnung der Gebühren und das Inkasso zuständig. § 12 Verjährung Die Gebührenforderung entsteht mit dem Vollzug der Dienstleistung durch das Grundbuchamt und verjährt
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1297.08 - Antrag des Regierungsrates und des Obergerichtes für die 2. Lesung
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Oktober 2005 § 24 Abs. 1 1 Die Staatsanwaltschaft ist die Anklagebehörde. Sie erhebt die Anklage auf Grund der ihr überwiesenen … vor Gericht, ausgenommen bei Ehrverlet- zungen, die nicht durch Veröffentlichung Massnahmen darf aus wichtigen Gründen unterbrochen (Art. 92 StGB) oder verschoben werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: 1. – 4. unverändert § 86bis 2.bis Vorzeitiger Straf- und Massnahmenvollzug
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1297.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 28. Februar 2006
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Februar 2006 1 § 24 Abs. 1 1 Die Staatsanwaltschaft ist die Anklagebehörde. Sie erhebt die Anklage auf Grund der ihr überwiesenen … vor Gericht, ausgenommen bei Ehrverlet- zungen, die nicht durch Veröffentlichung Massnahmen darf aus wichtigen Gründen unterbrochen (Art. 92 StGB) oder verschoben werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: 1. – 4. unverändert § 86bis 2.bis Vorzeitiger Straf- und Massnahmenvollzug
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1297.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Juli 2005 1 § 24 Abs. 1 1 Die Staatsanwaltschaft ist die Anklagebehörde. Sie erhebt die Anklage auf Grund der ihr überwiesenen … vor Gericht, ausgenommen bei Ehrverlet- zungen, die nicht durch Veröffentlichung Massnahmen darf aus wichtigen Gründen unterbrochen (Art. 92 StGB) oder verschoben werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: 1. – 4. unverändert § 86bis 2.bis Vorzeitiger Straf- und Massnahmenvollzug
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1316.13 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Januar 2007 nicht beraten. Die Regierung ersuchte den Kantonsrat um eine Zurückweisung des Geschäfts. Grund für diesen Entscheid waren unterschiedliche Datenbasen, auf die sich die Prognosen über die vorau bis zu einer Grenze von CHF 2'700.00; g) mit Faktor 2 bei Begründung einer Dienstbarkeit oder Grundlast bis zu einer Grenze von CHF 3'000.00.“ Absatz 2: Die Kommission stimmt dem Antrag des Regierungsrates f) beantragt die Kommission, wie bereits früher, dass der elektronische Zugriff auf Daten des Grundbuchamtes dann kostenlos ist, wenn es sich um in öffentlichen Datennetzen zur Verfügung gestellte Daten
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1248.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Ihnen am 8. April 2003 den Bericht und Antrag zu Änderungen der Geschäftsordnung des Kantonsrates auf Grund hängiger parlamentarischer Vorstösse nach der Ablehnung des Kantonsrats- gesetzes am 28. Juni 2001 wie auch Übervertretungen zu verhin- dern. Der Anspruch einer gerechten Vertretung kann aber auf Grund des geltenden Rechts nur annäherungsweise verwirklicht werden, denn die Mandatsverteilung im Rat stimmt konstituierenden Sitzung selbst verhindert. In diesem Sinne würde sich eine siebenköpfige Kommission auf Grund der Resultate der letzten Kantonsratswahlen wie folgt zusammensetzen: Fraktion Grösse 1. Verteilung
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1300.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kandidatinnen und Kandidaten anderer Listen aufzuführen; dies zum Schaden der eigenen Liste. Aus diesem Grund werden die Parteien möglichst voll- ständige Listen anstreben. Das kann ein Nachteil für kleinere wonach die Kantone dafür sorgen, „dass auch stimmen kann, wer wegen Invalidität oder aus einem anderen Grund dauernd unfähig ist, die für die Stimmabgabe nötigen Handlungen selbst vorzunehmen.“ § 14 des Entwurfs als Mitglied gewählt wird oder der Behörde bereits angehört. C. Nationalratswahlen (§§ 60 - 61) Auf Grund des Bundesgesetzes über die politischen Rechte hat der Kanton das kan- tonale Wahlbüro zu bezeichnen
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2121.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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t ersucht, säm t- liche diesbezüglich bestehenden gesetzlichen Grundlagen aufzuzeigen sowie darzule- gen, wo allenfalls aus welchem Grund ein Anpassungsbedarf besteht und wie dieser um- gesetzt werden Postulats Der Regierungsrat hat im Sinne des Postulats die gesetzlichen Grundlagen aufgezeigt sowie dargelegt, wo er aus welchem Grund einen Anpassungsbedarf sieht. Auch hat er die Errichtung einer zentralen Mitglieder des Grossen Rats des Kantons Basel -Stadt in ISIS erfasst, obwohl dafür kein ausreichender Grund bestanden hatte. Die Registrierung wurde sodann aufgrund der Intervention durch die GPDel wieder gelöscht
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2161.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates, des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes
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wird die Verkündigung des Wortes vor körperlichen Darstellungen des Körpers Christi in den Vorde r- grund gestellt. Die Beschränkung des Kruzifixes auf eine bestimmte christliche Konfession ver- stärkt noch bestehenden Kreuzen Im Einzelfall kann sich eine Person durch das Vorhandensein des Kreuzes in ihren Grund rech- ten verletzt fühlen. Dies gilt besonders dort, wo das Kreuz durch die Positionierung und Ausg Kreuz ausg e- statteten Gerichtssaal verhandeln zu müssen, das Grundrecht eines Prozessbeteiligten aus Ar- tikel 4 Abs. 1 des Grundgesetzes verletzen kann (Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfrei- heit)
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2123.1a - Beilage
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Übertretungen eines durch die zuständige Behörde erlassenen Fahr- und Parkierverbots auf privatem Grund und bei Übertretungstatbeständen, die in gemeindlichen Erlassen vorgesehen sind. In allen übrigen schliesslich, dass diese Bestimmung seit Jahrzehnten nicht mehr zur Anwendung gelangte, so dass mit gutem Grund davon ausgegangen werden darf, die Strafwürdigkeit im Zusammenhang mit so genannten Schunderzeugnissen 128bis StGB deckt den zweiten Ab- schnitt von § 23 PStG ab. Tathandlung ist hier wie dort das grundlose Alarmieren, sei dies durch mündliche oder schriftliche Mitteilung, sei dies auf andere Weise. Der