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2059.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Hinterbergstrasse ist bereits heute überlastet. Ein Ausbau drängt sich auf. Zudem ergeben sich auf Grund der Nähe des Kno- tens Alte Steinhauser-/Hinterbergstrasse zum Knoten Alpenblick sowie deren zukünftigen Chamerried wird zukünftig als Umsteigehaltestelle der Buslinien 4, 6 und 8 die- nen. Zusätzlich ist auf Grund der zu erwartenden Nutzungsänderungen der angrenzenden Grundstücke der Hinterbergstrasse mit einem rund 41'000 Fahrzeugen auf. Auf die Alte Steinhauserstrasse entfallen rund 13'000 Fahrzeuge. Auf Grund der Fahrspurerweiterung am Knoten Alpenblick infolge der Umfahrung Cham– Hünenberg muss die Licht
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2079.2 - Antwort des Regierungsrates
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Nutzen und ist der An- sicht, dass diese nur bei zwingender Notwendigkeit einzugehen sind. Aus diesem Grund sollen alle Konkordate, denen der Kanton Zug beigetreten ist, systematisch überprüft werden. I. B . Letztlich entscheidet der Kantonsrat bzw. die Zuger Bevölkerung im Falle eines Referendums auf Grund von Bericht und Antrag des Regierungsrates, ob der Nutzen eines Konkordats ge- genüber einem Alleingang
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2226.3a - Synopse
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2226.3 (Laufnummer 14465) Körperschaften; e) Verwaltungsakte im Einzelfall; f) Erlasse, die auf Grund besonderer Vorschriften auf anderem Wege zu veröf- fentlichen sind; g) Erlasse, die im höheren La und Einsichtnahme erfolgt auf schriftliches Gesuch hin. Sie wird bewilligt, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, namentlich für Forschungs- arbeiten. Vorbehalten bleibt § 15 Abs. 2 Satz 2. 3 Das Archiv ihm nötig erscheint oder wenn zwei Mitglieder es verlangen. 2. Kein Mitglied darf ohne wichtigen Grund einer Sitzung fernbleiben. 3. Die Mitglieder sind bei Abstimmungen und Wahlen zur Stimmabgabe verpflich-
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1455.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Management“ auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen. Auch die Privatwirtschaft hat sich auf Grund der Marktmechanismen den neuen Herausforderungen gestellt und die Frage der Qualität und der Zert finden, die jedoch keine Änderung beim Ge- setzestext nach sich ziehen. Folgende Punkte sollen auf Grund der Vernehmlassungsergebnisse noch einmal ge- nauer erläutert und begründet werden: • Kompetenz- und ......................................................................... 24 5.4 Übersicht: Grunddimensionen des Projekts........................................................ 25 5.5 Überblick Quali
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1466.6 - Antrag der Alternativen Fraktion zur 2. Lesung
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mit Mehrkosten von ca. 2 Millionen Franken gerechnet werden auf Grund des neuen Sicherheitskonzeptes der Zuger Polizei. Weiter wurde auf Grund der Klimaschutzdiskussion ein Oekopaket geschnürt (um- weltschonende Stand). Auch dies bringt Mehrkosten von ca. 1 Million Franken. Für die Alternative Fraktion ist das Grund genug bei der zweiten Lesung wiederum den Antrag auf Erhöhung des kantonalen Beitrages von 3 Millionen
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1473.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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gutes Netzwerk aufgebaut und verfügt über sehr gute Kenntnisse der Jugendszenen im Kanton Zug. Auf Grund dieser Kontakte und Spezialkenntnisse konnten im letzten Jahr viele Gewaltdelikte unter Jugendlichen die Initiative auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen (vgl. Art. 139 Abs. 2 BV). Bereits aus diesem Grund ist ein Vorstelligwerden des Kantons Zug beim Bund in dieser Angelegenheit nicht angezeigt. Der R dass die bestehenden Bestimmungen im Ausländergesetz für eine Durchsetzung von Ausweisungen auf Grund von deliktischem Verhalten genügen. 3.2. Verzögerte Abgabe des Lernfahrausweises Der Motionär verlangt
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1335.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bundessteuer ist in der Laufenden Rechnung um insgesamt Fr. 9'137'449.25 zu hoch ausgewiesen. Der Grund dafür ist ein systemati- scher Überlegungsfehler im Zusammenhang mit Periodenabgrenzungen, welcher folgt: Zu § 1 Aus der für das Jahr 2004 nicht ausgeglichenen Teuerung im Umfang von 0.6 % des Grundlohnes ergaben sich für die Staatsangestellten gegenüber dem ursprünglich budgetierten Betrag Einbussen Distrikt Aurangabad, herrschen fast noch feudale Verhältnisse vor. Kasten von mittleren und grossen Grundbesitzern dominieren das fruchtbare Land; Händler den Markt. Auf den Feldern arbeiten vorwiegend Kastenlose
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1376.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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gibt einen transparenten und verständlichen Überblick der finanziellen Entwicklung des Kantons auf Grund heute vorliegender Informationen. Das erste Jahr entspricht dem Budget 2006 und wir verweisen dazu Zweckbindung mit durchschnittlich 3.3% eingehalten werden. Wir sind zufrieden, dass die - auch auf Grund unserer kritischen Anregungen - vor 2 1376.2 - 11855 Jahren eingeleiteten Massnahmen durch die Regierung Fertigstellung des Zentralspitals, auf 81.8 Mio. Franken. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass auf Grund der guten Rechnungsergebnisse im ganzen Planungszeitraum mit einem Selbstfinanzie- rungsgrad von
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1396.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Paragraphen nach sich zieht. § 2bis: Subsidiarität Der Grundsatz ist unbestritten. Zustimmung 14 1395.3/1396.3 - 12144 § 9: Grundsatz Auf Grund des Beschlusses zur Zuständigkeit der Bürgergemeinden wird unterhalten Kontakte zur Wirtschaft und suchen nach Arbeitsplätzen mit sinnvollen Tätigkeiten. Aus diesem Grund soll die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) gefördert werden, um diese Abklärungen in einem Gemeindegesetz und § 5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) Auf Grund des Entscheides, die Bürgergemeinden betr. wirtschaftliche Sozialhilfe im SHG zu belassen, erübrigen
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1341.07 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Im Weiteren werden insgesamt sechs parlamentarische Vorstösse erledigt und einige Paragraphen auf Grund von Praxiserfahrungen geändert bzw. präzisiert. Zusätzlich erfolgt eine Anpassung der Gesetzgebung Genossenschaften werden zu 70 Prozent besteuert, wenn die Beteiligung mindestens fünf Prozent am Aktien-, Grund oder Stamm- kapital beträgt oder einen Verkehrswert von mindestens fünf Millionen Franken aufweist um die Ungerechtigkeiten des geltenden Paragraphen auszumerzen, ohne die bestehende Regelung im Grundsatz zu revidieren. § 62 Abs. 3 und 4 (Gewinnsteuer; Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen) In diesem