-
1152.2 - Antwort des Regierungsrates
-
gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen Temporeduk- tionen auf Ausserorts-Teilstrecken; auf Grund auch von früheren Urteilen des Ver- waltungsgerichts sind diese gesetzlichen Grundlagen des Bundes verbindlich kehrs wird die Umlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zum ÖV gefördert. Aus diesem Grund hat der Kantonsrat neben dem neuen Strassenbaupro- gramm auch die Planungs- und Projektierungskredite t ist. Im Kanton Zug jedoch ist die Installation einer Verkehrsbeeinflussungsanlage geplant. Der Grund sind die seit Jahren auf der Autobahn A4a entstehenden Staus mit Unfällen zu den Hauptverkehrszeiten
-
1373.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
keit üben die mit der Rechtsanwendung befassten Organe gemeinhin aus. Sicherlich auch aus diesem Grund sind in vielen anderen Kantonen seit den Entscheiden des Bundesgerichts vom 9. Juli 2003 vermehrt auf die beiden Bundesgerichtsentscheide hinweise und bekannt gebe, dass die verfassungsmässigen Grundrechte eingehalten werden müssten (insbesondere das Diskriminierungsverbot und die Pflicht zur Begründung 2003 im Zusammenhang mit der ordentlichen Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern zwei grundlegende Entscheide gefällt. Demnach müssten Einbürge- rungsentscheide den Anforderungen rechtsstaatlicher
-
1395.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
Paragraphen nach sich zieht. § 2bis: Subsidiarität Der Grundsatz ist unbestritten. Zustimmung 14 1395.3/1396.3 - 12144 § 9: Grundsatz Auf Grund des Beschlusses zur Zuständigkeit der Bürgergemeinden wird unterhalten Kontakte zur Wirtschaft und suchen nach Arbeitsplätzen mit sinnvollen Tätigkeiten. Aus diesem Grund soll die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) gefördert werden, um diese Abklärungen in einem Gemeindegesetz und § 5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) Auf Grund des Entscheides, die Bürgergemeinden betr. wirtschaftliche Sozialhilfe im SHG zu belassen, erübrigen
-
1335.5 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
, die das nicht tun. Auch wurde erwähnt, dass Bonuszahlungen an das Personal ausschliesslich auf Grund der erbrachten Arbeitsleistungen ausgerichtet werden sollten, ohne für alle die Teuerungsentwicklung Entwicklungshilfe Sache des Bundes ist. Der Kanton Zug beteiligt sich an diesen Kosten indirekt auf Grund der an den Bund ab- gelieferten hohen Erträge an der direkten Bundessteuer. Trotzdem ist die Stawiko Bundessteuer in der Laufenden Rechnung 2004 um insgesamt 9.1 Mio. Franken zu hoch ausgewiesen ist. Der Grund dafür ist ein Überlegungsfehler im Zusammenhang mit Periodenabgrenzungen, welcher seit 1993 zu Fe
-
1341.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
ten beträgt die Sperrfrist nur fünf Jahre. Die längere Sperrfrist von zehn Jahren erscheint auf- grund des Steuerplanungs- und Missbrauchspotentials bei Übertragungen auf privilegierte Gesellschaften sachlich ......................................23 1. Das Wichtigste in Kürze • Die Kommission hat die Grundsatzfrage der Aufteilung der Steuergesetzrevi- sion in ein 1. und 2. Revisionspaket diskutiert und war besteuerte Gesellschaft (Holding-, Domizil- oder gemischte Gesellschaft) wurde von der Kommission die Grundsatzfrage diskutiert, ob eine sofortige Abrechnung oder eine Aufschubslösung erfolgen solle. Mit einem
-
1445.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
und der Kosten) und unter Berücksichtigung der Wasserführung in der Neuen Lorze festgelegt. Auf Grund des Leitungsgefälles und des gewählten Durchmessers wird eine Was- sermenge zwischen 150 und 200 l/s von ca. 4 m auf. Für Baumassnahmen handelt es sich um einen sehr schlechten, wenig tragfähigen Bau- grund mit Grundbruchgefährdung, was entsprechende Sicherungs- und Wasserhal- tungsmassnahmen in der Sohle alisiert werden. Dabei handelt es sich nur um den rechtsufrigen Bereich, wo der Kan- ton über das Grundeigentum verfügt. Die Uferböschung wird im heutigen Zustand belassen. Der Gestaltung liegt die Idee eines
-
1367.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
Einfamilienhauses erwähnt, bei welchem ein Eintrag im Grundbuch mit einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand verbunden wäre. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen in Abs. 4 festzuschreiben, dass bei erblickt werden, dass Zuwendungen, die aus einem nicht verwirklichten oder nachträglich weggefallenen Grund erfolgen, zurückzu- erstatten sind. Dieser Grundsatz, der für das Privatrecht in Art. 62 Abs. 2 OR oben erwähnten Erlasse, in genau bezeichneten Bereichen vorwiegend Einzelunterschrift. Aus diesem Grund ist auch im regierungsrätlichen Antrag zu § 40 explizit geregelt, dass für die Abwicklung des Zah
-
2165.07b - Beilage 2
-
auch ohne Einwilligung der Person betre- ten, die an den Räumlichkeiten die Sachherrschaft hat, wenn Grund zur Annahme besteht, dass eine Person oder ein Tier zum Schutz von Leib und Leben der Hilfe bedarf Person beizuziehen. 3 Die Polizei informiert die berechtigte Person oder ihre Vertretung über den Grund der Durchsuchung, soweit dadurch der Zweck der Massnahme nicht ver- eitelt wird. 2.2.5. Sicherstellung bei der das Tier oder der Gegenstand sichergestellt wird, mit einer Verfü- gung unverzüglich den Grund der Sicherstellung mit. § 28 Herausgabe und Weitergabe sichergestellter Tiere und Sachen § 28 Abs
-
2130.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Aufträge in der Höhe von 1.575 Mio. Fran- ken hauptsächlich für Grundlagenerhebung und Variantenabklärungen ausgelöst worden. Auf- grund einer ersten Kostenkontrolle und Endkostenprognose musste der R Franken. Der Kanton hat 2009 für den Stadttunnel Zug ein Teilvorprojekt mit Baulinien vorgestellt. Auf- grund einer Motion von Werner Villiger, Rudolf Balsiger und Moritz Schmid betreffend be- schleunigte Re Abrechnung des bewilligten Objektkredites mit einer Kosten- überschreitung befassen muss. Aus diesem Grund beantragt er dem Kantonsrat hiermit nicht zuletzt auch aufgrund des Vertrauensvotums des Kantonsrates
-
1506.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
7 Bund - Kantone Familienzulagen in der Landwirtschaft (FL) Der Kantonsbeitrag wurde bisher auf- grund der Finanzkraft ermittelt. Die Abstufung nach Finanzkraft wird gestrichen. Als Bemessungsgrundlage Vereinbarung wird das Grundangebot im sonderpädagogi- schen Bereich festgelegt, das jeder Kanton selber oder in Zusammenarbeit mit ande- ren Kantonen anbieten muss. Das definierte Grundangebot ist weitgehend eindeutig verwaltenden bzw. vollziehenden Cha- rakter. Aufgrund der klaren verfassungsmässigen Grundordnung gehören sie daher in den ausschliesslichen Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates. Vorbehalten