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1562.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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ichen ist es nicht gelungen, genügend Studierende für diesen Ausbildungsgang zu rekrutieren. Auf Grund der fehlenden Perspektiven scheint es sinnvoller zu sein, auf eine eigene HFG zu verzichten und damit How im ACB-Bereich sowie ge- nerell in der Ausbildung im Gesundheitswesen verloren gehen würde. Auf Grund der grossen Unsicherheit und fehlender Perspektiven orientieren sich die Lehrpersonen neu. Erklärtes tertiären Bereich zu erhalten, in- dem z.B. eine eigene Schule für den Akutbereich geführt würde. Auf Grund der Konkurrenzsi- tuation mit den entsprechenden Angeboten in Luzern, Zürich und Aarau und dem bereits
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1499.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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den Volksschulen gleichsetzen. Diese Gleichsetzung würde die entsprechende Ausformulierung des Grundangebotes an Instrumental-, Vokal- und Ensembleunterricht, die Festlegung von Lehrplänen sowie die interne arten der Musikschule wie folgt zu erwähnen. Das Angebot der Musikschule umfasst: - Musikalische Grundschule - Instrumental- und Vokalunterricht - Ensembleunterricht Zur Begründung der Motion wird im Wesentlichen die Musikschule. Mit der Einführung der Blockzeiten in der Volksschule würde die Musikalische Grundschule der Musikschulen in den Stundenplan der Volksschule integriert – alle Kinder der Zuger Gemeinden
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3196.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Kriminalitätsbekämpfung und dem dazu notwendigen Datenaustausch mit dem Bund wird hiermit die gesetzliche Grund lage geschaffen. Einzelne Kantone wenden bereits heute Analysetools an, welche die Lage- und Anal auf all- gemein zugängliche Orte aufgehoben werden. Die einschränkende Formulierung hat sich auf- grund des (geänderten) Verhaltens von Täterinnen und Tätern nicht bewährt. Sie führte in der Praxis dazu Strafanzeigen gegen die Polizei oder als Hilfe bei der Beurteilung von Staatshaftungsansprüchen auf Grund eines behaupteten wider- rechtlichen Vorgehens der Polizei bei einem Sondereinsatz gewährleistet werden
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2995.2 - Antwort des Regierungsrats
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hen Vorgaben gibt, kommen hier im Wesentlichen kantonale Rechtsgrundlagen zum Tragen. Aus diesem Grund sind die Regelungen bei Materialabbaustellen, so zum Beispiel bei Kiesabbaugebieten in den Kantonen anderen Kantonen etc.) ausreichen, um eine ausgeglichene Materialbilanz erreichen zu können. Aus diesem Grund ist auf weitergehende Massnahmen, namentlich auf maximal zulässige Rekultivierungsmengen für Kiesgruben jederzeit möglich sei und deshalb ein Deponienotstand drohe, werden regelmässig laut. Aus diesem Grund hat die Baudirektion im Sommer 2018 die Branche zu einer Aussprache zu diesem Thema eingeladen . In
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3094.1a - Beilage BGS 612.16
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des Bundes, Kredite der Banken in der Höhe von 100 Millionen Franken abgesichert, die diese auf- grund der Massnahmen zur Eindämmung von COVID-19 an Einzelunter- nehmen, Selbständigerwerbende und weitere arf muss in adäquatem kausa- lem Zusammenhang mit den Einschränkungen des Wirtschaftslebens auf- grund der Massnahmen des Bundes oder des Kantons zur Eindämmung von COVID-19 stehen. 2 Der Kredit ist a se die AHV-Nummer im Fall von Selbständigerwer- benden, die Höhe des beantragten Kredits und den Grund des Kreditbedarfs (nach folgenden Kategorien: Betriebsunterbruch, starker Nachfragerück- gang, grosse
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2981.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Abwanderung; - der Zusatzbedarf resultiert aus der Zahl zusätzlich kreierter ICT-Arbeitsplätze auf- grund der zukünftigen Entwicklung der Wirtschaft sowie aus dem Strukturwandel . Aufgrund der Daten, Beo ausgezeichnete berufliche Grundbildung für technische Lehrberufe sowie der lehr- bzw. berufsbegleitenden Berufsmaturität. Nach der Lehre besuchen viele Absolvierende dieser Grundbildungen eine Fachhochschule Region, die bereits eine Grundbildung mit einem Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis abgeschlossen haben. Neben rund 200 Absolvierenden einer technischen, beruflichen Grundbildung wurden im Rahmen der Bed
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3000.2 - Antwort des Regierungsrats
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Grenzwerts von mehr als 80 Prozent kann deshalb derzeit nicht erfolgen. Die Baudirektion hat aus diesem Grund den Zuger Gemeinden bereits im Frühjahr 2019 empfohlen, Baugesuche mit adaptiven Antennen nur zu behandeln dringend notwendigen Vorgaben des Bundes für die Abnahmemessungen fehlen derzeit noch. Aus diesem Grund hat nicht das AFU, sondern die Baudirektion bereits 3000.2 - 16208 Seite 3/4 frühzeitig eine interne die gemeindliche Bewilligungspraxis im Kanton Zug möglichst einheitlich gehandhabt wird. Aus diesem Grund unterstützt der Regierungsrat das Bestreben der Bau- direktion, mit der Weisung vom letzten Frühjahr
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3025.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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staatliche Aufgabe einmal aus irgendeinem Grund wegfallen sollte, sei auch die Bewilli- gung nicht mehr nötig. Es sei fraglich, ob deshalb jeweils eine gesetzliche Grundlage Seite 8/12 3025.3 - 16277 geschaffen Der Regierungsrat dürfe nur Merkmale in die Verordnung aufnehmen, für die es einen Zweck und einen Grund da- für gebe, dass sie von den Gemeinden erfasst und in den Einwohnerregistern geführt werden dürfen mitgeteilt worden sei, das Gesetzgebungsprojekt sei dringend. Die Gesund- heitsdirektion erklärte, der Grund sei die Koordination mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der revidierten Verordnung. Der Kantonsrat
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3023.2 - Antwort des Regierungsrats
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Bedeutung zu. Sie ist daher ein wichtiger Bestandteil der Energiepolitik des Kantons Zug. Aus diesem Grund erliess der Regierungsrat im Dezember 2018 das «Energieleitbild Kanton Zug 2018». Dieses umfasst – Meinung, dass auch im Kanton Zug gehandelt werden muss, um diesen Trend zu stoppen? Ja. Aus diesem Grund setzt sich der Kanton Zug seit längerem für eine umweltschonende und CO2-effiziente Mobilität ein dass dies auch bei privaten Bauten erfolgt. Falls ein Bedarf für Ladeinfrastruktur auf kantonalem Grund nach- gewiesen ist, werden die Installationen soweit möglich vorgenommen. Die kantoneigenen La- d
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3083.1a - Beilage Geschäftsbericht Gebäudeversicherung 2019
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heftige Regenfälle. Bei der Gebäudeversiche- rung Zug trafen 56 (Vorjahr 40) Schadenmeldungen auf- grund von Blitzeinschlägen ein. Diese lösten Schadenzah- lungen von 438 000 Franken aus. Die Schadensumme den Totalbeträgen entstehen. Die Gebäudeversicherung Zug bietet ausschliesslich die gesetzliche Grunddeckung gegen Feuer- und Elementarschäden an. 3 4 Anhang zur Jahresrechnung / Geschäftsbericht 2019 E Gebäude- versicherung Zug kann beim Verwaltungsgericht Be- schwerde erhoben werden. Grundlagen und Grundsätze 16 Grundlagen und Grundsätze / Geschäftsbericht 2019 Geschäftsleitung Die Geschäftsleitung der