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1584.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Netzwerke lassen sich Koordination und Austausch von Wissen am direktesten und wirkungsvollsten auf Grund von konkreten Situationen realisieren. Der Kanton kann bezüglich Netzwerkbildung und Zusammenarbeit den teilweise besonderen Vertrauensverhältnissen zu den Klienten oder Klientinnen steht. Aus diesem Grund können auch diese Stellen besonders schüt- zenswerte Personendaten nicht anderen Behörden bekannt Der Regie- rungsrat stellt fest, dass in den einzelnen Bereichen bereits genügende gesetzli- che Grundlagen und Strukturen vorhanden sind bzw. Massnahmen ergriffen wur- den, die den Anliegen der SP-Fraktion
1635.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
der eigene Sozialdienst - oft kein Interesse an der Aufdeckung von Missbräuchen hätten. Aus diesem Grund müssten die für die Überwachung zuständigen Mitarbeiter der Gemeinde auch organisatorisch und personell innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Sozi- alhilfe vollumfänglich zu finanzieren. Es gibt keinen Grund zur Annahme, die Gemeinden kä- men dieser Aufgabe ungenügend nach. Die Gemeinden haben allein schon den nachfolgenden Bericht, den wir wie folgt gliedern: 1. In Kürze 2. Ausgangslage 3. Gesetzliche Grundlagen zur Sozialhilfe im Kanton Zug 4. Massnahmen zur Bekämpfung von unrechtmässigem Sozialhilfebezug
1060.4 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kantonsratsvorlage soweit optimiert, dass ein wesentlicher Teil der Meteorwasserleitung im öffentlichen Grund erstellt werden konnte, was zu den Min- deraufwendungen beim Landerwerb führte. Weiter konnte das 20 Honorare Fr. 298'000.00 Fr. 344'975.30 Regie, Unvorhergesehenes Fr. 162'000.00 Fr. 182'944.75 Grund + Rechte, Aufforstung Fr. 76'000.00 Fr. 96'473.25 Beiträge Dritter Fr. - 19'251.35 Total Fr. 3'420'000
1060.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
der Gemeinde Hünenberg zurückzuführen. Die Gemeinde ist Mitver- ursacherin für den Knotenumbau. Auf Grund des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (BGS 751.14; GSW; siehe §§ 32 und 34) wurde deshalb oder Bus- sen mit Anhängern in diese Haltestelle einfahren zu können, nicht gegeben. Aus die- sem Grund und um den Landerwerb möglichst klein zu halten, wurde die Einfahrt von Holzhäusern in die Haltestelle Lichtsignalanlage und Vor- sortierspuren» aus. 4 1060.1 - 10994 In Gesprächen mit den angrenzenden Grundbesitzern tauchte immer wieder die Frage nach einem Kreisel auf. Darauf wurde der Entscheid nochmals im
2219.2 - Antwort des Regierungsrates
stoppte der Regierungsrat das Projekt in Absprache mit den Einwohne r- gemeinden. Ausschlaggebender Grund dafür war, dass die geplante Lösung einen Alleingang des Kantons mit unabsehbaren Kostenfolgen bedeutet künftig regelmäs- sig an sich wandelnde Bedürfnisse angepasst. Alle vier bis sechs Jahre wird sie von Grund auf überarbeitet und den Bedürfnissen angepasst. Die Erfahrungen aus dem vorliegenden Projekt werden (Frage 10 Interpellation Helfen- stein/Balmer vom 30. Januar 2013) Das Projekt ISOV Grundbuch Version 6 wurde auf Grundlage einer Zusammenarbeitsvereinba- rung mit fünf anderen Kantonen und der Stadt Chur
2242.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
in einigen Gemeinden nur drei- bis viermal jährlich tagen, werden Beurkundungen auch aus diesem Grunde nicht mehr innert nützlicher Frist vorgenommen werden können. 2242. 2 - 14593 Seite 3/5 3.2 Rech
2277.2 - Antwort des Regierungsrates
aktuellen Begebenheiten an, wenn sich zum Beispiel eine Änderung in den gesetzlichen Grundlagen ergibt oder wenn au f- grund von veränderten Tatsachen oder Vorfällen eine Anpassung nötig wird. Die geltende damit rechnen, dass ihnen keine gute Prognose gestellt werden kann. Unter Umständen werden aus diesem Grund Vollzugslockerungen bis hin zu bedingter Freilassung nicht gewährt werden können. 2013 ist es bisher
1056.2 - Antwort des Regierungsrates
nhilfe für über 50jährige Personen von 90 auf 150 Tage zu verlängern. Der Regierungsrat geht auf Grund der Materialien zum Gesetz davon aus, dass bei einem Anstieg der kantonalen Arbeits- losenquote auf 11006 5 4. Wie hoch schätzt der Kanton Zug die Kosten, die er allenfalls zu tragen hat, weil auf Grund der neuen gesetzlichen Bestimmungen weitere Per- sonengruppen auf Sozialhilfe angewiesen wären? Die 970'000 Franken Der Regierungsrat beabsichtigt auch nach Inkraftsetzung der 3. AVIG-Revision keine grundlegenden Änderungen der Leistungen bei der Arbeitslosenhilfe vorzunehmen. Die vom Kantonsrat im Jahr 1996
2228.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer durch Landbeanspruchung betrof- fen sind. Der Erwerb von Grund und Rechten umfasst dabei Grundstücksflächen, Dienstbarke i- ten an Grundstücken oder vorübergehende einer Spitzkehre in Rotkreuz, bringen könnte, kann fahrplantechnisch leider nicht genutzt werden. Grund dafür sind die eingeschränkten Möglichkeiten von Fahrlagen zwischen Zürich und Zug (Verkehr Richtung sistunnels und des Ceneri-Ausbaus, zur Netzwirkung und zum Fahr- plankonzept der SBB. Antwort: Grundlage der Planungen ist das Konzept ZEB mit dem Planungsstand 2005, welcher inzwischen überprüft und bestätigt
2265.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
396 Neueingängen und 410 Erledigungen auf 115, was deutlich unter dem langjährigen Mit- tel liegt. Grund für die geringere Anzahl der Pendenzen ist nebst rückläufiger Zahl von Neuei n- gängen die effiziente Beurteilung von Beschwerden aus dem Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts eingesetzt. Der Grund hierfür liegt darin, dass hier innert weniger Tage ein Verhandlungstermin – alle urteilenden RichterInnen

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