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2295.2 - Antwort des Regierungsrates
dass von den Gerichten vermehrt ambulante Massnahmen im Sinne von Art. 63 StGB gesprochen werden. Grund dafür dürfte unter anderem das Sicher- heitsbedürfnis der Bevölkerung sein, denn Ziel einer delik über- dies bereits eine klare Entwicklung dahingehend feststellbar, dass die Vollzugsbehörden auf- grund des gesteigerten Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung nur mit grosser Zurückhaltung bedingte E der Folge zu Vorfällen und Interventionen, welche wiederum Kosten verursachen. Ein wesentlicher Grundpfeiler der Resozialisierung liegt sodann im progressiven Stufensystem mit Vollzugslockerungen. Bei zeitlich
1038.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
nur Gelder von der öffentlichen Hand erhält, sondern in gleichem Umfang in der Privatwirtschaft auf Grund von eigenen Dienstleistungen Erträge generiert. Als grosse Herausforderung wurde auch die Integration zahlreiche Anträge diskutiert und verschiedene Er- gänzungen des Entwurfs vorgenommen, ohne dessen Grundausrichtung zu ver- ändern. Mit Bezug auf den Zweck wurde diskutiert, ob anstelle des Begriffs „Lebens- Cham Gaier Beatrice, Steinhausen Schmid Moritz, Walchwil Gössi Alois, Baar Straub Christoph, Zug Grunder Daniel, Neuheim Strub Barbara, Oberägeri Huwyler Andreas, Hünenberg Zürcher Beat, Baar Landtwing
1052.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
eine tripartite Kommission einzusetzen haben, welche den Arbeitsmarkt sowie dessen Entwicklung auf Grund der Einführung des freien Personenverkehrs beobachten soll (Art. 360b OR). Stellt die tripartite sieht dabei vor, dass die Allgemeinverbindlicherklärung von der tripartiten Kommission, die auf Grund des neuen Art. 360b OR besteht, und mit der Zustimmung der Vertragsparteien des GAV zu beantragen
1052.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
den Sozialpartner wechseln sollte. Mehrere Kommissionsmitglieder waren der Auf- fassung, dass auf Grund der Schiedsrolle der staatlichen Vertretung in der Kommis- sion zwischen den Anliegen der Sozialpartner tsbeiträge, EG Arbeitslosenversicherungsgesetz) wurden ohne Diskussion genehmigt. 4. Anträge Auf Grund der Kommissionsberatungen ergeben sich keine Abweichungen zum Ent- wurf des Regierungsrats. In der
1064.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
eine Neuregelung der Termine aus, im Wesentlichen mit folgenden Argumenten: Keinen stichhaltigen Grund für die Änderung der heutigen Ordnung stelle das von den damaligen Motionären vorgebrachte Argument organisatorischen Umgestaltung der Lebensumstände neu gewählter Mandats- trägerinnen und -träger kann als Grund für eine Änderung der geltenden Ordnung ebenfalls nicht genügen. Die private Neuordnung im Hinblick
2212.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
beantragt wird. Die Bundessubventionen setzen sich zusammen aus dem Grundsubventionsansatz von 35 % und einem Zusatzbeitrag von 10 % auf Grund der Bedeutung für die Naherholung. Der mit der Bodenverbesseru
2218.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
braucht es die Unterzeichnung durch zehn Stimmberechtigte (§ 33 Abs. 1 WAG, unver- ändert). Der Grundgedanke der Majorzwahl als Personenwahl wird dadurch verstärkt: Eine Person - ein Wahlvorschlag. Dadurch bereits der Wahla n- meldeschluss (§ 56 Abs. 3 WAG); die Ausschreibung muss also schon aus diesem Grunde am Freitag vorher erfolgen. Auch diese gesetzliche Unebenheit hatte bis anhin keine Konsequenzen vorgedruckte Wahlzettel mit den Namen der Kandidierenden und mit Listenbezeichnungen verwendet. Der Grundsatz der Perso- nenwahl soll neu stärker zum Ausdruck kommen. Die Stimmberechtigten verwenden zu- künftig
2233.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wurde 1967 im Rahmen des Ausbaus der Kantonsstrasse erstellt. Die Ufermauer liegt vollständig auf Grund und Boden des Kantons Zug. Somit ist der Kanton Zug Eigentümer und Unterhaltspflichtiger dieser Ufermauer werden. IV. Landerwerb Das Projekt erfordert keinen Landerwerb. Die Stützmauer befindet sich auf Grund und Boden des Kantons Zug. Der grösste Teil der Arbeiten erfolgt seeseitig mittels Ponton. Die B austellen- installationen werden auf kantonseigenen Parzellen eingerichtet. Die angrenzenden Grunde i- gentümer wurden teilweise bereits über das Projekt informiert. Zwei Erdanker liegen unter e i- nem
2283.4 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
Ausgangslage führte aufgrund der erheblich erklärten Motionen dazu, dass die Standortplanung von Grund auf neu diskutiert wurde. Unter Federführung der Baudirektion suchte eine breit abgestützte Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe nach den optimalen Standortlösungen. Im gesamten Prozess wurde bildungsstrategischen Grund - sätzen und Kriterien prioritäres Gewicht beigemessen. Diese Grundsätze und Kriterien prägten die Diskussion
2358.2 - Antwort des Regierungsrates
Schon früh hat sich gezeigt, dass dem Datenschutz eine grosse Bedeutung zukommen wird. Aus diesem Grund war der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug über die Pläne zur Ein- führung eines elektronischen neben den übrigen betrieblichen und technischen Aspekten grosse Bedeutung zugemessen. Aus diesem Grund wurde der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug eng einbezogen. Er war persönlich an den Offert- ungen zu treffen seien. Falls aus technischen, betrieblichen oder finanziellen Gründen ein Grundsatzentscheid für ein externes Scanning getroffen werde, so empfehle er, die submissionsrechtliche Zulässigkeit

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