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1890.2 - Antwort des Regierungsrates
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tion der Alternativen Grünen Fraktion betreffend Prüfung einer Einheitskrankenkasse in der Grundversicherung (Vorlage Nr. 1890.1 - 13291) Antwort des Regierungsrates vom 22. Juni 2010 Sehr geehrter Herr Fraktion hat am 11. Januar 2010 eine Interpellation zur Idee einer Ein- heitskrankenkasse für die Grundversicherung eingereicht. Sie verweist dabei auf die Bemü- hungen einiger Ostschweizer Kantone, welche diese re- duziert werden könnten. Die Verwaltungskosten der Krankenversicherungen betragen bei der Grundversicherung (OKP) heute jedoch nur gut 5 Prozent der gesamten Prämieneinnahmen. Knapp 95 Prozent der Mittel
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1926.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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verpflichten würde, Massnahmen zu ergreifen, kann nicht die Rede sein. Die Regierung sieht aus diesem Grund denn auch keine Veranlassung, in die Organisation der Notfallversorgung hoheitlich einzugreifen oder am Zuger Kantonsspital ausgegangen werden. Die steigenden Gesundheitskosten können somit nicht als Grund für die Einführung einer spi- talassoziierten Notfallpraxis hinhalten. Mit der Einführung einer solchen Entlastung der notfalldienstleistenden Hausärztinnen und -ärzte. Für die – vergleichsweise wenigen – Grundversorger der Region "Berg" ist eine spürbare Ent- lastung tatsächlich zu erwarten. Die Anzahl der Not
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1996.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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bereits Anfang nächsten Jahres den Bildungsrat für die Amtspe- riode 2011 bis 2014. Aus dem gleichen Grund sei bei Erheblicherklärung des Postulats, dessen sofortige Umsetzung angezeigt bzw. notwendig; die dass mittlerweile über 60% aller neuen Lernenden in den Berufsschulen Stütz- kurse besuchten. Ein Grund für diese Entwicklung liege darin, dass der Bildungsrat rein poli- tisch zusammengesetzt sei und die Vorlage Nr. 1996.2 Laufnummer 13643 Postulat von Silvan Hotz und Daniel Grunder betreffend Zusammensetzung des Bildungsrates (Vorlage Nr. 1996.1 - 13625) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 14.
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2039.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Nutzungs- möglichkeiten der Baugrundstücke nicht vermindern (§ 71 Abs. 3 PBG). Vor diesem Hinter- grund beantragte die Raumplanungskommission dem Kantonsrat mit ihrem Bericht vom 15. De- zember 2010 (Vorlage lediglich der «Fussabdruck» eines Gebäudes für die Berechnung der Baudichte massge- bend ist. Aus diesem Grund bedarf die Überbauungsziffer stets auch einer Höhenbeschrä n- kung. Die Überbauungsziffer regelt indirekt
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1902.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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gen. Aus diesem Grund ist diese Baumart in das Projekt eingeflos- sen. Es hat sich in der Zwischenzeit jedoch herausgestellt, dass auch Amberbäume gebiets- fremd sind. Aus diesem Grund wird sich die B
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1911.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1911.2 Laufnummer 13586 Motion von Albert C. Iten betreffend beschleunigte Realisierung eines flächendeckenden Glasfasernetzes in der Stadt und dem Kanton Zug (Vorlage Nr. 1911.1 - 13341)
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1954.2 - Antwort des Regierungsrates
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oft wurde seit dem Jahre 2000 ein eingereichtes Bauprojekt abgelehnt oder irgend- wie verändert auf Grund der Standortkaskade? Antwort: Die Frage lässt sich nicht abschliessend beantworten, weil Bauprojekte Meinungs- und Informationsfreiheit als Grund- recht verletzt sein. Selbstverständlich ist ein solches Grundrecht kein Freibrief für jedwelche technische Lösungen. Es gibt auch das Recht auf Leben und auf persönliche beanspruchen kann. Seite 2/5 1954.2 - 13527 Der Gesetzgeber ist sich des Spannungsfelds dieser Grundrechte sehr wohl bewusst. Gerade das Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) vom
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1962.1a - Beilage
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gemäss § 40; d) unwesentliche Änderungen des Zonenplanes wie Berichtigungen oder Korrekturen auf- grund eines Versehens oder von planerisch unzweckmässig verlaufenden Zonengrenzen. Die öffentliche Auflage Behördliche Kontrollen an Ort 1 Die zuständige Behörde lässt an Ort Kontrol- len vornehmen, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass gegen öffentliches Planungs- und Baurecht verstossen wird. 2 Sie hat das Zu Dienstbarkeiten, Grundlasten und vorge- merkte persönliche Rechte nicht ausdrücklich übernommen hat. 4 Der Enteigner muss bei formeller Enteignung den Eintrag des Rechtserwerbs im Grundbuch veranlassen. D
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2013.2 - Antwort des Regierungsrates
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durch den Kanton Zug ins Leere. Es sei anzunehmen, dass die hohen Projektkosten ein wichti- ger Grund für die Nichtberücksichtigung des Doppelspurprojekts beim Bahnausbau seien. Da vor kurzem ein Komitee Ba- sistunnel auch Alternativen, insbesondere die Variante Zimmerberg light geprüft würde. Auf- grund dieser Interventionen haben wir folgende Informationen erhalten: Im Rahmen der Bewer- tungsarbeiten Bezeichnung des Zimmerberg - Basistunnels II im FABI - Bericht und die Abkürzung ZBT II im Grundlagenpapier der Arbeitsgruppe zeigen, dass beim Bund mit einem Basistunnel gerechnet wird. Im gleichen Sinn
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2014.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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Pflegemassnahmen höher als der Ertrag aus dem Holzverkauf, so übernimmt der Kanton die Mehrkosten. Der Grund für die Kosten- übernahme durch den Kanton ist, dass ein Waldeigentümer mit der Pflege des Schutzwaldes Bund in den nächs- ten Jahren bzw. Jahrzehnten einen vierspurigen Tunnel bauen würde. Aus diesem Grund ist ein zweispuriger Tunnel zu favorisieren. Ein weiterer Diskussionspunkt war, warum der Kanton überhaupt