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1897.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
betreffend Integri- tät, Abgrenzung und Qualitätsmanagement des ganzen Betriebes. Auch aus diesem Grund ist die Benützung des Labors für Dritte nicht möglich. Hingegen werden schon heute Dienstleistungen in die Teilgebiete "Grundanalytik" und "spezialisier- te Analytik" eingeteilt werden. In der Grundanalytik sind in der Regel einfache und kostengünstige Apparaturen erforderlich. Es werden chemische und Auffälligkeiten spezialisierte Analytik im Labor vorhanden ist. Die spezialisierte Analytik und die Grundanalytik ergänzen sich gegenseitig durch Infrastruktur und Personal, die Ab- grenzung der beiden Bereiche
1939.2 - Antwort des Regierungsrates
für eine Besteuerung nach dem Aufwand im Jahr 2010 erfüllt waren oder nicht. Schon rein aus diesem Grund ist es – ein- mal ganz abgesehen vom Steuer- und Amtsgeheimnis – nicht möglich, darüber Auskunft zu man noch die direkte Bundessteuer mit ihrer besonders steilen Progression einbezieht. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat bereits in der letzten Teilrevision des Steuergesetzes per 2010 den Mittelstand tragen. Der Regierungsrat hält seine damaligen ausführlichen Stellungnahmen und damit auch seine Grundhaltung gegenüber der Aufwandbesteuerung weiterhin für sachgerecht. Der Regierungs- rat benützt aber auch
1957.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
mehrfach unter Beweis gestellt, obwohl auf Grund internationaler Erfahrung erst mittelfristig Erfolge zu erwarten gewesen wä- ren. Es muss zuerst ein erheblicher Grundstock an erfassten Fällen zur Verfügung stehen konnten bei Tötungsdelik- ten so schon Ermittlungsansätze gefunden werden. Seite 2/3 1957.4 - 13604 Auf Grund der im Pilotbetrieb gesammelten, positiven Erfahrungen soll das ViCLAS-System mittels eines Konkordats ViCLAS ist ein System, wel- ches auf bestehenden Ermittlungsergebnissen beruht. Es bildet die Grundlage für das Erken- nen von Zusammenhängen zwischen Tat und Täterschaft sowie zwischen mehreren Taten
1962.6 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
n, Kirchgemeinden und Kor- Seite 2/4 1962.6 - 13762 porationsgemeinden besteht nicht. Aus diesem Grund ist im PBG einheitlich der Begriff "Ge- meinden" zu verwenden. Gleichzeitig soll an dieser Stelle delegieren kann, zum Beispiel an das für das Bauwesen zuständige Gemeinde- ratsmitglied. Aus diesem Grund wird im PBG der Ausdruck "zuständige Gemeindebehörde" verwendet. Die Überprüfung von technischen
2002.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ausgeglichen werden, und danach jährlich (§45 E-StG). § 10 des Gesetzes über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebührenta- rif) vom 27. September 2007 (BGS 215.35) Damit kantonale Ämter und Gerichte Einkünfte in der Schweiz erzielt, dass aber für die Bemessung des Steuersatzes das weltweite Einkommen zu Grunde gelegt werden muss. Nach Ansicht des Bundesgerichts ver- stösst eine solche Regelung gegen den G entspricht der zwingenden Vorgabe von Art. 78d StHG. Absatz 4 hält den allgemeinen strafrechtlichen Grundsatz der Rückwirkung des milderen Rechts (sog. lex mitior) fest. Die Kantone haben keinen Rechtsetzu
2001.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
innerhalb der einzelnen Direktionen ist klar eine organisato- rische Verwaltungsaufgabe. Aus diesem Grund ist der Regierungsrat für diese Aufgabe zu- ständig: Gemäss § 3 Abs. 5 des Organisationsgesetzes bestimmt gestützt auf das rechtsstaatliche Grundprinzip der Gewaltentren- nung zu Recht Aufgabe und Zuständigkeit der Exekutive. Der Gewaltenteilungsgrundsatz gilt als zentraler Grundsatz des Organisationsrechts sowie und operativen Kompetenzen die Verwaltungsführung hauptsächlich Aufgabe der Regierung. Dieser Grundsatz sieht vor, dass die Legislative - mittels Gesetzen - die Aufgaben der Exekutive definiert und dass
1950.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
rt in Hünenberg zu ergänzen bzw. zu ersetzen. Grund war die steigende Nachfrage von sog. Expatriatsfamilien für ihre Kin- der. Es wurde die Grundsatzfrage gestellt, ob sich der Kanton Zug - wie das andere Gemeinden) zu kümmern. Die Parteien haben darüber verhandelt, ob das Darlehen des Kantons grundpfandrechtlich ge- sichert werden könnte. Nachdem das Grundstück der ISZL in Bösch, das später für eine Sport- international ausgerichteter Wirtschaft gehören internationale Schulen inzwischen zu einem wichtigen Grundangebot des Wirtschafts- und Bildungsstandorts. Kindern von ausländischen Arbeitskräften, welche oft und
2036.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
verzichtet auf eine Kommen- tierung der einzelnen Artikel und bittet die Neuorganisation nochmals von Grund auf zu über- denken. Mit den Gemeinden sei eingehend zu diskutieren, ob die Gemeinden die Aufgaben der Entscheide haben kann, da diese zumeist nicht zwangsweise vollstreckt werden können. Aus diesem Grund ist es für den Bereich Kin- des- und Erwachsenenschutz von grösserer Bedeutung als in anderen Bereichen higkeit hinaus gewahrt werden soll. Das Bundes- recht hält die Selbstbestimmung nirgends als Grundsatznorm fest. An § 32 ist deshalb festzu- halten, wobei hinsichtlich der Patientenverfügung auf das B
1899.6 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
jedoch zum Schluss, dass Perronverlängerungen, die nicht benötigt werden, unzweckmässig sind und auf- grund der Finanzlage des Kantons auch nicht finanziert werden sollen. Es ist ebenfalls nicht sinnvoll, weiterhin Vereinba- rung kann grundsätzlich jederzeit abgeschlossen werden, wenn die der Berechnung zu- grundeliegenden Annahmen (Umfang, Kosten, Termine) in genügender Qualität vorliegen. Dabei sind die oben erwähnten Sanierungsbedarfs der einspurigen Tunnels erfasst und erkannt. Die geplanten Studien bilden wichtige Grundlagen für die zu- künftigen Entscheide. Die Ergebnisse der Studien sind abzuwarten. Aufgrund einer Ausle-
1941.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Für die Berechnung der Kostenbegrenzung wurde mit Pensionskosten von Fr. 130.– pro Tag gerechnet. Grundlage für diese Zahl sind die Anträge der Zuger Heime in den Regierungsrat vom Herbst 2009 für die Ra

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