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2054.2 - Bericht und Antrag des Verwaltunsgerichts
f- ten trage u.a. auch die Dauer der Bewilligungsverfahren zur Kostensteigerung bei. Aus diesem Grund sei im Rahmen der Revision des Planungs- und Baugesetzes nach Beschleunigungs- möglichkeiten der Rechtsstan d- punkte, neue Tatsachenbehauptungen und neue Beweismittel zulässig sind. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber die Regelung des Novenrechts in der Bestimmung über die Beschwerde- gründe verankert (BGE 127 I 44 E. 2). Beispiele sind Einschränkungen der Verfügungs- oder Nutzungsbefugnis von Grundeigentum wie Enteignungsverfahren, Landumlegung, Unter- schutzstellung einer Baute, Festsetzung von Pl
2065.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
kantonsfremde Basisstationen für eine ausreichende Funkabdeckung mit der zu erwartenden Funkqualität. Der Grund dafür liegt in der unterschiedlichen Technologie (digitaler Bündelfunk im Vergleich zum Festkanalfunk) jährlich Fr. 676'000.-- 8.3 Bisherige Betriebskosten Die Betriebskosten für das heutige System sind auf Grund der Vorgaben klarerweise günstiger. Heute sind nur 4 Funkstandorte zu unterhalten. Es stehen 220 Fi- nanzhaushaltgesetzes vom 31. August 2006 (BGS 611.1) dann, wenn sie a) durch eine Rechts- grundlage oder ein Gerichtsurteil grundsätzlich und dem Umfang nach vorgeschrieben ist, oder b) zur Erfüllung
2066.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
sprechen sollten. Die vom Regierungsrat beantragte weitere Tranche von 10 Mio. Franken er- gänzt im Grunde das bisherige Programm für Gebäudesanierungen, so dass dieses auf insge- samt 16 Mio. Franken zu Neubauten und für Umbauten und Sanierungen bei Gebäuden durchsetzen, was sie landesweit auf der Grundlage der Mustervorschriften der Kantone für den Energiebereich (MuKEn) auch gewähr- leisten. Im Weiteren
2068.3a - Beilage
den digitalen Datensätzen sein. § 12 Unterstützungs- und Duldungspflichten 1 Die Pflichten der an Grund und Boden berechtigten Personen nach Art. 20 und 21 des Bundesgesetzes über Geoinformation gelten Nachführungsgeometer unter- zeichnete Bereinigungsplan mit der Mutationsur- kunde als Grundlage für den grundbuchlichen Voll- zug der Eigentumsänderung. Antrag des Regierungsrates vom 12. Juli 2011 Antrag zu. § 23 Anmerkung von ÖREB im Grundbuch Individuell konkrete öffentlich-rechtliche Eigen- tumsbeschränkungen des kantonalen Rechts werden mit der Anmerkung im Grundbuch rechts- wirksam. 6. Abschnitt Amtliche
2068.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
den digitalen Datensätzen sein. § 12 Unterstützungs- und Duldungspflichten 1 Die Pflichten der an Grund und Boden berechtigten Personen nach Art. 20 und 21 des Bundesgesetzes über Geoinformation2) gelten vom Nachführungsgeometer unterzeichnete Bereinigungsplan mit der Mutationsurkunde als Grundlage für den grundbuchlichen Vollzug der Eigentumsänderung. 4 Ein Widerspruch bei Grenzdarstellungen nach Art. 668 Entscheide, die gestützt auf eidgenössisches, kantonales oder kommunales Recht die Nutzung des Grundeigentums bestimmen. g) ÖREB-Kataster: Publikationsinstrument nach der Verordnung über den Kataster der
2068.2 - Antrag des Regierungsrates
den digitalen Datensätzen sein. § 12 Unterstützungs- und Duldungspflichten 1 Die Pflichten der an Grund und Boden berechtigten Personen nach Art. 20 und 21 des Bundesgesetzes über Geoinformation2) gelten vom Nachführungsgeometer unterzeichnete Bereinigungsplan mit der Mutationsurkunde als Grundlage für den grundbuchlichen Vollzug der Eigentumsänderung. 1) BGS 162.1. 6 4 EinWiderspruch bei Grenzdarstellungen Entscheide, die gestützt auf eidgenössisches, kantonales oder kommunales Recht die Nutzung des Grundeigentums bestimmen. g) ÖREB-Kataster: Publikationsinstrument nach der Verordnung über den Kataster der
2068.6 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
fenden Einordnung in die kantonale Gesetzgebung. Die Grundlage für die Veröffentlichung und die Einschränkung des Zugangs zu Grundbuchinformationen findet sich auf Bundesebene nicht im Geoinformationsrecht Regierungsrat es als folgerichtig, dass auch der Grundsatz der Internetpublikation der nach Bundesrecht ohne Inte- ressennachweis einsehbaren Grundbuchdaten nicht mehr in einem Regierungsratsbeschluss, sondern getretenen Grundbuchver- ordnung vom 23. September 2011 (GBV, SR 211.432.1). Diese und nur diese Grundbuchdaten dürfen die Kantone gemäss Art. 27 GBV im Internet für jedermann zugänglich machen. Der Kantonsrat
2082.4 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
im Handels- register eingetragenen Firmen sich massiv erhöht hat, doch kann dies allein noch nicht Grund dafür sein, die Anzahl der vollamtlichen Richterstellen zu erhöhen. Die Justizprüfungskommission Gesetzge- bung an das eidgenössische Prozessrecht hat sich laut Obergerichtspräsidentin bewährt. Auf- grund einer Hochrechnung aller Falleingänge in Zivil- und Strafverfahren bis Ende September muss für das
2482.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Arbeitsverhältnisses auch aus wichtigen Gründen, fristlos möglich (§ 16 Personalgesetz). Als wichtiger Grund gilt, wenn die Fortsetzung des Ar- beitsverhältnisses nach Treu und Glauben objektiv nicht mehr zumutbar der Lehrbewilligung, zu verfügen. Bei einem konkreten Anfangs- verdacht kann der Arbeitgeber auf Grund von § 10 bis Personalgesetz die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter von der Ausübung seiner arbeit mit der Umsetzung des 2482.1 - 14882 Seite 5/8 Postulats von Thomas Werner betreffend gesetzliche Grundlagen für die Anstellung von kant o- nalen Angestellten im Allgemeinen nur mit aktuellem Strafregisterauszug
2495.2 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
Zonenplanänderung und eine Änderung des geltenden Bebauungsplans bereits im Gang. Auch aus diesem Grund ist ein Standort der Fachhochschule Zentralschweiz beim Bahnhof Zug für die Kommissions- mehrheit

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