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2506.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Prozent des Grundbetrags ausgeglichen werden. Das Ergebnis (Wirksamkeitsbericht Variante 5b, Seite 46) zeigt, dass durch die Einführung einer «neutralen Zone» mit 95 Prozent des Grundbetrages die umverteilte heute diejenigen Gemeinden, deren Kantonssteuerertrag über dem Grundbetrag liegt. Von der Differenz zwischen Kantonssteuerertrag und Grundbetrag lei s- ten die Gebergemeinden Finanzierungsbeiträge in der Höhe 35 Prozent oder 30 Prozent gesenkt, wird der Grundbetrag jeder Gemeinde geringer. Die Nehmergemeinden erhalten somit weniger, da sie nur auf den Grundbetrag angehoben werden. Dies führt zu einer insgesamt
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2537.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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gegenüber der KdK bzw. der FDK zu thematisieren. Dies bedingt aber ein Mitwirken in diesen Gremien – ein Grund mehr, die Postulatsanliegen unter den Ziffern 1 und 2 nicht erheblich zu erklären. Von Beginn weg Postulats Nachachtung zu verschaffen. Dies ist letztlich eine Daueraufgabe des Regierungsrats. Aus diesem Grund beantragt er dem Kanton s- rat nebst der Erheblicherklärung dieser Anliegen des Postulats gleichzeitig zu, da hierfür keine Gesetzesrevision, sondern der korrekte Vollzug der bestehenden gesetzlichen Grundl a- gen durch den Bundesrat und das Parlament nötig ist. Es war diverse Male zu hören, der Bun- desrat
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2538.2 - Antwort des Regierungsrats
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Jahre) stärker, liegt aber immer noch am tiefsten im Vergleich aller Alterskategorien. Ein weiterer Grund für die Zunahme von älteren Sozialhilfebeziehenden liegt in der demografischen En t- wicklung. Weil 55-Jährigen in der Schweiz tiefer ist als im Durchschnitt der Länder des OECD-Raums. Als möglicher Grund wird die altersbedingte Diskriminierung bei der Einstellung genannt. Es existieren verschiedene, zum sei, werden auch durch die neuste Sozialhilfestatistik 2014 1 des Bundes- amts für Statistik im Grundsatz bestätigt. Diese Entwicklungen gilt es ernst zu nehmen und im Auge zu behalten. Da die Fragen der
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2518.2 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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stoffinhal t- lichen Fragen zu beschneiden, weil sie eine solche im Schulgesetz regeln will. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat den Bildungsrat nach seiner Haltung befragt. Der Bildungsrat be- absichtigt ch/sites/default/files/20131210/pisa_2012_erste-ergebnisse_d.pdf, Seiten 20 ff. 2518.2 - 15027 Seite 3/3 grund seiner Schulbesuche stelle er fest, dass im Kindergarten meistens Mundart gesprochen werde, in der
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2516.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Prozent des Grundbetrags ausgeglichen werden. Das Ergebnis (Wirksamkeitsbericht Variante 5b, Seite 46) zeigt, dass durch die Einführung einer «neutralen Zone» mit 95 Prozent des Grundbetrages die umverteilte heute diejenigen Gemeinden, deren Kantonssteuerertrag über dem Grundbetrag liegt. Von der Differenz zwischen Kantonssteuerertrag und Grundbetrag lei s- ten die Gebergemeinden Finanzierungsbeiträge in der Höhe 35 Prozent oder 30 Prozent gesenkt, wird der Grundbetrag jeder Gemeinde geringer. Die Nehmergemeinden erhalten somit weniger, da sie nur auf den Grundbetrag angehoben werden. Dies führt zu einer insgesamt
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2519.01 - Motionstext (2342.1 - 14549)
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Unmut und Unzufriedenheit bei allen Beteiligten. Die Leistungsausweise, welche im Kanton Zug auf Grund der umgesetzten Denkmalpflege zu Stande gekommen sind, sind leider nicht sehr umfangreich. Es wurden Denkmalpflege erfreulich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Denkmalpflege müssen auf Grund dieser archäologielastigen Geschäftsführung immer wi e- der ausserplanerische Übungen starten, welche allfälligen baulichen Änderung noch zu prüfen sei. Obwohl der Kantonsrat wiederholt eine solche Grundlage forde r- te und entsprechende zusätzliche Stellen bewilligt hat, lässt eine umfassende und vollständige
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2665.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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terkünften zur Verfügung zu stellen» und b) «Enteignung von gemeindeeigenem oder auch pr i- vatem Grund zur Erfüllung einer kantonalen Aufgabe». Der Regierungsrat beschloss, dem Kantonsrat den Antrag zu verpflich- tet. Nur so lässt sich auf eine effektiv ausgeglichene Verteilung hinwirken. Aus diesem Grund ist eine gesetzliche Verpflichtung der Einwohnergemeinden zu statuieren, die unabhängig von der Frage Motionen wür- den auf eine Durchsetzung der Verteilung der Asylsuchenden auf die Gemeinden auf der Grundlage des bestehenden Verteilschlüssels abzielen: Die Motion Hausheer/Meienberg av i- siere eine weitergehende
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2609.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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jedoch zum Schluss, dass Perronverlängerungen, die nicht benötigt werden, unzweckmässig sind und auf- grund der Finanzlage des Kantons auch nicht finanziert werden sollen. Es ist ebenfalls nicht sinnvoll, weiterhin Vereinba- rung kann grundsätzlich jederzeit abgeschlossen werden, wenn die der Berechnung zu- grundeliegenden Annahmen (Umfang, Kosten, Termine) in genügender Qualität vorliegen. Dabei sind die oben erwähnten Sanierungsbedarfs der einspurigen Tunnels erfasst und erkannt. Die geplanten Studien bilden wichtige Grundlagen für die zu- künftigen Entscheide. Die Ergebnisse der Studien sind abzuwarten. Aufgrund einer Ausle-
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2635.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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angeschlossen und die vorhande- nen Strassenabläufe an die neuen Ränder angepasst werden. Aus diesem Grund wird ein kompletter Leitungsersatz geplant. Stützkonstruktionen Bei der horizontalen Linienführung
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2655.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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allationen werden komplett erneuert. 4.1.8. Gastroplanung Die im Gastrokonzept beschriebene Grundanforderung in Bezug auf Angebot nach Tageszeit und Angebotsbreite kann mit minimalem Mitarbeiteraufwand er, welches auch durch das Amt für Feuerschutz genutzt wird, entspricht nicht den gesetzlichen Grundlagen des Brandschutzes. Der heute bestehende Materialunterstand ist durch eine grössere Halle inkl. Die Küche im Untergeschoss wird wie bisher genutzt werden müssen, ohne den arbeitsrechtli- chen Grundlagen zu entsprechen. Die Küche ist in die Jahre gekommen und müsste den aktu- ellen Anforderungen angepasst