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Volksschule
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Amtes für gemeindliche Schulen, welche eine «eindeutige psychische Retardierung» als einen möglichen Grund für eine Repetition der 6. Klasse nennt. Sie gehen zudem davon aus, dass die von ihnen bei A. in den Dies bedeutet, dass an die Wiederholung der 6. Klasse sehr hohe Anforderungen gestellt werden. Der Grund für diese erhöhten Anforderungen liegt darin, dass die Schülerinnen und Schüler im Übertrittsverfahren mehrmals neu aufgelegt wurde. Der Begriff «eindeutige psychische Retardierung» wurde als möglicher Grund jeweils in die neue Auflage übernommen. Allerdings hat sich der wissenschaftliche Kenntnisstand -
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Bau- und Planungsrecht
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dauerhaftem Bestand ist. Dies trifft nach dem Gesagten im vorliegenden Fall nicht zu. Aus demselben Grund kann auch nicht etwa von einer «Umwidmung» des in der «Zone des öffentlichen Interesses für Bauten Die Bewilligungspflicht für gesteigerten Gemeingebrauch steht der Exekutive grundsätzlich schon auf Grund ihrer Verfügungsgewalt über die öffentlichen Sachen zu (vgl. Ulrich Häfelin/ Georg Müller/ Felix Uhlmann handelt, und welche Rolle der Grundbucheintrag spielt. Die entscheidende Frage ist schliesslich, ob die entsprechende Interpretation des als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragenen Näherbaurechts
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Rechtspflege
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n als Vi act. 1/4 eingereichte Vereinbarung erfülle diese Voraussetzungen nicht. Auch aus diesem Grund sei Vi act. 1/4 keine beweistaugliche Kopie einer Urkunde im Sinne von Art. 180 ZPO.
3.1.1 Gemäss rin im Zuge der Digitalisierung elektronisch archiviert und die Originale vernichtet. Aus diesem Grund war die Beschwerdegegnerin ausser Stande, ein Original der Vereinbarung X. einzureichen. Mit der Klage häuslicher Gewalt bereits in Haft genommen worden. Da eine Inhaftierung nicht leichthin erfolgt, besteht Grund zur Annahme, dass es sich damals um gravierende Vorkommnisse gehandelt hat. Der Gesuchsgegner wurde
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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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schienen die geografischen und geschichtlichen Kenntnisse nur ungenügend vorhanden zu sein. Aus diesem Grund wolle sie der Beschwerdeführerin die Chance geben, anhand eines schriftlichen Testes zu zeigen, dass StGB macht sich eine Ärztin oder ein Arzt nicht strafbar, wenn sie oder er das Berufsgeheimnis auf Grund der Einwilligung der berechtigten Person offenbart hat. Diese Einwilligung bedarf gemäss Rechtsprechung Einstellungsverfügung abgeschlossen wurde (vgl. zum Ganzen auch GVP 2009 S. 311 ff.). Aus diesem Grund sind auch die ärztlichen Berichte von Dr. med. A.F. betreffend den Gesundheitszustand der Ehefrau
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Familienrecht
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2018 ganz kurz (physisch) gesehen und der letzte Telefonkontakt fand im Mai 2020 statt (…). Den Grund für den Kontaktabbruch bzw. -unterbruch beschreibt die Beklagte wie folgt: «Ich habe keinen Sinn darin ganzen Tag betreut werde und, wenn möglich, die Hausaufgaben in der Schule erledigen könne. Aus diesem Grund habe er verschiedene Tagesschulen für D. im Kanton Zug geprüft. Im Jahr 2018 habe D. an der Tagesschule weiterer partieller oder gänzlicher Entzug der elterlichen Sorge zu prüfen.
4.7 Da, wie erwähnt, kein Grund für einen Entzug der gemeinsamen elterlichen Sorge – ausser im Bereich ADS/ADHS/Autismus – besteht
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Zivilstandswesen
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zum Schweizer Privatrecht, 2. Aufl., 2012, ZGB 30-30a N. 4). Unter altem Recht wurde ein wichtiger Grund nach aArt. 30 Abs. 1 ZGB dann bejaht, wenn mit der Namensänderung ernstliche Nachteile, die mit dem wollen. Damit könne ein Integrationswille dokumentiert werden und dies stelle einen achtenswerten Grund dar. Thomas Geiser (Thomas Geiser, Das neue Namensrecht und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde fraglos ernsthaft sind. Hätte der Gesetzgeber aber die subjektive Befindlichkeit als ausreichenden Grund für eine Namensänderung zulassen wollen, hätte er sich damit begnügen können zu fordern, dass der
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Art. 112 und Art. 49 Abs. 1 StGB; Art. 64 Abs. 1 und 1bis StGB; Art. 56 Abs. 1 StGB
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a. auf Grund der Persönlichkeitsmerkmale des Täters, der Tatumstände und seiner gesamten Lebensumstände ernsthaft zu erwarten ist, dass er weitere Taten dieser Art begeht; oder
b. auf Grund einer a Straftat verübt, so ordnet das Gericht gemäss Art. 64 Abs. 1 lit. a StGB die Verwahrung an, wenn auf Grund der Persönlichkeitsmerkmale des Täters, der Tatumstände und seiner gesamten Lebensumstände ernsthaft Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren vor (Art. 112 StGB). Im Verhältnis zum Grundtatbestand der vorsätzlichen Tötung gemäss Art. 111 StGB stellt Mord einen qualifizierten Tatbestand dar
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Bürgerrecht
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schienen die geografischen und geschichtlichen Kenntnisse nur ungenügend vorhanden zu sein. Aus diesem Grund wolle sie der Beschwerdeführerin die Chance geben, anhand eines schriftlichen Testes zu zeigen, dass StGB macht sich eine Ärztin oder ein Arzt nicht strafbar, wenn sie oder er das Berufsgeheimnis auf Grund der Einwilligung der berechtigten Person offenbart hat. Diese Einwilligung bedarf gemäss Rechtsprechung Einstellungsverfügung abgeschlossen wurde (vgl. zum Ganzen auch GVP 2009 S. 311 ff.). Aus diesem Grund sind auch die ärztlichen Berichte von Dr. med. A.F. betreffend den Gesundheitszustand der Ehefrau
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Steuerrecht
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denselben gesetzlichen Regeln erfasst werden; Ausnahmen, für die kein sachlicher Grund besteht, sind unzulässig. Nach dem Grundsatz der Gleichmässigkeit der Besteuerung sind Personen, die sich in gleichen V der Schweiz eine zeitlich befristete Aufgabe erfüllen. Als solche gelten Arbeitnehmende, die auf Grund ihrer besonderen beruflichen Qualifikation typischerweise international eingesetzt werden, sowie Personen Formelwert festgelegt werden kann – individuell nach allgemeinen Bewertungsgrundsätzen zu schätzen. Der Grund für dieses unterschiedliche Vorgehen liegt in der aperiodischen Erhebung der Grundstückgewinnsteuer
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Güterrecht
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Stichtags geschlossen werden. Massgebend ist einzig die Erwerbssicherheit am Stichtag. Aus dem gleichen Grund fällt auch ein Einbezug pro rata temporis ausser Betracht.Aus dem Sachverhalt:
Allgemeiner Hinweis Verfahren für die börsenrechtliche Zulassung dieser Anleihen bis weit ins Jahr 2011 gedauert habe. Grund dafür sei gewesen, dass die mögliche Börsenkotierung a) kompliziert gewesen sei und b) aufgrund der Stichtags geschlossen werden. Massgebend ist einzig die Erwerbssicherheit am Stichtag. Aus dem gleichen Grund fällt – entgegen der Auffassung der Vorinstanz und des Beklagten – ein Einbezug pro rata temporis