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2649.2 - Antwort des Regierungsrats
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regionale Zusammenschlüsse, Gemeindezuständigkeit) keine verlässl i- chen Aussagen zulässt. Aus diesem Grund beschloss der Regierungsrat am 26. Mai 2015 auch, auf den von ihm am 24. März 2015 in Auftrag gegebenen von privaten Mandats- personen (priMa) geführt. Kindesschutzmandate wurden bis Ende 2016 auf der Grundlage v on Leistungsvereinbarungen einerseits von Fachpersonen der beiden Fachstellen punkto Jugend und
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2681.2 - Antwort des Regierungsrats
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dass der Anstieg der Bruttomie- ten bei den Ergänzungsleistungen ungenügend berücksichtigt ist. Der Grund liegt darin, dass die Mietzinsmaxima für Ergänzungsleistung-Beziehende im Rahmen des Bundesrechts (Sparpaket 2018, Finanzen 2019) Massnahmen mit der entspr e- chenden Sensibilität prüfen. Aus diesem Grund und mit den gemachten Erfahrungen ist es das Ziel des Regierungsrats, dass die noch bevorstehenden zur freien Verfügung. Die vom Regierungsrat geschnürten Entlastungspakete (EP I und II) haben im Grundsatz auf f inanz- schwache IV- und AHV-Rentnerinnen und -Rentner Rücksicht genommen. Im vom Volk abge-
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2725.1 - Antwort des Regierungsrats
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n- tergrund erfordern, werden durch diese Stelle betreut. 2725.1 - 15413 Seite 3/3 5. Was ist der Grund für den Abgang des ausgewiesenen Fachmanns für KLR? Im Rahmen der verschiedenen Projekte zur Sanierung
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2490.00 - Genehmigung durch den Bund
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zeitlichen Priorisierung einem Zeithorizont ausserhalb der nächsten 20 Jahre zugeordnet und aus diesem Grund ebenfalls nicht mehr im Richtplan aufgeführt. Sechs Objekte werden neu aufgenommen und weitere Objekte rgängen gerechnet werden. Die Erarbeitung der verkehrlichen Gesamtstudie bis 2018 hat aus diesem Grund in enger Abstimmung mit dem ASTRA zu erfolgen. Neu werden mit dem Vorhaben zwei Verbindungsvarianten sotten unter gewissen Bedingungen möglich sein. Gemäss Angaben von su/sse 6ole sowie den gegebenen Grundlagen des Bundes besteht im Kanton Zug aktuell kein Potenzial zur Nutzung von Windenergie. Vor dem H
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2490.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
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Zonenplanänderung und eine Änderung des geltenden Bebauungsplans bereits im Gang. Auch aus diesem Grund ist ein Standort der Fachhochschule Zentralschweiz beim Bahnhof Zug für die Kommissions- mehrheit
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2523.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Prozent des Grundbetrags ausgeglichen werden. Das Ergebnis (Wirksamkeitsbericht Variante 5b, Seite 46) zeigt, dass durch die Einführung einer «neutralen Zone» mit 95 Prozent des Grundbetrages die umverteilte heute diejenigen Gemeinden, deren Kantonssteuerertrag über dem Grundbetrag liegt. Von der Differenz zwischen Kantonssteuerertrag und Grundbetrag lei s- ten die Gebergemeinden Finanzierungsbeiträge in der Höhe 35 Prozent oder 30 Prozent gesenkt, wird der Grundbetrag jeder Gemeinde geringer. Die Nehmergemeinden erhalten somit weniger, da sie nur auf den Grundbetrag angehoben werden. Dies führt zu einer insgesamt
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2553.4a - Beilage Synopse
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(ID 984) Spezial-Synopse Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz; GebVG) [M09] Antrag des Regierungsrats vom 9. September 2015; Vorlage Nr. 2553.2 (Laufnummer 15018) [M10K1] An
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1620.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Zug, Dr. René Huber, begleitet. Während der Eintretensdebatte war der Datenschutzbeauftragte auf Grund eines Kommis- sionsbeschlusses nicht anwesend, wohl aber wieder bei der Detailberatung. Herr Dr. Guido ich ein Gutachten erstellt, das diese Rechts- 8 1620.3 - 12677 auffassung ebenfalls belegte. Auf Grund der Schengen-Vorgaben muss diese Bestimmung umformuliert werden. Sie stellt jedoch keine materielle nde Gesetz angepasst werden. ⋅ Beim Datenschutz geht es klar um verfassungsmässig garantierte Grundrechte der Bevölkerung, die einen Anspruch auf Schutz ihrer Daten hat. Es ist nicht Auftrag des Datenschutzes
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1646.04 - Zusatzbericht bzw. Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Linie ergibt sich auch eine Wechselwirkung der Rigistrasse und der Dorfstrasse/ Zu- gerstrasse. Der Grund liegt insbesondere darin, dass die Rigistrasse aufgrund der geplanten flankierenden Massnahmen auf 12948 Inhaltsverzeichnis I Ausgangslage 3 II Besondere Anliegen der Einwohnergemeinde Baar 4 III Grundlagen 4 III.1 Ausgangslage im Strassennetz 4 III.2 Tangente Zug Baar als Ergänzung zur Nordstrasse 5 Baarerstrasse. Der vorliegende Bericht beantwortet ausführ- lich diese Anliegen der Stadt Zug. III Grundlagen III.1 Ausgangslage im Strassennetz Das Projekt der Tangente Zug/Baar basiert auf dem zukünftigen
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1646.05 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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keit des Feuers infolge des Kamineffektes nicht bis zum Eintreffen der Feuerwehr warten. Aus diesem Grund wird der Tunnel alle 50 m über einen Sicherheitsausstieg verfügen. cc) Verschiebung des Grossacherbaches vorgesehen. Punktuell werden Gewässer von der Tangente gequert, was Eindolungen nötig macht. Aus diesem Grund werden Kompensationsmassnahmen im Be- reich der Gewässer, aber auch in anderen Bereichen vorgenommen den könnte. Beim einstufigen Verfahren wird zu Beginn des Projektes ein Grundsatzentscheid gefällt. Fällt dieser Grundsatzentscheid zugunsten des Projektes aus, bedarf es keines weite- ren referendumsfähigen