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2733.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
einen sensiblen Bereich handelt, sollte grösstmögliche Transparenz geschaffen werden. Aus diesem Grund wird auf die Rechte der Betroffenen explizit verwiesen. Die Hinwei- se sollen denn auch dazu dienen dass wenn die Daten nicht mehr gebraucht werden, diese zu löschen sind. Dies kann sein, wenn der Grund für die Datenbearbeitung wegfällt, also wenn sich beispielsweise herausstellt, dass entgegen der ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gemäss § 4 Abs. 1 Bst. d Da- tenschutzgesetz zu wahren, wie es generell für jedes staatliche Handeln und insbesondere für Einschränkungen von Grundrechten verlangt
2735.2 - Antwort des Regierungsrats
chend» benotet wird. Der Mittelwert von 3,3 liegt im Schweizer Branchenschnitt der Bahnen und ist kein Grund zur Besorgnis, auch wenn er knapp unter dem Soll von 3,1 liegt. Es g ibt auf dem Netz der SBB keine der SBB im Kan- ton Zug haben einen etwas besseren Zustand als der Durchschnitt der ganzen Schweiz. Grund dafür dürften die in jüngerer Vergangenheit realisierten Bauprojekte sein. Zudem wurden zu- letzt
2737.3a - Beilage Synopse
Bevölkerung, ins- besondere der Nachbarschaft Quartiergestaltungs- pläne erlassen. 2 Diese Pläne sind Grundlage für die Ausarbeitung und Beurteilung von Bebauungsplänen mit einer Er- höhung des in Einzelbauweise
2737.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
e, welche das Nutzungsmass um 50 Prozent überstiegen, zwingend ein Quartiergestaltungsplan als Grundlage erarbeitet werden müsse, wurde von der Kommis- sion hingegen kritisch bewertet. Es wurde die Meinung Eingriffe kein Baugesuch eingereicht we r- den müsse. Im Weiteren verlangt der Motionär, es sei eine Grundlage zu schaffen, um beste- hende Arealbebauungspläne und Bebauungspläne aufzuheben. In der Kommission betreffend zwei Ergänzungen des PBG Dem Motionär geht es u. a. darum, dass im PBG eine gesetzliche Grundlage für die Aussche i- dung von gemeindlichen Zonen für den preisgünstigen Wohnungsbau geschaffen wird
2739.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Jahr angekündigt, werden die Kosten für jugendstrafrechtliche Schut z- massnahmen markant steigen. Grund dazu sind einerseits die Tarife für die Unterbringung in ausserkantonalen Einrichtungen, welche in
2569.3 - Bericht und Antrag der Kommission
s- direktors Matthias Michel nicht damit zu rechnen ist, dass die Extrabusse seitens des EVZ auf- grund dieser Entlastungsmassnahme gestrichen würden. 2569.3 - 15099 Seite 37/39  Die Kommission stimmt öffentlichen Interesse.  Mit 11:3 Stimmen ohne Enthaltungen stimmt die Kommission in einer Grundsatzabstimmung der Einführung der Gebührenpflicht im Archivwesen zu. Bezüglich des neu zu schaffenden § 4a die Endverbrauchenden gegen Gebührenerhöhungen im Bereich des Trinkwassers aus.  In einer Grundsatzabstimmung lehnt die Kommission den Antrag auf Beibehaltung des bi s- herigen Rechts mit 9:6 Stimmen ohne
2687.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
tglieder ausreichend Gelegenheit, ihre Fragen zu formulieren. Diese betrafen im Wesentlichen den Grund für die Formulierung der Grundsatz- regelung als Kann-Vorschrift, die Intervalle für die Wiederholung einer Eignungsprüfung zu unterziehen haben, bietet sich somit nur das Personalgesetz an. Aus diesem Grund stellte der Kommissionspräsident Antrag, auf dem Zirkularweg auf die von der Kommission am 1. März Kommissi- on zuzustimmen. 2. Das erheblich erklärte Postulat von Thomas Werner betreffend gesetzliche Grundlagen für die Anstellung von kantonalen Angestellten im Allgemeinen nur mit aktuellem Strafre- gisterauszug
2688.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
tige Person hat demnach den Anspruch darauf, im Rahmen des verfassungsrechtlich veranker- ten Grundsatzes von Treu und Glauben gemäss der im Ruling beschriebenen steuerlichen Be- urteilung veranlagt zu
2720.13 - Antrag des Regierungsrats (Gewässergebührentarif)
(ID 1505) Synopse Sparpaket 2018: Amt für Raumplanung; Anpassung der Ressourcengebühren bei Konzessionen und Baugesuchen sowie Erhöhung der Kon- zessionsgebühren für Wassernutzung: Änderung des Gesetz
1618.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
vom 28. Januar 2004 hat dazu die Weichen gestellt. Vergleicht man die Richtplankarte und die Grundlagenkarte „Landschaft“, wird klar, dass abgesehen von den weitgehend ge- schützten, im Bundesinventar der solchen Fall auf den dem Eigentümer oder der Eigentümerin entzogenen Land- wert abgestellt, d.h. im Grunde auf den unter Selbstbewirtschaftern möglichen Landwert. b) Aus Gründen der Verhältnismässigkeit Bereits berechnet, wie sich die neue Grundlage auswirken kann. Haben wir dort den Landerwerb mit 6,8 Mio. Franken ge- schätzt, würde sich die Summe mit einer neuen gesetzlichen Grundlage wohl um 8 Mio. Fran- ken erhöhen

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