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2592.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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aber gerade einen Eingriff in diese Unabhängigkeit und Selbststän- digkeit darstellen. Aus diesem Grund ist auf die Einreichung einer entsprechenden Standesin i- tiative zu verzichten. 2.2.2. Am 12. April enthält also wiederum eine 1000er-Note. Insofern ist das Begehren der Motionäre auch aus diesem Grund nicht von aktueller Wichtig- keit, denn die Noten der neuen Banknotenserie werden wiederum zehn bis personelle Una b- hängigkeit. Die finanzielle, institutionelle und personelle Unabhängigkeit schaffen die Grundl a- ge, dass die funktionelle Unabhängigkeit auch in der Praxis gesichert ist. Die funktionelle U
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2596.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
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Ausführung eines Vorha- bens muss nach den Regeln des Finanzhaushaltgesetzes die notwendige rechtliche Grundlage haben, damit eine Ausgabe getätigt werden kann. Bei einer Richtplananpassung sind diese Voraussetzungen
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2597.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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während andererseits die Aufwände in verschiedenen Bereichen weiterhin stark ansteigen. Aus diesem Grund legt der Regierungsrat die neue F i- nanzstrategie für die Jahre 2017–2025 vor. Seite 2/18 2597.1 durchschnittlich rund 230 Millionen Franken pro Jahr. Lediglich in den Jahren 2011 und 2012 konnten auf- grund von Einmaleffekten höhere Erträge ausgewiesen werden. - Die Nettoinvestitionen betragen im langjährigen geworden, realistische Prognosen anzustellen, weil sich die Einflussfaktoren in den letzten Jahren grundlegend verändert haben. Mit den geltenden Leitlinien aus der letzten Finanzstrategie 2012–2020 kann das
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2601.2 - Antwort des Regierungsrats
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den Turnhallen der Kantonsschule Zug besteht schon seit längerer Zeit Handlungsbedarf. Aus diesem Grund unterbreitete der Regierungsrat schon im Dezember 2011 dem Kantonsrat eine Vorlage mit einem Obje Ausführungsverfahren für den Bau der Turnhallen auf Kritik. Der Regierungsrat durfte daher mit gutem Grund davon ausgehen, dass der Kantonsrat mit der freihändigen Vergabe des Planerauftrags an das bisherige Planung beauftragt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass einerseits das Vorwissen sowie die Grundlagen bereits vorhanden sind und andererseits die räumliche und architekton i- sche Qualität der Wei
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581.08 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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insgesamt 12,528 Mio. Franken inklusive 7,5 % Mehrwertsteuer bewilligt. Das Bundesamt für Justiz hat auf Grund des Kostenvoranschlags die beitragsbe- rechtigten Kosten mit 5'042'970 Franken berechnet und einen musste der Kraftraum entlüftet werden. Die Lüftungs- anlagen der Technikverteilräume mussten auf Grund höherer Abwärmelasten er- weitert und ausgebaut werden. Mehrkosten: rund 140'000 Franken. Um den Leistungs- beschrieb und den Werkplänen. Die weiteren Vertragsbestandteile - soweit sie den genannten Grundlagen nicht widersprechen - sind die Norm des Schweizerischen 581.8/754.7/1210.2 - 11885 15 schen Ingenieur-
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686.4 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kantonsratsvorlage soweit optimiert, dass ein wesentlicher Teil der Meteorwasserleitung im öffentlichen Grund erstellt werden konnte, was zu den Min- deraufwendungen beim Landerwerb führte. Weiter konnte das 20 Honorare Fr. 298'000.00 Fr. 344'975.30 Regie, Unvorhergesehenes Fr. 162'000.00 Fr. 182'944.75 Grund + Rechte, Aufforstung Fr. 76'000.00 Fr. 96'473.25 Beiträge Dritter Fr. - 19'251.35 Total Fr. 3'420'000
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707.5 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kantonsratsvorlage soweit optimiert, dass ein wesentlicher Teil der Meteorwasserleitung im öffentlichen Grund erstellt werden konnte, was zu den Min- deraufwendungen beim Landerwerb führte. Weiter konnte das 20 Honorare Fr. 298'000.00 Fr. 344'975.30 Regie, Unvorhergesehenes Fr. 162'000.00 Fr. 182'944.75 Grund + Rechte, Aufforstung Fr. 76'000.00 Fr. 96'473.25 Beiträge Dritter Fr. - 19'251.35 Total Fr. 3'420'000
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948.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 22. Februar 2005
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Nachführungs- geometer unterzeichnete Bereinigungsplan mit der Mutationsurkunde als Grundlage für den grundbuchlichen Vollzug der Eigentumsänderung. § 164 Kostentragung für Erneuerung, periodische Nachführung Amtliche Vermessung § 154 Zweck Die amtliche Vermessung dient der Anlage und Führung des Grundbuchs und ist Grundlage für Landinformationssysteme. Ihre Sicherstellung ist Auf- gabe des Kantons. § 155 Zus n samt ihrer Anmerkung im Grundbuch sowie deren Unterhalt; d) ermöglichen die Nachführung der amtlichen Vermessung und melden alle Änderungen, die den Plan für das Grundbuch betreffen, der Nachfüh- ru
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948.07 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Nachführungs- geometer unterzeichnete Bereinigungsplan mit der Mutationsurkunde als Grundlage für den grundbuchlichen Vollzug der Eigentumsänderung. § 164 Kostentragung für Erneuerung, periodische Nachführung Amtliche Vermessung § 154 Zweck Die amtliche Vermessung dient der Anlage und Führung des Grundbuchs und ist Grundlage für Landinformationssysteme. Ihre Sicherstellung ist Auf- gabe des Kantons. § 155 Zus n samt ihrer Anmerkung im Grundbuch sowie deren Unterhalt; d) ermöglichen die Nachführung der amtlichen Vermessung und melden alle Änderungen, die den Plan für das Grundbuch betreffen, der Nachfüh- ru
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948.04 - Antrag des Regierungsrates
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Nachführungs- geometer unterzeichnete Bereinigungsplan mit der Mutationsurkunde als Grundlage für den grundbuchlichen Vollzug der Eigentumsänderung. § 164 Kostentragung 1. Erneuerung, periodische Nachführung Amtliche Vermessung § 154 Zweck Die amtliche Vermessung dient der Anlage und Führung des Grundbuchs und ist Grundlage für Landinformationssysteme. Ihre Sicherstellung ist Auf- gabe des Kantons. § 155 Zus n samt ihrer Anmerkung im Grundbuch sowie deren Unterhalt; d) ermöglichen die Nachführung der amtlichen Vermessung und melden alle Änderungen, die den Plan für das Grundbuch betreffen, der Nachfüh- ru