-
2878.1 - Antwort des Regierungsrats
-
angebunden sind und vom Amt für Informatik und Organisation (AIO) betreut werden, waren aus diesem Grund nicht Gegenstand des Projekts. Betroffen ist demnach die Schulinformatik der Kantonsschule Zug (KSZ) gefällt? BYOD (hier: Bring Your Own Device – Nutzung privater IT-Geräte in der Schule) wurde auf- grund des Sparprogramms im Rahmen von NIKAS als Lösung favorisiert. Es wäre jedoch falsch, BYOD auf das und Mittelschulen jedenfalls nahe beieinander (siehe auch Antwort auf Frage 4). 2. Auf welchen Grundlagen hat der Regierungsrat seinen Entscheid, an den kantonalen Schulen flächendeckend BYOD einzuführen
-
2884.2a - Beilage
-
Polizeischule, «Inter- kantonale Polizeischule Hitzkirch» (IPH), für die deutschsprachi- ge Grundausbildung und Weiterbildung von Angehörigen der Polizeikorps sowie Forschung im Bereich des Polizeiwesens AfB Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung vom 22. Juni 2006 (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV) Regelt die Abgeltung der Vereinbarungskantone rung der Polizei-Informatik in der Schweiz (HPI) RRB vom 1. Mai 2012 Langfristige strategische Grundlage der Koordination der Schweizer Polizeiorgane für die kompatible und gemeinsame Informatik. Das Programm
-
2890.2 - Antwort des Regierungsrats
-
wie der Sommer 2018 gezeigt hat – ebenfalls gut. Die einzelnen Wasserversorgungen halfen sich auf- grund der Vernetzung der Trinkwasserversorgungen gegenseitig aus. Die Übernahme einer verstärkten Führungsrolle sind diese? Der Regierungsrat hat keine entsprechenden Untersuchungen durchführen lassen. Aus diesem Grund lassen sich zum heutigen Zeitpunkt die finanziellen Auswirkungen für den Kanton Zug Seite 6/6 2890
-
2899.2 - Antrag des Regierungsrats
-
Anmerkung von ÖREB im Grundbuch § 22 Aufgehoben. 1 Individuell konkrete öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen des kanto- nalen Rechts werden mit der Anmerkung im Grundbuch rechtswirksam. § 30 Daten- Gesetzes und den entsprechenden Bestimmungen der dazu gehörenden Verordnung. 2 Der Plan für das Grundbuch wird von der zuständigen Nachführungsgeometerin bzw. vom zuständigen Nachführungsgeometer oder von von der Vermessungsauf- sicht abgegeben. 3 Beglaubigte Auszüge aus dem Plan für das Grundbuch werden nur von der zu- ständigen Nachführungsgeometerin bzw. vom zuständigen Nachführungsgeome- ter abgegeben
-
2863.2 - Antwort des Regierungsrats
-
ist praktisch nicht vorhanden. Zudem ist die Anzahl der Freiheitsentzüge im Jugendstrafrecht auf- grund der gesetzlichen Konzeption sehr gering und die Strafrahmen sind knapp bemessen, so- dass hier kaum
-
2877.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Bereichen erfragt 2 . Die Arbeitsgruppe soll dem Bundesrat bis Ende 2018 Bericht erstatten, auf- grund welcher die Landesregierung die Einleitung allfälliger rechtlicher Anpassungen entschei- den wird gewährleistet. Kantonale Bestimmungen über die Ausübung der Handels- und Gewerbefreiheit dürfen diese Grundfreiheit nicht beeinträchtigen. Der Kanton stellt für alle Unternehmen gute Rahmenbedin- gungen zur Verfügung (Frage 3 der Interpellation 2876.1) Nein, gemäss Einschätzung des Regierungsrats hat sich nichts Grundlegendes verändert. In der Schweiz wurden keine weiteren Fälle aus den Paradise Papers publik. Einzig in
-
2876.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Bereichen erfragt 2 . Die Arbeitsgruppe soll dem Bundesrat bis Ende 2018 Bericht erstatten, auf- grund welcher die Landesregierung die Einleitung allfälliger rechtlicher Anpassungen entschei- den wird gewährleistet. Kantonale Bestimmungen über die Ausübung der Handels- und Gewerbefreiheit dürfen diese Grundfreiheit nicht beeinträchtigen. Der Kanton stellt für alle Unternehmen gute Rahmenbedin- gungen zur Verfügung (Frage 3 der Interpellation 2876.1) Nein, gemäss Einschätzung des Regierungsrats hat sich nichts Grundlegendes verändert. In der Schweiz wurden keine weiteren Fälle aus den Paradise Papers publik. Einzig in
-
2148.1 - Antwort des Regierungsrates
-
noch gab es nach der Zusammenlegung der beiden Abteilungen Rechtsdienst und Grundbuch eine Veränderung der Amtsstruktur. Grund für das Ausscheiden des Amtsleiters war sein Entscheid, eine neue berufliche werden. Die Zahl der Be- schwerden im Grundbuchbereich hat seit längerer Zeit deutlich abgenommen. Auch seit der Zusammenlegung der Abteilungen Rechtsdienst und Grundbuch ist kein Anstieg der Zahl der Beschwerden Beschwerden zu verzeichnen und keine einzige Beschwerde im Grundbuchbereich wurde gut- geheissen. Es drängen sich deshalb keine speziellen Massnahmen auf. 6. Existieren aktuell oder existieren in jüngerer
-
2207.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
ist grundsätzlich nicht zulässig, dass Privatpersonen Videoüberwachungsanlagen auf öffent- lichem Grund betreiben. Ausnahmen von dieser Regel sind nur in einem sehr engen Rahmen möglich (z.B. Trottoir vor geschützte Grundrechte tangiert, darf sie nur inner- halb definierter Grenzen betrieben werden. Ihr Zweck muss klar umschrieben sein, im öffentli- chen Interesse liegen und den Grundsatz der Verhältn Verhältnismässigkeit genügt, oder ob sie verdeutlicht werden soll. Abs. 1 - Antrag zur Ergänzung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit Der Antrag des Regierungsrats sieht den Einsatz von Videoüberwachungen
-
2207.2 - Antrag des Regierungsrates
-
zuständige Organ a) holt die Einwilligung der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer ein, auf deren Grund stücken oder an deren Bauten Eingriffe vorgesehen sind; b) stellt ein Gesuch für den Betrieb einer Gefähr - dungssituation besteht. 2 Die Echtzeitüberwachung erfolgt ohne Anordnung automatisch auf- grund eines Alarms, der an einer im überwachten Gebiet, im überwachten Bau oder in der überwachten Anlage