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1210.3a - Beilage 1
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sich einstellenden Grundes (Genehmigung durch den Bauherrn) geleistet, nehmen die herr- schende Lehre und Rechtsprechung an, die Forderung entstehe und werde fällig, sobald sich der Grund eindeutig nicht Auftrag wird über BKP 524 abgewickelt. KV BKP 524 CHF 75'000, Vervielfältigungen. Stand der Planung: Grundrisse 1 : 100 überarbeitet. Bewil- ligung durch HBA OK mit Vorbehalt Lichthof und Bemerkungen gemäss Schnitte und Fassaden müssen noch ergänzt werden. Ziel: Überarbeitung Bau- projekt ist nur in Bezug Grundrisse erreicht; Bauingenieur Kosten erhalten. CHF 8'000.00 sind von HBA nicht akzeptiert." • Protokoll
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1247.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Dazu sind folgende Grundlagen zu erarbeiten und aufeinander abzustimmen: - Verkehrsgrundlagen inkl. flankierender Massnahmen (Riegel, Pförtneranlagen) - Variantenstudium Knoten auf Grund der Verkehrszahlen strasse; östlich der Tennisanlage) - Erschliessung Rosenwegquartier - Lärmschutz definieren auf Grund der Verkehrszahlen, der Projektierungs- geschwindigkeit und dem Abstand zu den Siedlungen - Bevorzugung infolge der reduzierten Tunnel- länge von noch ca. 360 m und der vermehrt offenen Streckenführung grundlegend geändert. Mit Hilfe der landschaftspflegerischen Begleitplanung ist es gelungen, das Projekt u
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1247.2 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
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dass unser System von einer mindestens 10-jährigen Planungsphase ausgeht und nur schon aus diesem Grund alle Planungsschritte sauber und ausführlich durchgeführt werden müssen. Versäumnisse in der jetzigen nach einer Analyse des Kosten-Nutzen-Verhältnisses liegt heute eine Projektstudie vor, die als Grundlage zur Erarbeitung des Generellen Projektes der Tangente Neu- feld dienen soll. Das Generelle Projekt ngen dienen nun der Erarbeitung des Vorprojektes bzw. des Generellen Projektes, welches später Grundlage für das definitive Projekt oder das Auflageprojekt bilden wird. Die eidgenössische Nationalstra
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1300.05 - Anträge der vorberatenden Kommission, Hauptvariante
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Ur- nenöffnung (§ 18) sicher aufbewahrt werden. 2 Rücksendekuverts, bei denen ein Ungültigkeits- grund im Sinne von § 14 vorliegt, werden ausge- sondert und fallen für den Urnengang ausser Betracht. 3 Ermittlung der Gewählten; absolutes Mehr § 56 Zweiter Wahlgang … Ergänzungswahl statt (§ 52). deren Grund nicht alle Sitze besetzt werden, findet im betreffenden Wahlkreis ein zweiter Wahlgang statt. 2 Der Abstimmungen stellt die Staatskanzlei den Gemeinden das Stimmmaterial zur Verfügung. § 10 Stimmabgabe: Grundsatz 1 Die Stimmberechtigten können ihre Stimme entweder persönlich an der Urne oder brieflich oder –
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1300.06 - Anträge der vorberatenden Kommission, Eventualvariante
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Ur- nenöffnung (§ 18) sicher aufbewahrt werden. 2 Rücksendekuverts, bei denen ein Ungültigkeits- grund im Sinne von § 14 vorliegt, werden ausge- sondert und fallen für den Urnengang ausser Betracht. 3 oder Kandidatinnen das absolute Mehr, als Mandate zu vergeben sind, oder konnten aus einem an- deren Grund nicht alle Sitze besetzt werden, findet im betreffenden Wahlkreis ein zweiter Wahlgang statt. 2 Der Abstimmungen stellt die Staatskanzlei den Gemeinden das Stimmmaterial zur Verfügung. § 10 Stimmabgabe: Grundsatz 1 Die Stimmberechtigten können ihre Stimme entweder persönlich an der Urne oder brieflich oder –
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2137.2 - Antwort des Regierungsrates
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stoppte der Regierungsrat das Projekt in Absprache mit den Einwohne r- gemeinden. Ausschlaggebender Grund dafür war, dass die geplante Lösung einen Alleingang des Kantons mit unabsehbaren Kostenfolgen bedeutet künftig regelmäs- sig an sich wandelnde Bedürfnisse angepasst. Alle vier bis sechs Jahre wird sie von Grund auf überarbeitet und den Bedürfnissen angepasst. Die Erfahrungen aus dem vorliegenden Projekt werden (Frage 10 Interpellation Helfen- stein/Balmer vom 30. Januar 2013) Das Projekt ISOV Grundbuch Version 6 wurde auf Grundlage einer Zusammenarbeitsvereinba- rung mit fünf anderen Kantonen und der Stadt Chur
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2139.1 - Interpellationstext
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geschaffene Flächen sind wie Rekultivierungsflächen zu behandeln. Rekultivierungsflächen Flächen, die auf Grund neuster Kenntnisse fachgerecht rekultiviert wurden, können nach dem Abschluss der Rekultivierungs tung und zusammenhängende Fläche (mindestens 1 ha und geeignete Par- zellenform) aufgeführt. Auf Grund der vielen Unklarheiten betreffend diesem Projekt bitte ich um Beantwortung folgen- der Fragen noch nachfolgenden Grundsätze sollen dazu beitragen, Unklarheiten bei der Problemlösung zu beseitigen. Grundsatz FFF, die einer neuen Nutzung zugeführt werden, müssen, um weiterhin als FFF zu gel- ten: - Die
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2192.5a - Synopse
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Vor- sorge der gewählten und angestellten Arbeitneh- menden des Kantons sowie des Personals der auf- grund eines Anschlussvertrages angeschlossenen Arbeitgebenden durch. Sie ist nach Art. 48 BVG 2) im Register sionskasse. Er ist verantwortlich für die Gesamtlei- tung und sorgt für die Erfüllung der Aufgaben auf- grund der gesetzlichen Regelungen des Bundes und dieses Gesetzes. Er bestimmt die strategischen Ziele und 2 Die Zuger Pensionskasse legt die Bestimmungen über die Leistungen fest. 2. Finanzierung § 3 Grundsatz § 3 Abs. 3 (geändert) 1 Die Finanzierung hat nach versicherungstechni- schen Grundsätzen zu erfolgen
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2098.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Eine effektive Alterspolitik trage dazu bei, dass Kanton und Gemeinden die Mittel gezielt und auf Grund stra- tegischer Prioritäten einsetzen können. Der Präsident des Kantonalen Senioren Verbandes Zug auch die Prävention einen grossen Stellenwert habe. Dem wird entge- gengehalten, dass gerade auf Grund der dort angesiedelten Pflege und Langzeitpflege, diesem Schwerpunkt nicht zusätzlich Gewicht verliehen am 29. November 2011 verabschiedete Teilrevision des Sozialhilfege- setzes soll die gesetzliche Grundlage bilden, damit der Kanton im Zusammenhang mit der de- mographischen Herausforderung koordinative
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2140.2 - Antwort des Regierungsrates
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stoppte der Regierungsrat das Projekt in Absprache mit den Einwohne r- gemeinden. Ausschlaggebender Grund dafür war, dass die geplante Lösung einen Alleingang des Kantons mit unabsehbaren Kostenfolgen bedeutet künftig regelmäs- sig an sich wandelnde Bedürfnisse angepasst. Alle vier bis sechs Jahre wird sie von Grund auf überarbeitet und den Bedürfnissen angepasst. Die Erfahrungen aus dem vorliegenden Projekt werden (Frage 10 Interpellation Helfen- stein/Balmer vom 30. Januar 2013) Das Projekt ISOV Grundbuch Version 6 wurde auf Grundlage einer Zusammenarbeitsvereinba- rung mit fünf anderen Kantonen und der Stadt Chur