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2073.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Zukunft. Sie trägt dazu bei, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und hohe Folgekosten auf- grund von Benachteiligung und Ausschluss zu verhindern. Der Kanton und die Einwohnerge- meinden können geplanten kurzen Aufenthalt schliesslich eine lange Periode der Anwesenheit entsteht. Aus diesem Grund wird darauf verzichtet, den Geltungsbereich dieses Gesetzes auf "langfristig anwesende" Per- sonen Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesen anfallen, zu er- warten. Grundsatz 5 - Willkommenskultur Im Kanton Zug herrscht eine positive Grundstimmung gegenüber legal zuziehenden Menschen. Sie werden willkommen
2081.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
diese als (mit den gemeindlichen Schulen der Sekundarstufe 1) kooperative Schulen zu führen auf der Grundlage des gleichen Lehrplans, wie er an den gemeindlichen Schulen der Sekundarstufe 1 gilt. Die Begründungen
2226.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Verwaltung wird von der Kommission begrüsst. Private Organisationen sind dann tangiert, wenn sie auf- grund von Leistungsvereinbarungen öffentliche Aufgaben anstelle des Kantons oder einer G e- meinde erfüllen darauf , einen Antrag zu stellen. Personen aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland können aus diesem Grund allein auch keine Kosten auferlegt werden. Der Zugang ist – sofern kein erheblicher Aufwand verursacht Vorstoss 9. Kommissionsantrag 1. In Kürze Der mit dem Gesetz vorgeschlagene Paradigmenwechsel vom Grundsatz der Nicht - Öffentlichkeit der Verwaltung zur Öffentlichkeit der kantonalen und gemeindlichen Verwaltung
1456.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
und der Lieferanten nicht auf den Standortkan- ton beschränken. Das Verkehrshaus kann daher mit Grund als Standortfaktor für alle Zentralschweizer Kantone bezeichnet werden. Durch Erneuerung der dreijährigen vom 28. Februar 2001 im Auftrag des Kantons Zug. Dort ging es zwar nicht um das Zusammenzählen von Grund - mit Erstre- ckungsbeschlüssen, sondern um einen Grundbeschluss, der neu über die Refe- rendumsgrenze
1460.1a - Beilage
generelle Ausnahme für kurze Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten wird an dieser Stelle weggelassen. Der Grund liegt einerseits darin, dass die heute gelebte Praxis häufig davon abweicht. An- dererseits darin jemanden für eine sehr kurze Strafe in eine Vollzugsanstalt einzuweisen. 13 die Wiedereingliederung auf Grund der Beschäftigungs- oder Ausbildungssituation oder mit Rücksicht auf das fa- miliäre Umfeld dadurch die Ebene der KK ist zulässig, doch müssen dabei die Vorausset- zung und die Höhe mindestens dem Grundsatze nach im formellen Gesetz umschrieben sein (BGE 97 I 347). Diesen Anforderungen soll Abs. 2, zusammen
1478.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Spitalfragen
damals veranschlagte Summe von Fr. 500'000.-- sollte sich nachträglich als zu tief erweisen. Der Grund liegt darin, dass die Einbaukombinationen in Stationen mit Leitstellen- einrichtungen unberücksichtigt - lage usw. über die gleichen Kabel, aber über verschiedene Adern laufen. Auf- 12 1478.3 - 12224 grund der stetig wachsenden Übertragungsraten sind getrennte Kabel für IT und die weiteren Schwachstrom behalten wird. Seit dem damaligen Kreditentscheid blieb der Kantonsrat von spitalpolitischen Grundsatzdebatten weitgehend verschont. Diese Tatsache vermag aber nicht dar- über hinweg zu täuschen, dass die
1483.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
1483.1 - 12214 einzureihen ist. Die Beförderung zu Beginn eines neuen Kalenderjahres erfolgt auf- grund der gesetzlichen Bestimmungen und bedarf keiner Neueinreihung durch die Gemeinde. Im Sinne einer grösseren werden. e) Ausgleichsleistung bis zur Höhe des Grundbetrages Anspruch auf eine Ausgleichsleistung haben Gemeinden, deren Kantonssteu- erertrag unter dem Grundbetrag liegt. Der Ausgleich erfolgt bis zur Höhe ein grundlegender Veränderungsprozess ansteht (Rückzug der IV), wird zurzeit im Rahmen eines Pro- jektes gemeinsam mit den Gemeinden ein Konzept Sonderpädagogik erarbeitet, welches die grundlegende Ausrichtung
1483.02 - Antrag des Regierungsrates
Schulen mit angepassten schulorganisatorischen Rahmenbedingungen besuchen können. Sie entscheidet auf Grund eines An- trags der Gemeinde. § 35 Sonderschulen im Kanton Zug 1 Der Erziehungsrat anerkennt die einzelnen und damit eine Annäherung der Steuerfüsse zu fördern. 2. Abschnitt Bemessungsgrundlagen § 2 Grundlagen Grundlage für die Bemessung der Finanzierungsbeiträge (§ 8) und der Ausgleichsleistungen (§ 9) sind Dezember des vorletzten Jahres abgestellt. 3. Abschnitt Finanzausgleichsberechnung § 5 Grundbetrag Der Grundbetrag setzt sich zusammen aus dem Sockelbetrag und einem mit der jeweiligen Einwohnerzahl mu
1481.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg noch nicht abgeschlossen ist und damit kein Grund für eine sofortige Richtplanänderung vorliegt. Würde der Richtplan jetzt geändert und der Kanton würde wie das Ergebnis der Volksabstimmung lauten wird, ist diese Richtplanände- rung nun vorzunehmen. Im Grunde genommen hätte diese Richtplanänderung schon früher erfolgen müssen, als das Generelle Projekt vom
1348.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Lohnausweis einfüh- ren wolle oder nicht. Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) habe weder auf- grund des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) noch aufgrund des kantonal- zugerischen Steuergesetzes irgendeine was eben- falls zu einer einheitlichen Anwendung führte. Diese Bestimmung sei keine gesetzli- che Grundlage für die Einführung eines neuen Lohnausweises. Im Bericht des Bundesrates "Weniger Bürokratie im Auftrag an den Regierungsrat, einen Bericht zu einem bestimmten Problemkreis zu erstellen, der als Grundlage für eine nachfolgende Motion dient. Dies ermöglicht dem Kantonsrat, dank umfassender Informationen

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