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1409.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
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vorüberge- hend massive Rückgang der Neueingänge im Bereich des Sozialversicherungs- rechts, der seinen Grund in einer Änderung des Bundesrechts hatte. Am 1. Januar 2003 trat nämlich das Bundesgesetz über den der Mitglieder der Gerichte und das Justizpersonal aufeinander abgestimmt werden können. Aus diesem Grund befürworten wir auch weiterhin eine Bewilligung auf sechs Jahre. Eine zuverlässige Personalplanung
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1339.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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einzelnen Träger auf, um den Interessen und Bedürfnissen der FH-Reform gerecht zu werden. Aus diesem Grund soll die Trägerschaft und Organisation der Hochschule an den Kanton Zürich überführt werden. Für diese e für das Staatspersonal des Kantons Zürich überführt. Aus dieser Sicht bestünde kein zwingender Grund zur Änderung des heutigen Zustands. Es gibt aber andere wichtige und zukunftsweisende Argumente, die klären. Dabei dürfte es zu keinen Problemen kommen, solange die Schule die dem Stiftungszweck zu Grunde liegenden Ausbildungsaufträge erfüllt. 1339.1 - 11733 11 5.5 Antrag des Schulrats und Beschluss des
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1351.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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kontrolliert werden können. Latente Befürchtungen betreffend eine zukünf- tige Regierung können nicht der Grund dafür sein, das Rad der Geschichte in einem Mass zurückzudrehen, das wohl auch in den Augen der Ö
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1350.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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Ausnahme ist die Deponie Stockeri, über deren Schicksal der Bundesrat später entscheiden wird. Der Grund hiefür ist, dass sich die Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission negativ zu diesem Vorhaben im BLN-Objekt
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1393.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die Baudirek- tion am 7. und 9. Juni 2005 auch die Öffentlichkeit. Das Generelle Projekt wurde auf- grund der Vernehmlassung im Herbst 2005 bereinigt. Die beiden Gemeinden sowie die kantonalen Amtsstellen gemeinsam das Bauprojekt erarbeitet, öffentlich aufgelegt und darüber entschieden werden. Aus diesem Grund beantragen wir Ihnen zwei Objektkredite. Objektkredit Kammern B und C, aus dem Rahmenkredit von 62 weiteren Phasen des Kammerkon- zeptes Ennetsee. 28. Januar 2004; Beschluss des Kantonalen Richtplans Grundsatz der Verkehrspolitik: Der Kanton Zug plant den öffentlichen und den Lang- samverkehr nachfrageorientiert
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1483.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
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Schulen mit angepassten schulorganisatori- schen Rahmenbedingungen besuchen können. Sie entscheidet auf Grund eines Antrags der Gemeinde. § 35 Sonderschulen im Kanton Zug 1 Der Bildungsrat anerkennt die einzelnen und damit eine Annäherung der Steuerfüsse zu fördern. 2. Abschnitt Bemessungsgrundlagen § 2 Grundlagen Grundlage für die Bemessung der Finanzierungsbeiträge (§ 8) und der Ausgleichsleistungen (§ 9) sind Dezember des vorletzten Jahres abgestellt. 3. Abschnitt Finanzausgleichsberechnung § 5 Grundbetrag Der Grundbetrag setzt sich zusammen aus dem Sockelbetrag und einem mit der jeweiligen Einwohnerzahl mu
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1483.07 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission zur 2. Lesung
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bei der Beurteilung früherer Tätigkeit Abweichungen um eine einzelne Stufe geben kann, hat seinen Grund in der Subjektivität einer jeden Beurteilung und kann auch durch «verbindliche Richtlinien» des Kantons Steinhausen Barmet Monika, Menzingen Pfister Martin, Baar Gisler Stefan, Zug Spescha Eusebius, Zug Grunder Daniel, Baar Villiger Werner, Zug Heinrich Guido, Oberägeri Walker Arthur, Unterägeri Ingold Gabriela
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1392.2 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
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der Sanierung im Jahre 2006 nicht namhaft auf den Studienwett- bewerb auswirken werde. Aus diesem Grund hat ein Zeitungsartikel der Zuger Zeitung vom 12. Januar 2006 mit gegenteiligen Aussagen alle über-
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1404.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Abs. 2 ZGB); b. die Dienstbarkeiten und Grundlasten; c. die Anmerkungen mit Ausnahme von: 1. Grundbuchsperren nach Artikel 80 Absatz 6 und nach kantonalem Recht, 2. Veräusserungsbeschränkungen zur Sicherung . Schliesslich ist die Publikation mit einem, wenn auch geringfügigen Verwaltungsaufwand beim Grundbuchamt und der Staatskanzlei verbunden, auf den ohne weiteres verzichtet werden kann. All diese Fakten Tatsache, dass seit dem 1. April 2005 gestützt auf Art. 106a Abs. 1 der Verordnung betreffend das Grundbuch (SR 211.432.1) je- dermann auch ohne Interessensnachweis einen Auszug über die folgenden Grund-
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1404.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Der Grundbuchverwalter führte denn auch aus, dass entsprechende Abklärungen im Gange seien, wies aber auch darauf hin, dass seit der Revision des Zivilgesetzbu- ches die meisten Grundbuchangaben öffentlich zugewiesen. In einer kurzen Sitzung und in Anwesenheit von Frau Landamann Brigitte Profos sowie von Grundbuchverwalter Dr. Meinrad Huser hat die Kommission das Geschäft am 23. März 2006 beraten. Einleitung Der Villiger Kommissionsmitglieder: Villiger Beat, Baar, Präsident Bieri Ursula, Baar Granziol Leo, Zug Grunder Daniel, Baar Häcki Felix, Zug Hodel Andrea, Zug Hofer Käty, Hünenberg Künzle Karl, Menzingen Künzli