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1413.02 - Antrag des Regierungsrates
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auf öffentlichem oder privatem Grund mit mehr als 3000 erwarteten Personen bedürfen der Bewilligung der Polizei. 2 Veranstaltungen auf öffentlichem oder privatem Grund mit weniger als 3000 erwarteten Kommandant. 3 Die Auszubildenden sind befristet angestellt. Die Dauer der abgeschlos- senen Grundausbildung wird als Dienstjahr angerechnet. § 6 Hoheitliche polizeiliche Gewalt, hoheitliche Gewalt 1 Die Veranstaltung einzureichen. 5 Der Bewilligungsentscheid ist gebührenfrei. 6. Abschnitt Haftung § 18 1. Grundsatz Soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt, gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Veran
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2331.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Prozent des Grundbetrags ausgeglichen werden. Das Ergebnis (Wirksamkeitsbericht Variante 5b, Seite 46) zeigt, dass durch die Einführung einer «neutralen Zone» mit 95 Prozent des Grundbetrages die umverteilte heute diejenigen Gemeinden, deren Kantonssteuerertrag über dem Grundbetrag liegt. Von der Differenz zwischen Kantonssteuerertrag und Grundbetrag lei s- ten die Gebergemeinden Finanzierungsbeiträge in der Höhe 35 Prozent oder 30 Prozent gesenkt, wird der Grundbetrag jeder Gemeinde geringer. Die Nehmergemeinden erhalten somit weniger, da sie nur auf den Grundbetrag angehoben werden. Dies führt zu einer insgesamt
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2335.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Erweiterungsbauten für die Zuger Mittelschulen zu sistieren und die Standorte neu zu evaluieren. Grund für diese Massnahme war die unverhoffte Offerte eines Grundeigentümers, dem Kanton den Allmendhof Baudirektion ein breit abgestütztes Verfahren durch, bei dem alle möglichen Standortoptionen nochmals von Grund auf neu evaluiert wurden. Aus- gehend von den Empfehlungen der Arbeitsgruppe entschied sich der R beauftragt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass einer- seits das Vorwissen sowie die Grundlagen bereits vorhanden sind und andererseits die räumli- che und architektonische Qualität der Weit
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2253.2 - Antwort des Regierungsrates
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Frage 5: „Stars on Court“ scheint ein privater, gewinnorientierter Anlass zu sein und kann au f- grund der hohen Eintrittspreise in keiner Weise für die breite Bevölkerung gedacht sein. Wie konnte es passieren findet im Kanton Zug bereits heute derart statt, dass einkommensstarke und vermögende Personen auf- grund der progressiven Tarife bei den Kantons-, Gemeinde- und den direkten Bundessteuern für einen über
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2342.1 - Motionstext
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Unmut und Unzufriedenheit bei allen Beteiligten. Die Leistungsausweise, welche im Kanton Zug auf Grund der umgesetzten Denkmalpflege zu Stande gekommen sind, sind leider nicht sehr umfangreich. Es wurden Denkmalpflege erfreulich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Denkmalpflege müssen auf Grund dieser archäologielastigen Geschäftsführung immer wi e- der ausserplanerische Übungen starten, welche allfälligen baulichen Änderung noch zu prüfen sei. Obwohl der Kantonsrat wiederholt eine solche Grundlage forde r- te und entsprechende zusätzliche Stellen bewilligt hat, lässt eine umfassende und vollständige
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2328.1a - Synopse
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ZGB); e) Aufgehoben. f) Ersatz der Unterschrift (Art. 15 OR); f) Aufgehoben. g) Beurkundungen auf Grund vertraglicher Abmachung (Art. 16 OR); g) Aufgehoben. h) Entkräftung eines Schuldscheines und Tilgung Prozent erhoben werden. 93. Feststellungsurkunden betreffend Trust: 300 bis 4000 94. Beurkundung auf Grund einer vertraglichen Abmachung: 300 bis 4000 95. Ersatz der Unterschrift: 100 bis 300 96. Übrige Urkunden Urkundspersonen sind: a) die Gemeindeschreiber und deren Stellvertreter gemäss §§ 4 und 52); b) der Grundbuchverwalter und dessen Stellvertreter; c) die zur öffentlichen Beurkundung ermächtigten Rechtsanwälte.
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2328.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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eine Beu r- kundung ablehne, sofern sie sich nicht auf wichtige Gründe berufen könne. Ein wichtiger Grund liege zum Beispiel vor, wenn einer Urkundsperson in einem bestimmten Rechtsbereich gar kei- ne Be Urkundsper- son Sukzessivbeurkundungen sodann nur aus wichtigen Gründen vornehmen. Ein wichtiger Grund liegt namentlich vor, wenn das Sukzessivverfahren allen Sachbeteiligten ermöglicht, 2328.3 - 14746 Neuerungen gescha f- fen, von denen die Kantone Gebrauch machen können. Es werden gesetzliche Grundlagen ge- schaffen für die elektronische Beurkundung von Ausfertigungen öffentlicher Urkunden, die e
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2328.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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bis 500 93. (neu) Feststellungsurkunden betreffend Trust: 300 bis 4000 94. (neu) Beurkundung auf Grund einer vertraglichen Abmachung: 300 bis 4000 95. (neu) Ersatz der Unterschrift: 100 bis 300 96. (neu) vernichtung): 100 bis 4000 97. (neu) Ausarbeitung eines nicht beurkundungsbedürftigen Rechts- grundausweises (z.B. Erbteilung, Entwurf für eigenhändige letztwilli- ge Verfügung), inkl. Beratung: 200 bis 1 (geändert), Abs. 2 (geändert), Abs. 4 (geändert) 1 Die Urkundspersonen, mit Ausnahme der Grundbuchverwalterin oder des Grundbuchverwalters, haben über die öffentlichen Beurkundungen ein ge- bundenes
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1129.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Kinder- und Jugendpsychiatrie Luzern kann ver- schieden interpretiert werden. In der Rechnung wird als Grund eine geringere Nach- frage angegeben. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu erwähnen, dass der Kanton Rechnung zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass. Die seit Jahren angespannte Situation zwischen Grundbuchamt und Grund- buchinspektorat hat sich normalisiert und die entsprechende Administrativuntersu- chung Zielkonflikte entstehen können. Die erweiterte Staatswirtschaftskommission hat die der Finanzstrategie zu Grunde liegenden, prognostizierten Wachstumsraten kritisch hinterfragt. Sie ist der Meinung, dass die E
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2274.4a - Beilage 1
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günstigeren Konditionen als eine private Finanzierungsgesellschaft beschaffen können. Aus diesem Grund muss wohl von der Realisierung des Projekts Stadttunnel samt ZentrumPlus mit Hilfe der Gründung einer Kantons- strassen aufklassiert und rund 2,5 km Kantonsstrassen zu Gemeindestrassen abklassiert. Auf- grund von Erfahrungswerten muss bei Kantonsstrassen mit betrieblichen Unterhaltskosten von rund 30'000 Franken gebühren- frei. In Einzelfällen kann die Bundesversammlung mittels Ausnahmebewilligungen von di esem Grundsatz abweichen. So hat sie dies zugunsten einer Tunnelgebühr am Grossen St. Bernhard getan. Die Einführung