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1443.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Parlament tranchenweise Verpflichtungskredite für den Gotthard und den Lötschberg sprechen. Aus diesem Grund wurden nach dem bereits gesprochenen Kredit für den Anschluss der Ost- schweiz drei weitere Finan Bundesrat erstellte für die so genannte FinöV-Vorlage eine Auslegeordnung zu den Bahnprojekten. Auf- grund dieser Analyse hat das Parlament neben dem Gotthard-, Lötschberg- und Ceneritunnel auch einem dop verbindliche Zusagen der übrigen betroffenen Kantone soll und darf der Kanton Zug nicht gesetzliche Grundlagen für neue Ausgaben schaffen. Die volle Finanzierung des Zimmerberg II allein durch den Kanton Zug
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1433.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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sollen. Die Diskussion kann wie folgt zusammengefasst werden: - Das Führen des Staatshaushaltes auf Grund von klar definierten Wachstumsraten und Kennzahlen hat sich bewährt; - die Regierung wird aufgefordert rechtlich jedoch nicht verselbständigte Teile des Staatsvermögens mit besonderer Zweckbindung. Aus diesem Grund müssen sie in der Rechnung separat dargestellt werden. Das Verfügungsrecht obliegt dem Regierungsrat wurde entschieden, nicht das bekannte rote Verbotsschild anzuwenden, sondern ein neues Logo in den Grundfarben (blau/weiss) des Kantons zu entwerfen, um so eine bessere Akzeptanz zu erreichen. Die reibungslose
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1434.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Waldgenossenschaft ist zudem überzeugt, dass für den Korridor Bundesbeiträge erhältlich sind, da auf- grund der Waldrodung ökologische Ausgleichsmassnahmen nötig seien. • Der Zuger Patentjägerverein sieht die Sportanlagen im Eizmoos und des Kam- merkonzeptes als langfristig eingeschränkt und möchte aus diesem Grund am geplanten Wildtierkorridor über die Autobahn festhalten. • Das Landwirtschaftsamt setzt sich ebenfalls nur der Richtplantext, nicht aber die Richtplankarte anzupassen. Die Planungsstudie bildet die Grundlage für die Ausarbeitung eines Vorprojekts und eines Baulinienplanes. Notwendige Detailabklärungen sind
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1441.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Einbauten unterhalb des höchsten Wasserspiegels sowie Materialentnahmen untersagt sind." Aus diesem Grund muss die Strassennivellette zwingend auf Terrainhöhe erstellt werden. Dies gilt folglich auch für
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1445.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Wasserbau und Gewässerschutz
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wer- den. Der Aufwand hiefür würde im Vergleich zum vorliegenden Projekt massiv teurer. Aus diesem Grund kam für die Kommission nur eine gleich- zeitige Realisierung der Wasserüberleitung und der Lorzen
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1447.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1447.1 (Laufnummer 12074) MOTION DER KOMMISSION FÜR WASSERBAU UND GEWÄSSERSCHUTZ BETREFFEND ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE GEWÄSSER VOM 12. MAI 2006 Die Kommission für Wasserbau
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2092.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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noch keine Zusatzverdienste aus Mandaten erzielt werden können. Finanzielle As- pekte sollen nicht Grund für den Verbleib in einem Amt bis zum Ablauf der Legislatur sein. Be- kanntlich ist die Entschädigung ausscheiden, be- trägt das Ruhegehalt 50% der beim Ausscheiden aus dem Amt bezogenen Jahres- grundbesoldung zuzüglich Teuerungszulage, sofern der Eintritt in den Regierungsrat vor dem Erreichen des 55
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2099.2 - Antwort des Regierungsrates
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ist es wichtig festzuhalten, dass bei Firmenschliessungen oder Verlagerun- gen nicht immer nur ein Grund ausschlaggebend sein kann. Fast immer kommen mehrere Gründe zusammen. Im Fall der Papierindustrie sind zur Zeit die drei Faktoren hohe Energie- kosten, tiefe Wertschöpfung und starker Franken als Grund für Restrukturierungen zentral. In diesem Sinn war schon länger bekannt, dass die Papierindustrie beruflichen Grundbildung und höheren Berufsbildung versucht der Kanton, dem Bedarf des 2. Sektors entgegenzukommen: Es ist ein Bekenntnis der Zuger Berufsbildung, eine breite Palette von Grundbildungen an- zubieten
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2109.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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n Die Direktion der Strafanstalt Bostadel entwickelte erste Überlegungen, um die Ablaugerei auf- grund des erhöhten Sicherheitsbedürfnisses der Gesellschaft innerhalb der Sicherheitseinrich- tungen zu in naher Zu- kunft die Stimmung ändert oder die Risikobereitschaft wieder wächst, kann mit gutem Grund bezwei- felt werden. 2.8. Kunden In der Malerei / Ablaugerei sind es unter anderem die Gefangenen Bäder 57.6 Laugenraum Handablauge 38.9 Trocknen 49.9 Schleifen / Reparieren 40.0 Imprägnieren / Grundieren 37.9 Schleifen 31.5 Spachteln 60.3 Spritzen / Lackieren 76.4 Trocknen / Einbrennen 48.6 Wieder
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2108.04b - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat, Teil-Synopse
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echtspflegegesetz1) ist sinngemäss anwendbar. § 57ebis Heimatausweis 1 Heimatausweise werden auf Grund der Daten im Einwohnerregister ausgestellt. 2 Heimatausweise gelten während höchstens eines Jahres ihm nötig erscheint oder wenn zwei Mitglieder es verlangen. 2. Kein Mitglied darf ohne wichtigen Grund einer Sitzung fernbleiben. 3. Die Mitglieder sind bei Abstimmungen und Wahlen zur Stimmabgabe verpflich- 2.9. Gemeindebeamte und Angestellte 2.2.9. Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Gemeinde § 99 Grundsatz 1 Die Rechte und Pflichten der Gemeindebeamten und Angestellten richten sich nach dem Gesetz und