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3158.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
betrunkenen Gäste auch angepöbelt oder körperlich oder verbal angegriffen werden könn- ten. Nicht ohne Grund verfügen Clubs und teilweise auch andere Gastgewerbebetriebe häufig über angestelltes Sicherheitspersonal Antrag nehmen wir zu den Anliegen Stellung und gliedern unsere Ausführungen wie folgt: 1. Rechtliche Grundlagen des Kleinhandels mit alkoholhaltigen Getränken 1 2. Entstehungsgeschichte und Gründe der geltenden Rechtslage in anderen Kantonen 3 4. Beurteilung der Anliegen der Motionärin 3 5. Antrag 4 1. Rechtliche Grundlagen des Kleinhandels mit alkoholhaltigen Getränken Der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken im Kleinhandel
3161.9c - Beilage 3: Vertrag Darlehen
fünf Arbeitstagen jederzeit zu kündigen. Der Kanton Zug hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund per sofort zu kündigen, insbesondere wenn: Wird der vorliegende Vertrag durch einen neuen ersetzt Unternehmen oder eine ihrer wichtigen (mehrheitlich beherrschten) Tochtergesellschaften aus irgendeinem Grund ihre rechtliche oder wirtschaftliche Struktur ändert, z.B. durch Liquidation, Veräusserung eines Finanzdirektion und (Unternehmen) , Gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für die Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) vom
3177.1 - Bericht und Antrag der engeren Justizprüfungskommission
der Kandidaten vor. Auch die Unabhängigkeit in der Amtsführung ist bei beiden gewährleistet. Auf- grund des Ausgeführten ist die JPK mit 5 zu 0 Stimmen (bei einer Abwesenheit und einer Enthaltung) zum Schluss
3162.1 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3162.1 Laufnummer 16475 Kleine Anfrage von Philip C. Brunner und Hans Küng betreffend mögliche Erleichterungen für alle durch die Corona-Massnahmen besonders betroffenen Gewerbe während de
3179.1 - Antwort des Regierungsrats
ischen Massnahmen höher sein, als dies bei einer Rückzonung der Fall ist. Gelangt man aus diesem Grund zum Schluss, dass eine neue Ausgabe vorliegt, muss der Legislative eine separate Vorlage zur Genehmigung
3195.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Kantons Zug zu investieren, allerdings ist sie mit dem Vorgehen nicht einverstanden. Aus die- sem Grund wird der Regierungsrat aufgefordert, dem Kantonsrat einen Zwischenbericht zum Programm Zug+ vorzulegen den kann. Zeitliche Umsetzung Eine Vollerhebung dieser Art ist schweizweit einzigartig. Da sie von Grund auf entwickelt und getestet werden muss, ist ausreichend Zeit zur Entwicklung einzuplanen. Auch die erstellt wurden. Auf Basis der Machbarkeitsanalysen traf der Regierungsrat am 17. März 2020 einen Grundsatzentscheid über die weiterzuverfolgenden Projekte. Der Regierungsrat hielt am 17. März 2020 trotz der
3224.2 - Bericht und Antrag der erw. Staatswirtschaftskom.
67–380) Die Detailberatung der Jahresrechnung (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung) wurde auf- grund des gedruckten Geschäftsberichts vom 16. März 2021 vorgenommen. Folgende Bereiche wurden an der S cht handeln sollte. Die Berichterstattung liegt in der Verantwortung des Landammanns. Aus diesem Grund hat Alt - Landammann und Bildungsdirektor Stephan Schleiss zusammen mit Finanzdirektor Heinz Tännler der Kantone besprochen werden. In dieser Arbeitsgruppe wird auch er selbst vertreten sein. Der Grundtenor deute darauf hin, das s die Seite 4/22 3224.2 - 16612 Schweizer Steuergesetzgebung – wenn und soweit
2980.2 - Antwort des Regierungsrats
r können Mensch und Umwelt belasten. Dem Regierungsrat ist diese Problematik bekannt. Aus diesem Grund ist er bemüht, Lichtquel- len sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich bereits bei der Rahmen dieser Gesamtbeurteilung steht aber jeweils die Verkehrs- sicherheit im Zentrum. Aus diesem Grund setzt der Kanton dort, wo es eine Beleuchtung be- nötigt, eine Lichtfarbe bis maximal 4000 Kelvin die Emissionsbegrenzungen zu verschärfen (Art. 11 Abs. 3 USG) . Gestützt auf diesen gesetzlichen Grundlagen strebt die Baudirektion beim Einsatz der LED-Beleuchtungen möglichst tiefe Farbtemperaturen an
3026.2 - Antwort des Regierungsrats
Gewerbe zulässig ist. Keine Rolle spielt dabei, ob eine kommerzielle Nutzung vorliegt. Aus diesem Grund kann sogar ein Gewerbebetrieb in der reinen Wohnzone – sofern er nichtstörend ist – zonenkonform sein der Vermieter darf die Zu- stimmung nur dann verweigern, wenn ein in Art. 262 Abs. 2 OR genannter Grund vorliegt, na- mentlich wenn: - die Mieterschaft sich weigert, die Bedingungen der Untermiete beka
3080.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
allgemeinverbindlichen Kantonsratsbeschluss noch um einen Beschluss für neue Ausga- ben. Aus diesem Grund untersteht er nicht dem Referendum gemäss § 34 Abs. 1 der Kantons- verfassung (BGS 111.1). 3080.1 und die Gerichte ihre Aufgaben auch in einer ausserordentlichen Lage erfüllen müssen. Aus diesem Grund wird der Personalaufwand in der ordentlichen Rechnung 2020 der Dienststellen ver- bucht. Wesentliche

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