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2961.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
71–338) Die Detailberatung der Jahresrechnung (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung) wurde auf- grund des gedruckten Geschäftsberichts vom 19. März 2019 vorgenommen. Folgende Bereiche wurden an der S zusammen mit der Zuger Polizei, koordiniert, aber jeweils mit eigenem Personal, vorge- hen. Aus diesem Grund wurde auf die Anstellung spezifischer Schwarzarbeitskontrolleure verzic h- tet. Es wird darauf verwiesen Amt nach ganz verschiedenen Kr i- terien angestellt würden. - Die Annahmen, die den Schätzungen zu Grunde gelegt wurden, müssten in den Kantonsrat s- vorlagen jeweils erläutert werden. 2 Stand April 2019
3075.01 - Regierungsratsbeschluss vom 22. Februar 2022
erlassen worden sei. Ein neues Kies abbaugebiet in diesem Raum sei undenkbar. Zudem sei ein solches auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen zwei Um weltschutzorganisationen und der Abbaubetreiberin rung, die sich nicht in den Akten befindet, jedoch nicht bekannt. Einen objektiv nachvollziehbaren Grund für den Ausschluss des Standorts G stellt sie jedenfalls nicht dar und es kann offen bleiben, ob sie Korrektur allerdings nicht aus. Der Kritik im von der Beschwerdetührerin angeführten Gutachten und im Grundla genbericht des Amts für Umweltschutz wurde also insoweit Rechnung getragen. Dass Unsicherheiten an
3075.3b - Beilage Grundlagen
Aufbereitung aufgelockert (von fest zu lose). Die nicht nutzbaren Feinanteile werden ausgewaschen. Auf Grund der schlechteren Deckschichten ist der nicht nutzbare Materialanteil (orange) in Hatwil höher als Abschreibungen für einen vorzeitigen Rückbau des Kies- und Betonwerks Boden kann die Risi AG auf Grund des Geschäftsgeheimnisses nicht beziffern. Neben der Risi AG wären auch die beiden Mieter auf dem gedrosselt. Diese drei Faktoren erklären den markanten Rückgang der Abbaumengen seit 2017. © Grundlagentabelle zum Abbau + Bedarf (lose) 11000 m3 ® Kiesbedarf (lose) Kommentar: Der Kiesbedarf im Kanton Zug
3076.2 - Antwort des Regierungsrats
mittels Konzession verlangt (Erwägungen 6.5). Die Ablösung soll bei erster Gelegenheit erfolgen. Als Grund für diese Praxisänderung hat das Bundesgericht zusammengefasst ausgeführt, dass die bestehende Re Stei- gerung der Leistung der bestehenden Wasserkraftwerke einsetzen (E 15.3.1). Sollte sich auf- grund von höheren Restwassermengen oder aufgrund von anderen Rahmenbedingungen erge- ben, dass ein Kraftwerk wird explizit vom Richtplan vorgegeben (E 15.3.1). 8. Das Bundesgericht hat entschieden, die im Grundbuch eingetragenen Privatrechte von heute auf morgen aus der Rechtsordnung zu tilgen, und darüber hinaus
3102.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Rechtsgrundlagen befindet sich in Beilage 1. 3.2. Strategische Grundlagen und Massnahmen für die ältere Bevölkerung Strategische Grundlagen des Kantons Für das Alter bestehen im Kanton Zug auf Kantonsebene Einführung 2 3. Situation im Kanton Zug 2 3.1. Rechtliche Rahmenbedingungen 2 3.2. Strategische Grundlagen und Massnahmen für die ältere Bevölkerung 3 4. Politische Debatten im Bereich Alter und Altershilfe soll. Die entsprechenden Resultate werden voraussichtlich im Jahr 2024 vorliegen. Strategische Grundlagen der Gemeinden Sechs Gemeinden im Kanton Zug haben im Internet strategische Dokumente publiziert
3049.2 - Antwort des Regierungsrats
Tatsächlich hat sich die finanzielle Situation des Kan- tons Zug zum Positiven gewendet. Aus diesem Grund kann sich der Regierungsrat sehr gut vorstellen, dass die Überbauung des Zythus-Areals erst Jahre entwickeln. S 5.2.1 Die Gemeinden stellen bei der Revision der Nutzungsplanung sicher, dass die Grundnutzung bei den Haltestellen der Stadtbahn und bei Bushaltestellen mit grosser Nachfrage genügend hohe Richt- plans orientieren müssen. Täten sie dies nicht und würden sie für das Gebiet Zythus eine Grundnutzung mit einer Ausnützung deutlich unter 1.0 fest legen, wäre wohl der Verdichtungs- auftrag des vom
3065.2a - Beilage RRB
gemessen an der Erhebung 2017 (58,1 Prozent) somit nicht erreicht. Sechs von acht Jurys sind jedoch grund sätzlich ausgewogenen zusammengesetzt. Anzahl Anteil in %Jurys 2018 (im Einflussbereich Total des Personengruppe ist aufenthaltsrechtlich berechtigt, in der Schweiz zu arbeiten, findet jedoch auf Grund multipler Herausforderungen (fehlende Deutschkenntnisse, fehlender Kinderbetreuung, Unkenntnisse über überprüfen Unternehmen z u s a m m e n mit e i n e r A r beitnehmervertretung, ob ihre Löhne dem Grundsatz der Lohngleichheit von Frau und Mann e n t s p r e c h e n . Allenfalls f e s t g e s t e l l t
3067.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Anpas- sungen vorgenommen. Der Kantonsrat verzichtete bewusst auf eine Totalrevision. Auch aus diesem Grund sind die Gebühren nicht zu senken. 3. Antrag Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen Leistung entsprechenden Umfang für die verursachten Kosten aufkommen. Dies würde aber gerade dem Grundsatz widersprechen, dass auch staatliche Leistungen einen 3067.2 - 16331 Seite 3/3 Preis haben, welcher die Gegenleistung des Abgabepflichtigen einander entsprechen. Das Äquivalenzprinzip findet seine Grundlage im verfassungsrechtlich verankerten Verhältnismässigkeitsprinzip und im Willkürverbot (Art. 5 Abs
3086.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
den 1. Januar 2021 wieder beizutreten. Dieser Ansicht folgt der Regierungsrat. Auf- grund der nachträglich grundlegend geänderten Ausgangslage, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, auf den Beschluss Ausbildungs- und Kostensystem nehmen kann. 3.5. Reformbedürftigkeit der Organisation der IFM Als Grund für die Kündigung der Interkantonalen Vereinbarung IFM wurde neben dem f inanziel- len Aspekt auch Stiftungsrates der IFM hätte der Kanton Zug entsprechende Einflussmöglichkeiten. 3.6. Rechtliche Grundlage der Kündigung Es wurde die Frage diskutiert, ob die am 20. Dezember 2017 erfolgte Kündigung der
2976.2 - Antwort des Regierungsrats
Streichung wird erst zu einem späteren Zeit- punkt erfolgen, wenn die Verordnung aus einem anderweitigen Grund revidiert werden muss.» Vorab ist festzustellen, dass es nicht Sinn und Zweck von Art. 38a Abs. 5 Festle- gung des Höchstwerts von Landwirtschaftsland vor der Einzonung eindeutig und klar. Aus diesem Grund ist auch eindeutig und klar, wie § 52a Abs. 3 PBG auszulegen ist. Mehrwertberech- nung bei einer Neu- auf den Markt, wird die Mehrwertabgabe nach 30 Tagen seit Eintragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch Seite 6/6 2976.2 - 16205 fällig. Der Wille des Zuger Gesetzgebers war damit eindeutig. Grundeig

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