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2991.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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grossen Übergangsbauwerke (Übergang von der Frei - zu einer Kabelleitung) benötigt. Aus demselben Grund verzichtet die Studie auf eine Untersu- chung einer nur teilweisen Verkabelung. Technisch stehen für Machbarkeitsstudie. Die Machbarkeitsstudie dient als Grundlage für eine Raumfreihaltung für eine unterirdische Leitung im kantonalen Richtplan. Die Grundlagen fliessen auch in die strategischen Netzüberlegungen verbleiben. Die Gemeinde Baar erwartet als Fol- ge der Richtplananpassung, dass die Ergebnisse des Grundlagenberichts im Hinblick auf deren Realisierbar- und Etappierbarkeit vertieft werden. Die Stadt Zug weist
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3015.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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81 Abs. 1 Redaktionelle Anpassung ans Bundesrecht, welches vom Quellensteuerabzug spricht. Au f- grund der Aufhebung von § 83 wird zudem präzisiert, dass sich der Abzug um die direkte Bu n- dessteuer erhöht steuerliche Drei- oder Mehrfachbelastung von Unternehmensgewinnen im Konzernverhältnis vermieden. Grundlage für seine Berechnung ist der um die anteiligen Verwaltungs- und Finanzierungskosten reduzierte rm erfolgen können, wenn sie entweder nicht rechtsgestaltend sind bzw. eine staatsvertragliche Grundlage besteht. § 93c Bei stossenden Verhältnissen kann gemäss Art. 35b StHG eine NOV von Amtes wegen ange-
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3095.2 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
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69–384) Die Detailberatung der Jahresrechnung (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung) wurde auf- grund des gedruckten Geschäftsberichts vom 17. März 2020 vorgenommen. Folgende Bereiche wurden an der S aktuelle ausserordentliche Situation im Zusammenhang mit COVID-19 stark belastet sind. Aus diesem Grund wird die von der Stawiko angeregte und vom Regierungsrat angeordnete Überprüfung der Leistungsaufträge 75 1500 Direktionssekretariat 14.70 15.80 15.20 15.15 14.55 12.40 -2.15 14.55 1515.0900 Amt für Grundbuch und Geoinformation 29.90 30.35 30.60 30.50 30.10 29.45 -0.65 30.50 1530 Amt für Wald und Wild 17
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3147.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Jahr dem Kredit für die kantonale Verwaltung und die Gerichte belastet werden müssen. Aus diesem Grund beantragt der Regie- rungsrat einen weiteren Nachtragskredit von 4,0 Millionen Franken. Zusammen mit und die Gerichte ihre Aufgaben auch in einer ausserordentlichen Lage erfüllen müssen. Aus diesem Grund wird der Personalaufwand in der ordentlichen Rechnung 2020 der Dienststellen ver- bucht. Wesentliche
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3161.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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nächster Sit- zung stattfinden dürfen. Diese Regelung steht im Widerspruch zu der vom Regierungsrat auf- grund der zeitlichen Dringlichkeit geplanten Kommissionsberatung schon vor der Orientierung des Kantonsrats ergän- zende Fragen gestellt. Nachfolgend werden die Fragen und Antworten zusammengefasst: 3.1. Grundlagen Grundlage für die kantonalen Regelungen bilden Art. 12 des Covid-19-Gesetzes des Bundes sowie die d
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3173.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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im Rahmen seines Zuständigkeitsbereichs zur Stromversorgungs- sicherheit beizutragen. Wichtige Grundlagen dazu sind das kantonale Energiegesetz und der kantonale Richtplan. Es gilt folgende Handlungsfelder im Vollzug birgt. Mit der geplan- ten Revision des Energiegesetzes soll eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen wer den. Indirekt wirksam sind Massnahmen zur Wärmedämmung, indem sie die Effizienz von
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3185.5a - Synopse
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Nr. 3185.5 (Laufnummer 16619) 2 Die zuständige Behörde lässt an Ort Kontrollen vornehmen, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass gegen die Vorschriften dieses Gesetzes und der Verordnung verstossen wird. Bestätigt
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3185.3a - Synopse
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3185.3 (Laufnummer 16615) 2 Die zuständige Behörde lässt an Ort Kontrollen vor- nehmen, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass ge- gen die Vorschriften dieses Gesetzes und der Ver- ordnung verstossen wird
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3201.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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haben. Der Phosphor-Gehalt des Zugersees hat seit dem Maximum von 200 mg P/m3 im Jahr 1975 auf- grund see-externer Massnahmen kontinuierlich abgenommen (vgl. Abbildung 2). Seit dem Jahr 2014 liegt dieser des Seeinhalts, weshalb in diesem Zusammenhang von einer «Stagnation» gesprochen werden kann. Der Grund für die «Stagnation» der Nährstoffabnahme liegt in der unzureichenden verti- kalen Wasserzirkulation
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2851.2 - Antwort des Regierungsrats
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Verwaltungssachen vom 1. April 1976 (Verwaltungsrechts- pflegegesetz, VRG; BGS 162.1). Aus diesem Grund kann der Gesetzgeber auf eine Wieder- holung dieser Verfahrensbestimmungen im PBG zu Recht verzichten