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2854.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplaung und Umwelt
Göbli erstellt werden solle. Der Flächenbedarf der ZVB von 13'000 Quadratmetern werde dabei als Grundlage vorausgesetzt. Das Projekt Werkhof sei zwar weit fortgeschritten, aber gegebenenfalls müsste man
711.31-20-1.de.pdf
n festgesetzt. Hier bewilligt der Kanton gestützt auf konzeptionellen Überlegungen über die Grundausstattung hinausgehende Erholungseinrichtungen. Die Erholungskonzepte sind von Gemeinden und Kanton zu Wäldern mit besonderer Erholungsfunktion bewilligt der Kanton nur Erholungs- einrichtungen der Grundausstattung entlang des offiziellen Wander-, Bike- und Velowegnetzes, von begründeten Ausnahmefällen abgesehen Siedlungen S 5.2.1 Die Gemeinden stellen bei der Revision der Nutzungsplanung sicher, dass die Grundnutzung bei den Haltestellen der Stadtbahn und bei Bushaltestellen mit grosser Nachfrage genügend hohe
711.31-21-1.de.pdf
n festgesetzt. Hier bewilligt der Kanton gestützt auf konzeptionellen Überlegungen über die Grundausstattung hinausgehende Erholungseinrichtungen. Die Erholungskonzepte sind von Gemeinden und Kanton zu Wäldern mit besonderer Erholungsfunktion bewilligt der Kanton nur Erholungs- einrichtungen der Grundausstattung entlang des offiziellen Wander-, Bike- und Velowegnetzes, von begründeten Ausnahmefällen abgesehen Siedlungen S 5.2.1 Die Gemeinden stellen bei der Revision der Nutzungsplanung sicher, dass die Grundnutzung bei den Haltestellen der Stadtbahn und bei Bushaltestellen mit grosser Nachfrage genügend hohe
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n festgesetzt. Hier bewilligt der Kanton gestützt auf konzeptionellen Überlegungen über die Grundausstattung hinausgehende Erholungseinrichtungen. Die Erholungskonzepte sind von Gemeinden und Kanton zu Wäldern mit besonderer Erholungsfunktion bewilligt der Kanton nur Erholungs- einrichtungen der Grundausstattung entlang des offiziellen Wander-, Bike- und Velowegnetzes, von begründeten Ausnahmefällen abgesehen Siedlungen S 5.2.1 Die Gemeinden stellen bei der Revision der Nutzungsplanung sicher, dass die Grundnutzung bei den Haltestellen der Stadtbahn und bei Bushaltestellen mit grosser Nachfrage genügend hohe
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renaturieren folgende Uferabschnitte im Rahmen von Gesamt- projekten und Unterhaltsmassnahmen Die Grundeigen tümerinnen und Grundeigentümer sind in die Bearbeitung einzubeziehen. Der Kanton überprüft die n festgesetzt. Hier bewilligt der Kanton gestützt auf konzeptionellen Überlegungen über die Grundausstattung hinausgehende Erholungseinrichtungen. Die Erholungskonzepte sind von Gemeinden und Kanton zu Wäldern mit besonderer Erholungsfunktion bewilligt der Kanton nur Erholungs- einrichtungen der Grundausstattung entlang des offiziellen Wander-, Bike- und Velowegnetzes, von begründeten Ausnahmefällen abgesehen
722.21 - Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG)
licht umfasst insbesondere: a) die Information und Instruktion von Personen, für die jemand auf- grund seiner persönlichen oder beruflichen Stellung verantwortlich ist; b) den Unterhalt von Anlagen und innert Frist die im gleichen Haushalt lebenden feuerwehrpflichti- gen Personen. 3.4. Ausbildung § 45 Grundsatz 1 Gemeinde- und Betriebsfeuerwehren sowie die Stützpunktfeuerwehr sind so auszubilden, dass sie flicht § 42 Feuerwehrdienst § 43 Ersatzabgabe § 44 Bezug der Ersatzabgabe 3.4. Ausbildung § 45 Grundsatz § 46 Ausbildung § 47 Stützpunktausbildung 4. Finanzielles § 48 Kosten * § 49 Gebührentarif § 50
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
Gemeinden, wenn die Tathandlung voraussichtlich während der Arbeitszeit begangen wurde oder wenn auf Grund der Strafverfolgung die pflichtgemässe Ausübung der staat- lichen Funktion nicht mehr möglich oder 70 Transport § 71 Dienstreisen § 72 Zustellung 3.5. Aufsicht 3.5.1. Grundsatz § 73 3.5.2. Subsidiäre Aufsichtsbeschwerde § 74 Grundsatz § 75 Beschwerdebefugnis § 76 Frist und Form § 77 Entscheidungsbefugnisse Zuständigkeit und Verfahren 3.5.4. Administrativuntersuchung § 80 Grundsatz § 81 Eröffnung, Durchführung § 82 Abschluss 4. Hausrecht § 83 Grundsatz § 84 Wegweisung § 85 Rayonverbot § 86 Schutzmassnahmen 5. D
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
Gemeinden, wenn die Tathandlung voraussichtlich während der Arbeitszeit begangen wurde oder wenn auf Grund der Strafverfolgung die pflichtgemässe Ausübung der staat- lichen Funktion nicht mehr möglich oder 70 Transport § 71 Dienstreisen § 72 Zustellung 3.5. Aufsicht 3.5.1. Grundsatz § 73 3.5.2. Subsidiäre Aufsichtsbeschwerde § 74 Grundsatz § 75 Beschwerdebefugnis § 76 Frist und Form § 77 Entscheidungsbefugnisse Zuständigkeit und Verfahren 3.5.4. Administrativuntersuchung § 80 Grundsatz § 81 Eröffnung, Durchführung § 82 Abschluss 4. Hausrecht § 83 Grundsatz § 84 Wegweisung § 85 Rayonverbot § 86 Schutzmassnahmen 5. D
711.31-21-1.de.pdf
renaturieren folgende Uferabschnitte im Rahmen von Gesamt- projekten und Unterhaltsmassnahmen Die Grundeigen tümerinnen und Grundeigentümer sind in die Bearbeitung einzubeziehen. Der Kanton überprüft die n festgesetzt. Hier bewilligt der Kanton gestützt auf konzeptionellen Überlegungen über die Grundausstattung hinausgehende Erholungseinrichtungen. Die Erholungskonzepte sind von Gemeinden und Kanton zu Wäldern mit besonderer Erholungsfunktion bewilligt der Kanton nur Erholungs- einrichtungen der Grundausstattung entlang des offiziellen Wander-, Bike- und Velowegnetzes, von begründeten Ausnahmefällen abgesehen
711.31-22-1.de.pdf
renaturieren folgende Uferabschnitte im Rahmen von Gesamt- projekten und Unterhaltsmassnahmen Die Grundeigen tümerinnen und Grundeigentümer sind in die Bearbeitung einzubeziehen. Der Kanton überprüft die n festgesetzt. Hier bewilligt der Kanton gestützt auf konzeptionellen Überlegungen über die Grundausstattung hinausgehende Erholungseinrichtungen. Die Erholungskonzepte sind von Gemeinden und Kanton zu Wäldern mit besonderer Erholungsfunktion bewilligt der Kanton nur Erholungs- einrichtungen der Grundausstattung entlang des offiziellen Wander-, Bike- und Velowegnetzes, von begründeten Ausnahmefällen abgesehen

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