-
861.41 - Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Sozialhilfeverordnung)
-
11b * Durchführung der Observation 1 Als allgemein zugänglicher Ort gilt öffentlicher oder privater Grund und Boden, bei dem in der Regel geduldet wird, dass die Allgemeinheit ihn betritt. Ein Ort gilt als
-
641.1 - Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif)
-
* Bewilligung provisorischer Bauten jährlich: 55 bis 240 59. * … 60. * Benützung von öffentlichem Grund pro lfm Gerüst oder m² Boden, wöchentlich: 50 Rappen 61. * Andere Verwaltungsentscheide, Bewilligungen erhoben werden. 93. * Feststellungsurkunden betreffend Trust: 300 bis 4000 94. * Beurkundung auf Grund einer vertraglichen Abmachung: 300 bis 4000 95. * Ersatz der Unterschrift: 100 bis 300 96. * Übrige
-
3332.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Gespräch hat die Lehrperson die Aussagen ihres Kollegen zum Verlauf der Lektion bestätigt. Aus diesem Grund sah die Schul- leitung davon ab, die Klasse zu befragen. Die Meldung von Missständen ist in § 28bis erweiterten Kontext, die anscheinend aufgrund altmodisch anmutender Ansichten ausgesprochen wurden? Der Grund für die Nichtverlängerung des befristeten Jahresvertrages liegt nicht darin, dass die Lehrperson die letzten zwei Jahren nicht überarbeitet oder neu interpretie rt worden. Sie dienen bis heute als Grundlage des Unterrichtskonzepts und der Stundentafel, als Basis der Lehrplanentwicklung sowie als Refer
-
3243.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Bauprojekt Abschwemmungen von Bodenpartikeln, welche zu grossen Trübungen im Bach führten. Aus diesem Grund waren die Phosphorwerte im Schwarzenbach – gegenüber den früheren Untersuchungen – zeitweise deutlich Landwirtschaftsbetrieben werden die Herausforderungen im Gewässerschutz seit 2020 im Rahmen der Grundkontrolle des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) ver- stärkt angegangen. Anhand von 13 Kontrollpunkten Einwirkungen geschützt und damit wesentliche Verbesserungen im Ge- wässerschutz erzielt werden. Die Grundlage dafür leitet sich aus heute geltendem Recht ab. Seite 6/6 3243.2 - 16806 Das Vorgehen wurde innerhalb
-
3308.2 - Antwort des Regierungsrats
-
- 16859 Bestimmungen im kantonalen Datenschutzgesetz und in der Datensicherheitsverordnung. Auf- grund der Legislaturziele 2019–2022 «L104 Stärkung Sicherheit im virtuellen Raum» erfolgte die Überarbeitung Verfügung. Der Kantonale Führungsstab (KFS) und die Gemeindeführungsstäbe (GFS) koordinieren auf- grund von vorbereiteten Einsatz-Checklisten mögliche Ereignisse (Hochwasser, Pandemie, Schweiz-Dunkel etc en eingehalten werden. Im Vorfeld einer geplanten Da- tenbearbeitung sind die Risiken für die Grundrechte der betroffenen Personen entsprechend zu identifizieren, zu bewerten und mit geeigneten Massnahmen
-
3347.4a - Beilage
-
die bestehende Infrastruktur genutzt. Globalbudget und Mehrjahresplanung der PH Zug enthal- ten auf Grund der strategischen Planungen 2019-2026 die Entwicklungskosten für die Einfüh- rung des Masters SHP welche ihr Studium an einer anderen Hochschule (PHLU, PH FHNW, Uni Freiburg etc.) absolvieren. Auf Grund der geografischen Lage dürften längerfristig mehr Studierende für den MA SHP an der PH Zug ge- wonnen
-
3371.1 - Antwort des Regierungsrats
-
anderer Kantone im Kantonsspital Zug behan- delt. Wie viele Personen wurden von anderen Kantonen auf Grund der Überlastung über- nommen? Wird der Kanton entsprechende Kosten in Rechnung stellen? Die Zuweisung migungsverfah- ren tatsächlich keinen Einfluss nehmen. Es gibt keine entsprechende gesetzliche Grundlage im Kanton Zug. Ende Januar 2022 erfolgte eine Kontaktaufnahme durch den Kanton Zürich mit der Absicht
-
3243.1 - Interpellationstext
-
Umwelt- qualität und die Orientierung der Öffentlichkeit über den Zustand der Umwelt. Aus diesem Grund bitte ich den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung folgender Fragen: 1. Häufig ist der Mensch
-
3239.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten
-
betreffend Vi- deoüberwachung und weitere Informationen zur Verfügung. Der Datenschutzstelle kommen auf- grund der Video- und Datenschutzgesetzgebung die folgenden beiden Aufgaben zu: – Stellungnahme bei Gesuchen folgenden Vorgehen unterstützt: – Prüfen der gesetzlichen Grundlagen (Rechts- grundlagenanalyse); – Identifizieren und Bewerten der Risiken für die Grundrechte der betroffenen Personen, die mit einer neuen/geänderten klare ge- setzliche Grundlagen ein zentrales Anliegen. Dies nicht nur aus Gründen des Legalitätsprinzips, wo- nach sich staatliches Handeln auf eine ausrei- chende gesetzliche Grundlage stützen können muss
-
3270.1 - Interpellationstext
-
Jedenfalls sind keine konkreten Aussagen zur künftigen Mobilitätsbewälti- gung zu erkennen. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob neue Fortbewegungsformen im Nahbereich wie z.B. E-Scooter in die Überlegungen