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2302.2 - Antwort des Regierungsrates
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Inventar sämtlicher genutzter und ungenutzter Möbel? Im Kanton gibt es kein entsprechendes Inventar. Auf Grund der Rechnungen verfügt das Hoc h- bauamt jedoch über eine Übersicht pro Jahr der Neu- und Ersatzb
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2295.1 - Interpellationstext
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eingereicht: Die Ermordung einer Therapeutin durch einen Häftling im Kanton Genf ist bestürzend. Auf- grund der Berichterstattung im Zuge dieses Verbrechens entstand bei vielen Bürgern der Ei n- druck, den
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2313.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Umklassierungen vorzunehmen. Entsprechend wird diese Grundlagenkarte angepasst und wirkt behördenverbindlich, auch für die Gemeinden. Der Grundsatzentscheid ist damit politisch gefällt. Diese "Zuweisung" der wurden unterschiedliche Grundvarianten untersucht, die sich in der Lage des Westportals unterschieden. Das Ostportal befand sich jeweils beim Theresienpar k- platz. Abb. 1: Grundvarianten der Umfahrung Unterägeri Kanton Zug hat im Richtplan 2004 solche Weiler festgesetzt (Kapitel L 3 "Weiler ") und damit die Grundlage für den Erlass von Weilerzonen in der kommunalen Nutzungsplanung gescha f- fen. Weilerzonen sind
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1061.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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geregelt und abge- schlossen werden. Nun aber musste die Planauflage erneut zurückgestellt werden. Grund dafür waren die immer wieder auftretenden Unfälle beim Knoten Edlibach. 4 1061.1 - 10995 Wegen dieser PROJEKTBESCHRIEB V. LANDERWERB / LANDABTRETUNG VI. UMWELTVERTRÄGLICHKEIT VII. KOSTEN 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Kostenvoranschlag 3. Kostenteiler VIII. VERFAHRENSFRAGEN 1. Projektauflage 2. Bauprogramm IX Projekt berücksichtigt. Die bestehende Strassenentwässerung entspricht den neuesten gesetzlichen Grundlagen und der BUWAL-Wegleitung "für den Gewässerschutz bei der Entwässerung von Verkehrs- wegen" vom
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2213.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Verlegung der Deinikonerstrasse zur Sicherstellung des minimalen Raumbedarfes wird begrüsst. Auf Grund des gesetzlich vorgeschriebenen Kosten–Nutzen–Verhältnisses (Wirtschaftlichkeit) wird der Bund maximal
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2228.3a - Beilage
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Seite 2/6 2117.5 - 14068 spurinsel Walchwil gibt und was die Vor- und Nachteile wären. Aus diesem Grund wurden Georg Schmalz von der Division Infrastruktur SBB und der Leiter des Amtes für öffentlichen
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2292.1 - Interpellationstext
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welchen ihnen eine allfällige Verlängerung dieser Strasse ihrem Quartier bescheren könnte. Aus diesem Grund stellen sich folgende Fragen mit der Bitte um mündliche Beantwortung: 1. Teilt der Regierungsrat die
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2287.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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Der Volkswirtschaftsdirektor informierte bei dieser Gelegenheit, dass der Regierungsrat einen Grundsatzbeschluss gefällt hat, dass sich der Kanton Zug als Stand- ortkanton eines Departements Informatik bewirbt strategi- schen Eckwerte für die Weiterentwicklung der Hochschule Luzern. Die Definition des Grundauftrags (Studiengänge) findet breite Zustimmung bei der Kommission, insbesondere auch das nachfrageorientierte durch die Universität St. Gallen, welche positive Effekte für den Kanton Zug belegte. Der Grundsatzentscheid über das neue Departement wird im Dezember 2013 im Konkordatsrat fallen, nachdem sich Hoch
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2311.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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lierten Schutz des Waldes und der Lebensräume von Tieren und Pflanzen nicht vereinbar. Aus diesem Grund setzen sich auch die Schweizer Wanderwege, SchweizMobil, Swisscycling und die Beratungsstelle für
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2349.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Aktivitäten und Einsätze (ausschlies s- lich) in die Freizeit zu verlegen. Nicht zuletzt aus diesem Grund würde es für die Gemeinden (noch) schwieriger, die erforderliche Anzahl Personen zu motivieren, F Konzeption «Feuerwehr 2015» würden das hier zur Diskussion ste- hende Thema beschlagen, nämlich den Grundsatz des Milizsystems und das Festhalten an der Feuerwehrpflicht. Zum Milizsystem halte das «Feuerwehrkonzept Schweiz (FKS) habe am 5. Juni 2009 das Regelwerk «Feuerwehr 2015» be- schlossen. Diese konzeptionelle Grundlage für das Feuerwehrwesen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bestehe aus zehn Grundsätzen