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1067.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
besteht, da bei dieser Position in der Ver- gangenheit immer wieder gekürzt worden ist. Ein weiterer Grund für die Aufwand- steigerung sind die im Jahr 2003 notwendigerweise vorzunehmenden Brücken- sanierungen
2212.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
bis zehn Jahren nach Abschluss der Renaturierung def i- nitiv festgelegt werden können. Aus diesem Grund hat die Baudirektion mit der Bodenverbes- serungsgenossenschaft eine Unterhaltsvereinbarung getroffen
2259.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bewältigung natur- und zivilisations-bedingter Katastrophen und Notlagen) des VBS bildet die zentrale Grundlage für die künftige Zusam- menarbeit des Bundes mit den Kantonen im Bereich Informations- und Komm
2376.2 - Antwort des Regierungsrats
schon gar nicht «offensichtlich unentbehrlich» [vgl. untenstehend Antwort auf Frage 5]). Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb die betroffenen Personen ihre Einwilligung zur Erhebung der Parteizugehörigkeit seinem Handeln an die Grundrechte der Bundesverfassung gebunden. Im Verwaltungsrecht sind vor allem die fünf sogenannten Grundprinzipien von Bedeutung. Es handelt sich um den Grundsatz der Gesetzmässigkeit sind damit bei der Erfüllung dieser Aufgaben zwingend an die Grundrechte gebunden. Dem Regierungsrat sind bei der Umsetzung der Grundrechtsbindung für private Dritte keine Probleme bekannt. Antrag Kenntnisnahme
2370.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
diesem Grund beantragt die Motionärin, dass der Kanton Zug gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung (BV) eine Initiative zuhanden der Bundesversammlung einreicht. 1.2 Gesetzliche Grundlagen Gemäss
1045.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Ihnen die Vorlage zur Teilrevision des Lehrerbesoldungsgesetzes. Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen zur Anpassung der Unterrichtszeiten, zum Einrichten eines Schulbetriebs- und Schulentwicklungspools auch mit grösserer Verantwortung und grösserem Zeitaufwand verbunden sind. Während in Absatz 1 der Grundsatz des Schulbetriebs- und Schulentwicklungspools festgehalten wird, ist in Absatz 2 geregelt, auf welcher Die Direktion für Bildung und Kultur wird in Absatz 3 ermächtigt, nach dem in Absatz 2 erwähnten Grundsatz sowie in Berücksichtigung der Schülerzahl (doppelt gewichtet) und der Anzahl der Kinder ausländischer
1045.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
durch die Kommission festzustellen, dass die grossen Unter- schiede in der Arbeitszeit nicht auf Grund der Schularten und der Grösse der Schul- klassen bestehen, sondern von Lehrperson zu Lehrperson, je Hodel Andrea, Zug, Präsidentin Betschart Karl, Baar Gaier Beatrice, Steinhausen Gössi Alois, Baar Grunder Daniel, Baar Hotz Silvan, Baar Landtwing Margrit, Cham Meienberg Eugen, Steinhausen Pezzatti Bruno
1083.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Auskunft wie Einsicht verlangt werden kann. § 17 Einsichtsrecht für Dritte Es wurde aus dem vorgenannten Grund beschlossen, auch in diesem Paragrafen die Wörter „oder“ durch „und“ zu ersetzen. Das Einsichtsrecht breite Zustimmung gefunden. Die Schutzwürdigkeit von Archivalien und eine einheitliche gesetzliche Grundlage waren innerhalb der Kommission weitgehend unbestritten. Während die meisten Einzelfragen, die mit fördern. Damit verbunden ist nämlich die Befürchtung, dass der Begriff „fördern“ die gesetzliche Grundlage darstellen würde, immer mehr Leistungen von den Archiven zu verlangen. Stattdessen sieht die Kom-
1083.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
oder Einsichtnahme erfolgt auf schriftliches Ge- such hin. Sie wird bewilligt, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, namentlich für Forschungsarbeiten. Vorbehalten bleibt § 15 Abs. 2 Satz 2. 3 Das Archiv kann Pfandtitel werden vom Staatsarchiv nach den Bestimmun- gen des Archivgesetzes archiviert. 2 Das Grundbuchamt händigt jedoch Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern auf Verlangen entkräftete Pfandtitel
1083.2 - Antrag des Regierungsrates
oder Einsichtnahme erfolgt auf schriftliches Ge- such hin. Sie wird bewilligt, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, namentlich für Forschungsarbeiten. Vorbehalten bleibt § 15 Abs. 2 Satz 2. 3 Das Archiv kann Pfandtitel werden vom Staatsarchiv nach den Bestimmun- gen des Archivgesetzes archiviert. 2 Das Grundbuchamt händigt jedoch Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern auf Verlangen entkräftete Pfandtitel

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