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1091.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Wasserbau und Gewässerschutz
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1091.3 (Laufnummer 11167) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND ERSTELLUNG EINER ZULEITUNG VON SAUBERWASSER ZUM WILERSEE BERICHT UND ANTRAG DER KOMMISSION FÜR WASSERBAU UND GEWÄSSERSC
1090.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Gesetz über die Gebühren für besondere Inanspruchnahmen von öffentlichen Gewässern (Gewässergebührentarif) vom ........ Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und e der Kantonsverfas
1090.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. April 2004
Gesetz über die Gebühren für besondere Inanspruchnahmen von öffentlichen Gewässern (Gewässergebührentarif) vom 29. Januar 2004 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und e der Kanton
1097.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kantonsverfassung (BGS 111.1) bedarf diese Wahl der Bestätigung durch den Kantonsrat. Aus diesem Grund b e a n t r a g e n wir Ihnen, die Wahl der vom Kanton zu wählenden Mitglieder des Bankrates und der
1119.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
PROJEKTBESCHRIEB V. LANDERWERB / LANDABTRETUNG VI. UMWELTVERTRÄGLICHKEIT VII. KOSTEN 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Kostenvoranschlag 3. Kostenteiler 2 1119.1 - 11154 VIII. VERFAHRENSFRAGEN 1. Projektauflage 1'310 m2 sowie ein zusätzlich angrenzendes Stück von 170 m2 verwendet. VII. KOSTEN 1. Gesetzliche Grundlagen Allgemeines Der Kantonsrat gibt durch einfachen Beschluss aus den Rahmenkrediten die Kredite frei
1119.2 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
Kantonsingenieur-Stellvertreter, war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. 2 1119.2 - 11198 Der Grund liegt darin, dass mit der Realisierung des vorgesehenen Projektes für die Grundwasserschutzzonen die treffen, dass in die Schutzzone 1 keine wassergefährdenden Flüssigkeiten geraten können. Aus diesem Grunde sind beidseitig Leitplanken zu errichten. b. Weitere Errichtungen von Schutzmassnahmen Es wurde die
1126.1 - Interpellationstext
ihre Pensionen fürchten, profitieren „Abzocker“ noch von einem tiefen Son- dersteuersatz. Aus diesem Grund hat die Eidgenössische Steuerverwaltung kürzlich ein Kreis- schreiben an die Kantone verschickt: Danach
1144.3b - Beilage 2 (PDF 2.75MB)
Dichten der Siedlungen S 5.2.1 Die Gemeinden prüfen bei der Revision der Nutzungsplanung, ob die Grundnutzung bei den Haltestellen der Stadtbahn und wichtiger Bushaltestellen genügend hohe Dichten zulässt 5.2.1 Die Gemeinden prüfen stellen bei der Revision der Nutzungspla- nung sicher, ob dass die Grundnutzung bei den Haltestellen der Stadtbahn und wichtiger Bushaltestellen genügend hohe Dichten zulässt Einwohnern und Beschäftigten G 1.5.1 Als Grundlage für Planungen von Kanton und Gemeinden gilt fol- gende Verteilung der Einwohner und Beschäftigten: G 1.5.1 Als Grundlage für Planungen von Kanton und Gemeinden
1170.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1170.1 (Laufnummer 11284) MOTION DER ALTERNATIVEN FRAKTION BETREFFEND SOZIAL- UND UMWELTVERTRÄGLICHE FINANZIERUNG DES NEUEN FINANZAUSGLEICHS VOM 22. SEPTEMBER 2003 Die Alternati
1182.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2004
träge mit vierjähriger Verbindlichkeit. Art. 4 Grundausbildung und Weiterbildung zugunsten der Konkordatsmitglieder 1 Die IPH stellt die Grundausbildung der Polizistinnen und Polizisten der Konkordats deutschsprachigen Polizistinnen und Polizisten an der IPH auszubilden. 2 Die IPH bietet eine Grundausbildung für besondere polizeiliche Dienste an, namentlich für Gemeindepolizei, für Botschaftsschutz und Schule zur Verfügung gestellten Mittel; c) entscheidet alle für die Erfüllung der Aufgaben der Grundausbildung und Weiterbildung und der Forschung notwendigen Fragen, soweit nicht ein anderes Organ zuständig

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