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1182.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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träge mit vierjähriger Verbindlichkeit. Art. 4 Grundausbildung und Weiterbildung zugunsten der Konkordatsmitglieder 1 Die IPH stellt die Grundausbildung der Polizistinnen und Polizisten der Konkordats deutschsprachigen Polizistinnen und Polizisten an der IPH auszubilden. 2 Die IPH bietet eine Grundausbildung für besondere polizeiliche Dienste an, namentlich für Gemeindepolizei, für Botschaftsschutz und Schule zur Verfügung gestellten Mittel; c) entscheidet alle für die Erfüllung der Aufgaben der Grundausbildung und Weiterbildung und der Forschung notwendigen Fragen, soweit nicht ein anderes Organ zuständig
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1182.2 - Antrag des Regierungsrates
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träge mit vierjähriger Verbindlichkeit. Art. 4 Grundausbildung und Weiterbildung zugunsten der Konkordatsmitglieder 1 Die IPH stellt die Grundausbildung der Polizistinnen und Polizisten der Konkordats deutschsprachigen Polizistinnen und Polizisten an der IPH auszubilden. 2 Die IPH bietet eine Grundausbildung für besondere polizeiliche Dienste an, namentlich für Gemeindepolizei, für Botschaftsschutz und Schule zur Verfügung gestellten Mittel; c) entscheidet alle für die Erfüllung der Aufgaben der Grundausbildung und Weiterbildung und der Forschung notwendigen Fragen, soweit nicht ein anderes Organ zuständig
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1093.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sie keinen Anspruch auf die Benützung öffentlichen Grunds hat. Die gemeindlichen Vorschriften über den gesteigerten Gemeingebrauch für öffentlichen Grund sind daher weiterhin zu beach- ten. Desgleichen bleibt sein müssen. Durch die Verpflichtung zur Beigabe eines Grundbuchauszugs wird sichergestellt, dass sämtliche dinglichen Rechte und Grundpfandrechte offen liegen. Die Steigerungsbedingungen sind entweder Durch die Einführung dieser generellen Verweisungsbestimmung wird eine verein- heitlichende und grundlegende Zuständigkeitsbestimmung für den Vollzug des Schweizerischen Obligationenrechts und dessen Ergänzungs-
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1116.2 - Antwort des Regierungsrates
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steigenden Alkohol- und Tabak-Konsum insbesondere bei Jugendlichen für problematisch. Aus diesem Grunde steht bei der Suchtarbeit nicht die „Bekämpfung“ einzelner Substanzen im Vordergrund, sondern das
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1140.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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mäss ein Vertrag ausge- handelt und unterzeichnet werden. Der offizielle Projektbeginn wurde auf Grund des bevorstehenden Wechsels der politischen Entscheidungsträger auf den Januar 2003 verlegt. Die BDO Erarbeitung eines WOV- 1140.1 - 11215 5 Grundmodells für den Kanton Zug. Anfangs März 2003 wurde dem Regierungsrat und der Steuerungsgruppe das Zuger Grundmodell vorgestellt. Die BDO Visura wurde beauftragt Legislaturziele dem Kan- tonsrat zur Kenntnisnahme vor. Das Legislaturziel eines WOV-Amtes umfasst den Grundauftrag und die Gesamtzielsetzungen. 4.3 Leistungsauftrag Der Leistungsauftrag ist einerseits das zentrale
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1150.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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RADWEGFÜHRUNG IV. PROJEKTBESCHRIEB V. LANDERWERB VI. UMWELTVERTRÄGLICHKEIT VII. KOSTEN 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Kostenvoranschlag 3. Kostenteiler 2 1150.1 - 11239 VIII. VERFAHRENSFRAGEN 1. Projektauflage und Gewässerschutz eine Verbesserung für die Umwelt. 1150.1 - 11239 9 VII. KOSTEN 1. Gesetzliche Grundlagen Allgemeines Der Kantonsrat gibt durch einfachen Beschluss aus den Rahmenkrediten die Kredite frei
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1174.2 - Antwort des Regierungsrates
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Tangente Neufeld kri- tisch. Zur Zeit bestimmt die politische Meinungsbildung den Terminplan. Auf Grund der Überprüfung der Machbarkeit wies im Juni 2001 die Behördendelega- tion das Projekt an die Planer werden. Der freihändige Erwerb ist bis nach dem Abschluss der Rechtsmittelverfah- ren möglich. Die Grundlagen für eine Enteignung sind mit der Projektauflage geschaffen worden. 1.4. Ist mit Verzögerungen bezüglich
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1175.5 - Zusatzbericht und -antrag der Kommission für Wasserbau und Gewässerschutz
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schärfere Gangart einschlagen soll. Die Wasserqualität des Ägerisees ist nicht zu beanstanden. Aus diesem Grund bedarf es beim Ägerisee keiner weitergehenden Schutzmassnahmen mehr. Die bundesrechtlichen Bestimmungen entlang von Strassen und Plätzen können zugegebenermassen technische Probleme entstehen; - Aus diesem Grunde und um die Gesetzesrevision nicht zu gefährden sind die beiden Bauern und Kommissionsmitglieder bei
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1187.2 - Antwort des Regierungsrates
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unentgeltlichen Ausfahrtkarten oder überhaupt von Berechtigungen zum Parken gelangten, für die es keinen Grund gab. Die Baudirektion hat sich deshalb entschlossen, den Vollzug des Reglementes im Sinne dessen § überwiesen. 1. Ausgangslage Die Bewirtschaftung von Parkplätzen in der kantonalen Verwaltung ist im Grunde ein Auftrag des ersten, vom Regierungsrat am 11. Juni 1990 beschlossenen „Massnah- menplans gegen
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1194.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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Arbeitslast nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgabe innert angemessener Frist zu erfüllen. Der Grund für den Antrag, Urs Flury als ausser- ordentliches Ersatzmitglied beim Strafgericht zu wählen, liegt