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1198.2 - Antwort des Regierungsrates
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Projekt Zuger Finanz- und Aufgabenreform (ZFA) wurden im Projektauftrag u.a. folgende Zielsetzungen zu Grunde gelegt: � Die gewählte Lösung für die Aufgabenteilung sollen dazu beitragen, dass die öffentlichen Einleitende Bemerkungen 1.1. Die Blockzeiten im zugerischen Schulwesen 1.1.1. Die gesetzlichen Grundlagen Das Schulgesetz des Kantons Zug vom 27. September 1990 (BGS 412.11) regelt im Zusammenhang mit
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1088.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1088.2 (Laufnummer 11355) INTERPELLATION VON KARL BETSCHART UND MORITZ SCHMID BETREFFEND SUBMISSIONSGESETZ (VORLAGE NR. 1088.1 - 11080) ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM 25. NOVEM
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1090.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Wasserbau und Gewässerschutz
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dass pro Boje mindestens 400 m2, meistens jedoch 600 m2 See- fläche beansprucht wird. Aus diesem Grund erscheint für die Kommissionsmehrheit die Gebührenhöhe gerechtfertigt. Ausserdem hat der Kanton bis angewendet würden. - Es setzte sich schliesslich die Meinung durch, dass der Erlass einer gesetzlichen Grundlage für die Festsetzung der Höhe der Konzessionsgebühren notwendig ist. In der Folge sprachen sich alle
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1090.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
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300 / mb 1 Kanton Zug Vorlage Nr. 1090.4 (Laufnummer 11166) Antrag des Regierungsrates vom 18. Februar 2003 Gesetz über die Gebühren für besondere Inanspruchnahmen von öffentlichen Gewässern (Gewässer
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1090.2 - Antrag des Regierungsrates
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Gesetz über die Gebühren für besondere Inanspruchnahmen von öffentlichen Gewässern (Gewässergebührentarif) vom ........ Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und e der Kantonsverfas
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1089.1 - Interpellationstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1089.1 (Laufnummer 11081) INTERPELLATION VON THOMAS VILLIGER BETREFFEND GRUNDWASSERSPIEGEL IM GEBIET CHAMAU, STADELMATT UND REUSSSPITZ VOM 30. JANUAR 2003 Der Kantonsrat Thomas
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1115.2 - Antwort des Regierungsrates
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Witterung 1115.2 - 11441 7 mit einem entsprechenden administrativen Aufwand verbunden bzw. können auf- grund der Belegung des Bootes durch die eine oder andere Organisation nicht spontan gemacht werden. Dies Stadtpolizei für die Seepolizei auf dem Zugersee zuständig, soweit er auf Kantonsgebiet liegt. Grundlage für die Zuständig- keit von Seerettungen ist § 10 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz
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1148.2 - Antwort des Regierungsrates
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der Kontaktstelle Wirtschaft der Volkswirtschaftsdirektion. Die Steuerverwaltung führt aus diesem Grund auch keine Statistik über erfolgreiche Kundenakquisitionen - auch nicht über direkt akquirierte Kunden diesem Zusammenhang erlauben sich die Interpellanten folgende Fragen:» Der Regierungsrat teilt die Grundhaltung der Interpellanten und beantwortet deren Fragen wie folgt: Frage 1 Teilt der Regierungsrat mit
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1146.2 - Antwort des Regierungsrates
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und das bäuerliche Bodenrecht (EG Landwirtschaft) vom 29. Juni 2000 (BGS 921.1) die gesetzliche Grundlage für die kantonale Beteiligung. Das entsprechende Konto im Staatsvoranschlag 2003 lautet "Bei- trag entscheiden über Beiträge, berücksich- tigen dabei die Leistungen anderer und pflegen die Absprache. Grundlage ist das Vorgehen nach SFE. Wer überhaupt keine Versicherungsdeckung geniesst, erhält jedenfalls
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1181.2 - Antwort des Regierungsrates
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Kanton Zug verschlechtern würde und nur auf das billigste Angebot abziele. - Das war ein weiterer Grund für die Abgebotsrunde. B. Beantwortung der Fragen 1. Hat die Baudirektion Einfluss auf die Auswahl