Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

10580 Inhalte gefunden
Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch
vierjähriger Verbindlichkeit. GS 28, 197 1 511.5 Art. 4 Grundausbildung und Weiterbildung zugunsten der Konkordatsmitglieder 1 Die IPH stellt die Grundausbildung der Polizistinnen und Polizisten der Konkordats deutschsprachigen Polizistinnen und Polizisten an der IPH auszubilden. 2 Die IPH bietet eine Grundausbildung für besondere polizeiliche Dienste an, namentlich für Gemeindepolizei, für Botschaftsschutz und Schule zur Verfü- gung gestellten Mittel; c) entscheidet alle für die Erfüllung der Aufgaben der Grundausbildung und Weiterbildung und der Forschung notwendigen Fragen, soweit nicht ein anderes Organ zuständig
Übereinkommen zwischen dem Kanton Zug, vertreten durch die hohe Regierung, und der Einwohner-Gemeinde Baar, vertreten durch den Einwohnerrat Baar, betreffend Benützung und Unterhalt der von Kanton und Gemeinde erstellten Dorfbach- und Marktgass-Kanalisation, sowie der von der Gemeinde mit Beitrag des Kantons erstellten Ableitung des Katzenbaches in die Bahndamm-Kanalisation und Weiterführung der Dorf- und Bahndamm-Kanalisation in die Lorze
verboten. 2 Die zur Klärung des Abwassers erforderlichen Anlagen sind vom Gesuch- steller auf seinem Grund und Boden zu erstellen. Die Anschlussbewilligung darf erst erteilt werden, wenn die notwendigen Anlagen an den Hauptleitungen die Zuleitung von Abwasser vorübergehend un- tersagt wird, darf aus diesem Grunde kein Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden. § 15 1 Bei unmittelbaren Anschlüssen Dritter an vertraglich zu regeln. Von den Verpflichtungen, welche die Gesuchsteller einzugehen ha- ben, ist am Grundbuch Vormerk nehmen zu lassen. § 11 1 Alle Bewilligungen, welche bis jetzt vom Kanton oder der Gemeinde
442.1-1-1.de.pdf
nicht schon einbegriffen ist, sowie dem Kanton Thurgau nach den durch obigen Vertrag festgesetzten Grundlagen vorbehalten und zu- gesichert. Im Falle dass einer oder der an- dere der genannten Kantone beitre-
633.5-1-1.de.pdf
zu dienen bestimmt sind, zuzugestehen, sofern der ausländische Staat Gegenseitigkeit gewährt. Auf Grund dieser Vorschrift er- kläre ich mich unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs bereit, Zuwendungen an
Microsoft Word - 512.2-A1.doc
Aufgabe Zuständigkeit heute Rechtliche Grundlagen nach heutiger Geltung Gemeinden Zuger Polizei Bemerkungen Kontrolle der Park- ordnung auf öffentli- chem Grund Zuger Polizei (in engem Kontakt mit den den zu Gute (quartals- weise Abrechnungen). 2 512.2-A 1 Aufgabe Zuständigkeit heute Rechtliche Grundlagen nach heutiger Geltung Gemeinden Zuger Polizei Bemerkungen Kontrolle des SVG (ohne Parkplatzbe- Schulgesetz vom 10. Juni 1992, § 9, Ziff 1 und 2. 512.2-A 1 3 Aufgabe Zuständigkeit heute Rechtliche Grundlagen nach heutiger Geltung Gemeinden Zuger Polizei Bemerkungen Gemeindliche Velo- prüfung Zuger Polizei
Konkordat über die Fischerei im Zugersee
n der Konkor- datskommission übertritt, wird mit Haft oder Busse bestraft. Das Strafmass ist auf Grund der Bundesgesetzgebung und der kantonalen Gesetze zu er- kennen. § 18 Anzeige 1 Die Anzeigen von
Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl
ausgebeutet wird, erhält zum voraus eine Quote in der Höhe von 60 % der Produktionsabgabe, welche auf Grund der in seinem Gebiete erzielten Produktion zu entrichten ist. Die restlichen 40 % der Produktionsabgabe Schürf- und Ausbeutungskonzessionen durch die Kantonsre- gierungen, soweit dafür keine gesetzlichen Grundlagen bestehen. Ziff. 2 Konkordatsgebiet 1 Das Konkordatsgebiet umfasst das Molasse- und Juragebiet aller
Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz)
Abonnementsgebühren fest und bezieht sie. 7 512.2 § 20 Anlässe 1 Anlässe auf öffentlichem oder privatem Grund haben die Veranstaltenden der Polizei sobald bekannt, spätestens jedoch zwei Monate vor der Durch­ abgeschlosse­ nen Grundausbildung wird als Dienstjahr angerechnet. 3 In die Polizei kann aufgenommen werden, wer das Schweizer Bürgerrecht besitzt, mündig ist und die polizeiliche Grundausbildung erfolgreich gerrechts verzichtet werden. 4 Personen mit besonderen Fachkenntnissen können auch ohne polizeiliche Grundausbildung aufgenommen werden. 1) BGS 154.212 2) Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit
Gesetz betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz)
der Bewerber 1 Das Gemeinde­ und das Kantonsbürgerrecht darf nur Bewerbern erteilt werden, die auf Grund ihrer persönlichen Verhältnisse hierzu geeignet sind. 2 Insbesondere ist zu prüfen, ob der Bewerber
Verordnung zum kantonalen Bürgerrechtsgesetz (kant. BüV)
meinde gemäss Art. 3 lit. c des Registerharmo- nisierungsgesetzes1). 2 Heimatausweise werden auf Grund der hinterlegten Heimatscheine ausge- stellt. 3 Heimatausweise gelten nur in der Schweiz und während

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch