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154.214 - Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung)
führt zu einer entsprechen- den Lohnkürzung oder zu einer Rückforderung. 5. Überstundenarbeit § 18 Grundsatz 1 Die Amtsleitenden können in ausserordentlichen betrieblichen Fällen, ins- besondere bei übermässigem unterschiedlichen Be- dürfnisse der Mitarbeitenden angepasst werden. § 15 Dauer und Verteilung 1 Grundlage für die Erbringung der Jahresarbeitszeit bildet die jährliche dem Beschäftigungsgrad entsprechende
921.153 - Reglement über die Vergütungen für angeordnete Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen von schädlichen Organismen
2 Entschädigt wird, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) die Schädigung auf Grund eines schädlichen Organismus gemäss § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Überwachung und Bekämpfung Überwachung und Bekämp- fung von schädlichen Organismen vom 23. Februar 20211), beschliesst: § 1 Grundsatz 1 Den beauftragten Organen des Kantons werden die Kosten für angeordnete Überwachungs- und Bekä
423.11 - Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz, DMSG)
Kanton Zug 423.11 Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz * (Denkmalschutzgesetz, DMSG) Vom 26. April 1990 (Stand 14. Dezember 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf §
154.214 - Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung)
führt zu einer entsprechen- den Lohnkürzung oder zu einer Rückforderung. 5. Überstundenarbeit § 18 Grundsatz 1 Die Amtsleitenden können in ausserordentlichen betrieblichen Fällen, ins- besondere bei übermässigem unterschiedlichen Be- dürfnisse der Mitarbeitenden angepasst werden. § 15 Dauer und Verteilung 1 Grundlage für die Erbringung der Jahresarbeitszeit bildet die jährliche dem Beschäftigungsgrad entsprechende
512.4 - Verordnung über die Dienstgrade und die Beförderung der Angehörigen der Polizei mit hoheitlicher polizeilicher Gewalt (VDBAP)
Ausgenommen davon sind Arbeitsjahre in einer Teilzeitbeschäftigung von mindestens 30 Prozent auf- grund von Betreuung der eigenen Kinder, jedoch in Anrechnung von maxi- mal fünf Dienstjahren. 3 512.4 § ab Antritt des Polizeidienstes bzw. Übernahme der jeweiligen Funktion. 2 Dienstjahre in der Grundausbildung werden für Beförderungen nicht ange- rechnet. 3 Arbeitsjahre in einer Teilzeitbeschäftigung im Gehaltsklasse befördert werden. § 9 Polizeikommissarinnen und -kommissare 1 Wer ohne polizeiliche Grundausbildung eine Funktion mit hoheitlicher po- lizeilicher Gewalt ausübt, kann zur Polizeikommissarin oder
163.2 - Verordnung über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung)
Nichtantreten oder Abbruch der Prüfung 1 Wird ein festgelegter Prüfungstermin ohne entschuldbaren Grund nicht wahrgenommen oder eine Prüfung abgebrochen, gilt die betreffende Prü- fung als nicht bestanden
413.111 - Ausführungsbestimmungen 1 zum Einführungsgesetz Berufsbildung
n Grund- bildung ausgerichtet: a) betrieblich organisierte Grundbildung (Lehrbetrieb mit Lehrvertrag); b) schulisch organisierte Grundbildung (Schulen mit Praktikum). 8 Die ÜK-Pauschalen werden auch an
844.412 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen
Folgejahres berücksichtigt. * 2 Die Familienausgleichskasse Zug erstellt jährlich eine Abrechnung auf- grund der gemeldeten Daten und nimmt die Ausgleichszahlungen vor. § 5 Information 1 Die Familienausgleichskasse
1714.1 - Motionstext
Kantonsbürger- rechts (Bürgerrechtsgesetz), BGS 121.3, gibt unter §5 nur vage die Kriterien an, auf Grund wel- cher Bewerber eingebürgert werden dürfen. Die vagen Voraussetzungen führen dazu, dass innerhalb mpfängern und Überschuldeten nicht möglich ist. Es ist darauf zu achten, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine saubere und genaue Abklä- rung des Leumunds, beispielsweise durch Erhebungsberichte der werden, damit auch in einem solchen Fall umgehend reagiert werden kann. Eine sau- bere gesetzliche Grundlage ist hier vonnöten. Beilage: - Beispiel Leitfaden 300/mb
1766.1 - Motionstext
ZEB-Projekte, ein. Dazu gehört die Fertigstellung des Zimmerbergtunnels (Zimmerberg II). Einziger Grund für das Beiseiteschieben dieser Projekte ist die fehlende Fi- nanzierung. Das Engagement der Kantone

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