Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

10580 Inhalte gefunden
1815.2 - Antwort des Regierungsrates
Überlebte Suizidversuche werden im Gegen- satz zu Suizidfällen nicht national erfasst. Aus diesem Grund kann die Anzahl der überlebten Suizid- versuche in der Schweiz nur (…) hochgerechnet werden. (…) Suizide unter anderem mit Weiterbildungsprogrammen für Lehrpersonen. Das Projekt bietet eine sehr gute Grundlage zur konkreten Bewältigung des Themas Suizidprävention für homo- und bisexuelle Jugendliche. In einer
1774.1a - Beilage
oder Kandidaten das absolute Mehr, als Mandate zu vergeben sind, oder konnten aus einem anderen Grund nicht alle Sitze besetzt werden, findet im betreffenden Wahl- kreis ein zweiter Wahlgang statt. 2
1796.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
oder Reglemente des jeweiligen gemeindlichen Gesetzgebers. 3. Neues Förderprogramm a) Begründung Der Grund für ein neues Förderprogramm liegt in der Umsetzung des kantonalen Energieleit- bildes, dann auch seinen Beschluss "Energie im Kanton Zug; Leitbild, Leitsätze, Massnahmen" gefasst und damit ein Grundsatzpapier verabschiedet. Darin ist eine Reihe von Massnahmen aufgeführt, die 2008 und in den Folgejahren keiten im Energiebereich auf. Der Katalog gilt als Empfehlung für die Kantone. Die technischen Grundlagen sind allerdings teilweise überholt, das Fördermodell selber ist in Überarbeitung begriffen. Zurzeit
1796.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
gegen die Erhöhung des Rahmenkredits auf CHF 6 Mio. und für die Erhöhung auf CHF 4,5 Mio. aus. Auf Grund der Diskussion erwartet die Kommission von der Regierung, dass der Aufwand für Beratung und Schulung Schlussabstimmung und Behandlung parlamentarischer Vorstösse 5. Anträge der Regierung 1. AUSGANGSLAGE Grundlage der Energiepolitik in der Schweiz ist Art. 89 der Bundesverfassung der Schweizeri- schen Eidgen eine Laufzeit von 2010 bis 2013 und soll in Form eines Rahmenkredites durchgeführt werden, der die Grundlage für die Einzelbeiträge bildet (vgl. § 5 des Energiege- setzes vom 1. Juli 2004 (BGS 740.1)). Das
1794.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
nnen und -ärzten mehr Gewicht zu verleihen, schuf der Kanton Zug die (unbefristete) rechtliche Grundlage dafür, dass sich Seite 4/5 1794.3 - 13870 niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte als Lehrpraktiker
1833.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Anpassung der bisherigen Mutterschaftsbeiträge und EL für Familien einander gegenüberstellen. Aus diesem Grund erscheint ihm das Motionsanliegen zu eng formuliert, wes- halb der Regierungsrat dieses ablehnen müsste die Ausgestaltung der Kriterien als massgebend. Einige Einwohnergemeinden schlagen vor, auf der Grundlage der entsprechenden Gesetze in den Kantonen Tessin und Solothurn ein eigenes Gesetz aus- zuarbeiten
1693.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Linienführung der SchweizMobil-Route Nr. 94, die empfohlene Skatingroute weicht aus oben erwähntem Grund von dieser ab. Nebst kleineren notwendigen Anpassungen sind für eine komfortable und sichere Rad- Sihlbrugg Im Abschnitt Baar wurden nebst der Linienführung entlang der Lorze (dunkelblau) zwei andere Grundvarianten (violett und rot) entlang von Hauptstrassen und/oder durch Quartiere unter- sucht. Die blaue
1725.3b - Beilage 2
Veranstaltungen, Demonstrationen oder sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem oder privatem Grund unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft. 2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn achtenswerte
1805.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
kategorien dank dem neuen Tarif effektiv entlastet werden. Für Nichtverheiratete, die nach dem Grundtarif besteuert werden, erfolgt die Anpassung in ana- loger Weise und unter Berücksichtigung des Vol Berichterstattung und Antragstellung an den Regierungsrat überwiesen. Der Regierungsrat anerkennt dem Grundsatze nach die Überlegungen und die Bestrebungen des Postulanten. Eine – auch nur teilweise – Rückerstattung weshalb sich eine separate Auswertung er- übrigt. Alle elf Einwohnergemeinden unterstützen im Grundsatz die vorgeschlagene Änderung des Steuergesetzes. Mehrere Gemeinden haben aber Bedenken betreffend
1859.3b - Beilage 2
Veranstaltungen, Demonstrationen oder sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem oder privatem Grund unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft. 2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn achtenswerte

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch