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3108.1 - Geschäftsbericht der KESB ab Seite 112 der Vorlage Nr. 3095
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tur 2020 – 2025 Entscheidungsgrundlage für Projekt- einreichung ist erstellt Grundlagen erarbeitet, Verzögerung auf- grund von Personalressourcen/-wechsel I Ereigniskataster ist aktualisiert, Abläufe sind gemeinsamer Durchführung der Grund , Kader und Spezialistenausbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz) vom 12. Februar 2004 (BGS 531.17) 1.4 Kommentar Grundlagen Keine Bemerkungen 2 Zie im Stundenlohn arbeiten, wäre eine Umrechnung auf Personalstellen wenig aussagekräftig. Aus diesem Grund folgt eine Zusammen- stellung mit dem effektiven Lohnaufwand: Konto Lohnaufwand In Franken Rechnung
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3095.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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tur 2020 – 2025 Entscheidungsgrundlage für Projekt- einreichung ist erstellt Grundlagen erarbeitet, Verzögerung auf- grund von Personalressourcen/-wechsel I Ereigniskataster ist aktualisiert, Abläufe sind gemeinsamer Durchführung der Grund , Kader und Spezialistenausbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz) vom 12. Februar 2004 (BGS 531.17) 1.4 Kommentar Grundlagen Keine Bemerkungen 2 Zie im Stundenlohn arbeiten, wäre eine Umrechnung auf Personalstellen wenig aussagekräftig. Aus diesem Grund folgt eine Zusammen- stellung mit dem effektiven Lohnaufwand: Konto Lohnaufwand In Franken Rechnung
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2232.2 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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mehrerer Beteiligten im Projekt habe es für die Gemeinden keinen Grund für die Umstellung auf das Tool Assentis gegeben. Das Tool sei auf Grund der Anforderung seitens der beauftragten Software-Firma und dem die Kosten nicht direkt dem Projekt ISOV EK V5 zuordnen lassen. Da die Ersatzbeschaffung aber auf Grund der Anforderungen des Projekts um ein Jahr vorgezo- gen wurde, kann der entgangene Restwert der Anlage neuen Standardsoftware ohne grossen Aufwand und Risiken für den Kanton Zug möglich sei. Aus diesem Grund wurde n im Projekt in der Phase 1 der Realisierung kein explizites Risikomanagement durchgeführt,
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3136.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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vom 27. Januar 2015 (BGS 152.33) 1.4 Kommentar Grundlagen Die Leistungsgruppe 2 besteht neu ausschliesslich aus Leistungen des Ausweisbüros. Der Grund hierzu liegt in der bundesrechtlichen Grundlage. Amt für Berufsbildung, insbesondere durch Mehraufwand für die Fachhochschule Zentralschweiz auf- grund des erwarteten Studierendenzuwachses, höherer Infrastrukturkosten sowie höherer Standortvorleis- tung; kantonaler Priorisierung eingeleitet, An- zahl Flächen und Artmächtig- keit invasiver Neophyten auf- grund Bekämpfungsmassnah- men abnehmend Vorkommen der Schadorga- nismen bekannt, Schutzmass- nahmen gemäss
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2786.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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gemeinsamer Durch- führung der Grund , Kader und Spezialistenausbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz) vom 12. Februar 2004 (BGS 531.17) 1.4 Kommentar Grundlagen Keine Bemerkungen 236 I Schätzung zeigt, dass im laufenden Jahr 2017 die Fiskalerträge höher ausfallen werden als budgetiert. Auf Grund der höheren Basis ist der ausgewiesene Mehrertrag realistisch. In den Planjahren stützt sich die räge im laufenden Jahr lassen erwarten, dass das Budget 2017 übertroffen werden kann. Aus diesem Grund fällt die Steigerung im Budget 2018 mit plus 14,3 Millionen Franken oder 5,8 Prozent hoch aus. In
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2678.1 - gedruckter Bericht
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gemeinsamer Durch- führung der Grund , Kader und Spezialistenausbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz) vom 12. Februar 2004 (BGS 531.17) 1.4 Kommentar Grundlagen Keine Bemerkungen Insti erst noch durch den Kantonsrat beraten werden muss und mit Unsicherheiten verbunden ist. Aus diesem Grund ist dafür noch kein Mehrertrag im vorliegenden Budget und Finanzplan berücksichtigt. Trotz Entlas juristischer Personen kann davon ausgegangen werden, dass das Budget 2016 überschritten wird. Aus diesem Grund fällt die Steigerung im Budget 2017 in diesem Bereich mit plus 13,5 Millionen Franken hoch aus. In
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2744.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Aushilfs- sowie das Fachpersonal können nicht in der Personalstellenübersicht erfasst werden. Der Grund dafür ist, dass viele Personen in befristeten Teilzeitpensen, mit ganz verschiedenen Löhnen und g im Stundenlohn arbeiten. Eine Umrechnung auf Personalstellen wäre wenig aussagekräftig. Aus diesem Grund folgen eine Zusammenstellung mit dem effektiven Lohnaufwand und einige Erklärungen dazu: Konto Lohnaufwand Seither gibt es nur noch Ausdrucke aus ZugMap. Die Anzahl Ausdrucke aus ZugMap reduzierte sich. Der Grund dafür ist unklar. 92 Institutionelle Gliederung Direktion des Innern 1515–Grundbuch- und Vermessungsamt
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2961.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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im Stundenlohn arbeiten, wäre eine Umrechnung auf Personalstellen wenig aussagekräftig. Aus diesem Grund folgt eine Zusammenstellung mit dem effektiven Lohnaufwand: Konto Lohnaufwand In Franken Rechnung ständigen Unterlagen abgeschlossen Bei insgesamt 2 Pflegeplätzen dauerte es im Durchschnitt 16 Wochen; Grund dafür waren zu knappe personelle Ressourcen infolge Personalwechsel 13 Die Pflegeeltern sind betreut Ausnahme dabei bilden die Adoptionen, welche sich aufgrund des neuen Gesetzes nahezu verdoppelten. Grund dafür ist das neue Gesetz, welches Stiefkindadoptionen sowie Adoptionen für gleichgeschlechtliche
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2986.0 - Geschäftsbericht der KESB ab Seite 106 der Vorlage 2961
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im Stundenlohn arbeiten, wäre eine Umrechnung auf Personalstellen wenig aussagekräftig. Aus diesem Grund folgt eine Zusammenstellung mit dem effektiven Lohnaufwand: Konto Lohnaufwand In Franken Rechnung ständigen Unterlagen abgeschlossen Bei insgesamt 2 Pflegeplätzen dauerte es im Durchschnitt 16 Wochen; Grund dafür waren zu knappe personelle Ressourcen infolge Personalwechsel 13 Die Pflegeeltern sind betreut Ausnahme dabei bilden die Adoptionen, welche sich aufgrund des neuen Gesetzes nahezu verdoppelten. Grund dafür ist das neue Gesetz, welches Stiefkindadoptionen sowie Adoptionen für gleichgeschlechtliche
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3136.02 - Beschlüsse Kantonsrat
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vom 27. Januar 2015 (BGS 152.33) 1.4 Kommentar Grundlagen Die Leistungsgruppe 2 besteht neu ausschliesslich aus Leistungen des Ausweisbüros. Der Grund hierzu liegt in der bundesrechtlichen Grundlage. kantonaler Priorisierung eingeleitet, An- zahl Flächen und Artmächtig- keit invasiver Neophyten auf- grund Bekämpfungsmassnah- men abnehmend Vorkommen der Schadorga- nismen bekannt, Schutzmass- nahmen gemäss kantonaler Priorisierung eingeleitet, An- zahl Flächen und Artmächtig- keit invasiver Neophyten auf- grund Bekämpfungsmassnah- men abnehmend Gleich 15 Keine rechtswidrigen Zustände im Wald Öffentlichkeit