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1699.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sich freiwillig engagieren. Entschädigung der Feuerwehrdienst leistenden Personen Gemäss dem Grundgedanken des Konzepts "Feuerwehr 2015" – der Regierungsrat hat diesem Konzept der Feuerwehr Koordination n und Bewerber darauf aufmerksam, dass sich eine Feuerwehrdienstpflicht mit der einjährigen Grundausbildung in Hitzkirch sowie anschliessend aufgrund der polizeili- chen Pikettdienste nur sehr schwer vor zwei Jahren einem Polizeianwärter auf dessen Gesuch hin zugestanden, während der Polizei- Grundausbildung in Hitzkirch den Feuerwehrdienst als Gruppenführer bis zu einer befriedigen- den Regelung seiner
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1807.2 - Antwort des Regierungsrates
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Problem der dürftigen Faktenlage in Bezug auf Kaiserschnitte, bei denen ein klarer medizinischer Grund fehlt. So hat nach Angaben der Neu- en Zürcher Zeitung vom 4. Februar 2009 bislang weder der Schw
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1830.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Verbindung mit anderen Umständen immer wieder zu Schäden an Gebäuden im Raum Sihlbrugg. Aus diesem Grund ist die Strassen- entwässerung anzupassen. Bergwärts wird zur Erhöhung der Sicherheit der Radfahrenden
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1887.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Dies kann der Fall sein, wenn nicht alle Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind oder wenn auf- grund der räumlichen oder personellen Verhältnisse nur ein reduziertes Platzangebot bewilligt werden kann Einwohner- und Bürgergemeinden begrüssen im Grundsatz den vorliegenden Gesetzes- entwurf, da er der Sicherstellung der Betreuungsangebote dient und damit die Grundlage für die Planung, Finanzierung und Aufsicht IFEG anerkennt der Kanton die Institutionen, die für die Seite 16/33 1887.1 - 13287 Umsetzung des Grundsatzes nach Art. 2 IFEG nötig sind. Artikel 2 IFEG besagt, dass jeder Kanton zu gewährleisten hat, dass
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1887.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Zusammenhang mit der Behindertenpolitik auch nach dem Aufbau eine volle Stelle notwendig ist, wird auf Grund der gemachten Erfahrungen leichter fallen; deshalb entschied sich die Kommission mit 10 : 4 Stimmen Bundesrecht vorgegebenen Aufgaben zuständig ist. Nur mir einer Gegenstimme hat die Kommission den Grundsatzbeschluss gefällt, dass zur Wahrnehmung der mit der Führung einer umfassenden Behindertenpolitik verbundenen bezogen auf die kantonale Verwal- tung bedeutet dies, dass die Verwaltung in Umsetzung dieses Grundsatzes ein Angebot an an- gepassten Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung zur Verfügung stellen
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1672.07 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Privatschulen, die weder über eine Leistungsvereinbarung, noch eine IVSE- Anerkennung verfügen. Als Grundregel gilt: Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung werden einer innerkanto- nalen Sonderschule KOSO werden die Muss- und Kann-Angebote der gemeindlichen Schulen für das son- derpädagogische Grundangebot festgelegt. Mit der Pensenberechnung wird sichergestellt, dass die vorgesehenen Angebote im nötigen Personen sowie für Personen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen die Dauer der beruflichen Grundausbildung ange- messen verlängert oder verkürzt werden kann. Zudem geht es immer auch um die Frage von
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1672.09 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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mit den Sonderschulen laufen bis 31. De- zember 2010. Im Hinblick auf die Zeit ab 2011 sind auf Grund der bisherigen Erfahrungen die Leistungsvereinbarungen zu optimieren und mit den Sonderschulen neu werden können. Deshalb sind einerseits Arbeiten zurückgestellt worden, wie z.B. Controlling, Grundlagenbearbeitung für weitere inte- grative Sonderschulung, Erarbeitung der ISF-Richtlinien, Erarbeitung von
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1672.09b - Synopse
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Bei der Anord- nung von laufbahnbestimmenden Massnah- men für einen Schüler entscheidet er auf- grund einer Stellungnahme des Schulpsycho- logischen Dienstes. § 37bis Schulgesetz Talentförderung in Kunst
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1761.2 - Antwort des Regierungsrates
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Einführungszeit vermochte die Exportindustrie die Exportkontingente allerdings nicht aus- zuschöpfen. Ein Grund dafür sind weiterhin bestehende technische Handelshemmnisse, wes- halb sich der Regierungsrat für Markt und mehr Ökologie festgehalten ist. Die Agrarreformen 2002, 2007 und 2011 haben diese Grundprinzipien stets bestätigt. Das Eidge- nössische Parlament hat im Jahre 2007 die Agrarpolitik 2011 verabschiedet diesem Bereich mit den revidierten Abgeltungs- richtlinien (RRB vom 1. April 2008) auf eine neue Grundlage gestellt. Wie an einer schweizeri- schen Konferenz mit Vertretern von Landwirtschaftsämtern und
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1761.1 - Interpellationstext
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Handelshemmnis- se auf diesem Gebiet von der Schweiz eine Angleichung ans EU-Recht verlangen wird. Auf Grund der bedeutenden Anzahl kleinerer Betriebe und den vielfältigen topografischen Vor- aussetzungen würde