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1778.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
mo- derate und faire Gebührenpolitik zu verfolgen und weit unter den Ansätzen zu bleiben, die auf- grund des Kostendeckungsprinzips hätten erhoben werden können. 2. Streichung des Hege- und Wildschadenbeitrags Festlegung der Gebühren für die einzelnen Patentarten die gesetzliche Grundlage bildet und somit keine formell-gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Hege- und Wildschadenbeiträ- gen, die ja nicht rein 2 Jagdverordnung) Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung bedürfen öffentliche Abgaben der Grundlage in einem formellen Gesetz. Delegiert das Gesetz die Kompetenz zur Festlegung der Abgabe an eine
1780.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
die kalte Progression ab 2011 jährlich ausgeglichen wird und da ein jährlicher Ausgleich auch dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaft- lichen Leistungsfähigkeit am besten entspricht, wird der R
1690.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Spielraum für anderweitige Projekte zulasten des allgemeinen Staatshaushaltes eingeschränkt. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat in den letzten Jah- ren zweckgebundene Positionen aufgelöst und ist bei der
1765.1 - Interpellationstext
Ist dies nicht ein Widerspruch zu den laufenden Präventionskampagnen im Gesundheitssektor? 6. Auf Grund welcher Tatsachen hat der Kanton Zug entschieden, das Schwimmbad St. Franziskus in Menzingen fallen
1871.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
besteht – unabhängig von der Rechtsform. Unterschiede gibt es hingegen bezüglich der gesetzlichen Grundlagen für die Haftung. Bei ei- nem privatrechtlich organisierten Spital gelten grundsätzlich die Regeln die beiden Spitäler in Zug und Baar in ein neu zu erstellen- des Zentralspital zu überführen. Grundlage dafür bildete das Gesetz über das Zentralspital vom 25. März 1999 (BGS 826.12). Darin waren insbesondere
1866.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wenn sie über die Kantonsgrenzen hinaus mobil oder gar in verschiedenen Kantonen tätig sind. Auf- grund des unverbindlichen Charakters der SSK-Publikationen besteht für die kantonalen Be- hörden dennoch von der Politik faktisch übernommen werden. Dies alles steht in diametralem Widerspruch zu den Grundregeln unserer direkten Demokratie. Eine Oberaufsicht über die SSK soll mithelfen, diese bedenkliche en. Die Konfe- renz hat damit informellen Charakter. Sie verfügt über keine verfassungsmässige Grundlage und schon gar nicht über gesetzgeberische Kompetenzen. In jüngster Vergangenheit hat sich die SSK
1870.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
vorzüglicher Hochachtung Im Namen der Staatswirtschaftskommission Der Präsident-Stellvertreter: Daniel Grunder
1874.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Zeughaus an der Kirchenstrasse 6 zu verlegen. Für den nötigen Umbau der drei Obergeschosse und den Grundausbau des Sockelgeschosses sprach das Par- lament einen Objektkredit von 13,55 Mio. Franken. Nicht B wurden in der Machbar- keitsstudie bzw. in der Kostenschätzung für den Umbau des Zeughauses nur der Grundausbau und ein minimaler Infrastrukturausbau gerechnet. Der Grossraum des Sockelgeschosses blieb dabei Betrag von 60'000 Franken eingerechnet wurde. KRB vom 12. Juni 2008, Teilobjekt Sockelgeschoss Der Grundausbau des Sockelgeschosses und ein minimaler Infrastrukturausbau waren kos- tenmässig von Anfang an in
1892.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Prioritätenliste. Danach würden die Partnerorganisationen des Zivil- schutzes das Ausbildungszentrum auf Grund ihres Ausbildungsaufwandes benutzen. Demge- genüber mahnt das Bundesamt zur Vorsicht. Die Nutzung Im Herbst 2001 änderte der Kantonsrat das kantonale Zivilschutzgesetz. Diese Änderung legte den Grundstein für den organisatorischen Neuaufbau des Zivilschutzes im Kanton Zug. Sie lud die Gemeinden ein (Abs. 3). Art. 61 BV und das sich darauf stützende BZG konkreti- sieren mindestens teilweise das Grundrecht von Art. 12 BV, wonach "Anspruch auf Hilfe und Betreuung" hat, "wer in Not gerät und nicht in der
1894.1a1 - Beilage A
abgerechnet. Projektbeschrieb und Grob-Raumprogramm 0 Ausbau der Wohngruppe 3 im 3.OG West + Ost Auf Grund der zwischenzeitlichen Erfahrung wurde der Ausbau für die 3. Wohngruppe in nur wenigen Bereichen angepasst Restliche Geschosse mit Markierungen zu Fassadensanierung und Fensterersatz ( nur Mantellinie um Grundrisse ) A 4 Seiten 1-4…… • Kosten - Kostenvoranschlag BKP A 5 Seiten 1-2 Baar, 23. November 2009 HpB g Sowie Ausbildung von Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten ( IV-Anlehre PrA und berufliche Grundausbildung nach Art. 17 BBG ) Beilage • Projekt:- - Projektbeschrieb A 1 Seiten 1-6 • Pläne: - 3. Obergeschoss

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