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1960.1 - Motionstext
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und Liftanlagen, werden bei der Be- rechnung der Ausnützungsziffer ausgeklammert. Begründung: Auf Grund der aktuellen Gesetzgebung wird die gesamte Erschliessungsfläche auf anrechen- baren Geschossen bei
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1974.1 - Interpellationstext
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die Ei- gentümerschaft in wirtschaftliche Probleme bringen. Nicht zuletzt ist zu erwarten, dass auf Grund einer erzwungenen Verfügung eine Beschwerdenflut und ein jahrelanger Rechtstreit durch mehrere Instanzen
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1984.07 - Antrag des Regierungsrates
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Veranstaltungen, Demonstrationen oder sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem oder privatem Grund unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft. 2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn achtenswerte
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1984.04b - Beilage 2
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Veranstaltungen, Demonstrationen oder sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem oder privatem Grund unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft. 2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn achtenswerte
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1991.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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rechtliche, organisatorische und politische Risiken für die SHL mit sich bringen würde. Aus diesem Grund hat der Verwaltungsrat der SHL entschieden, diese Trägerschaftsvariante nicht mehr weiter zu verfolgen
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1990.1 - Interpellationstext
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die nachfolgenden Fragen, wie im Kanton Zug dieses Problem angegangen werden soll: 1. Was war der Grund für die neue bundesrechtliche Regelung? 2. Was gedenkt der Regierungsrat in Bezug auf die Cyberwa
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2024.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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Baupreisindex 2004 gerechnet. Die Gibelfeldbrücke ist nur ein Element der ganzen UCH. Aus diesem Grund sind auch die Baukosten für diese Brücke aufgrund des Baupreisindexes 2004 ermittelt worden. Da im ich aufzunehmen. Schliesslich kam die Mehrheit der Kommission zur Er- kenntnis, dass eine Grundsatzdiskussion über den Bedarf der UCH angesichts des vorliegen- den Berichts und Antrags nicht mehr angebracht
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1672.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Abteilung Schulaufsicht zu bear- beiten sein. Die Prüfung der entsprechenden Anträge erfolgt primär auf Grund der vorliegenden Berichte, d.h. sur dossier. Leistungsvereinbarungen: Sie sind ein zentrales Instrument che Grundangebot Gegenstand des na- tionalen Bildungsmonitorings ist. Primäres Ziel dabei ist es, die bis heute aufgrund der unter- schiedlichen Terminologie lückenhaften statistischen Grundlagen zu verbessern Behindertengleichstellungsgesetz. Art. 62 Absatz 2 BV garantiert die Unentgeltlichkeit des Grundschulunterrichtes an öffent- lichen Schulen. Dies gilt in Kohärenz zu Bst. a auch für die Angebote der Son
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1672.04 - Zusatzbericht und Ergänzungsantrag des Regierungsrates
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gestützt auf das SHG, sondern auf die entsprechenden Bestimmungen der Schulgesetzgebung. Unabhängig vom Grund für eine Sonderschulung (Sonderschule oder Seite 2/5 1672.4 - 12851 Privatschule) liegt die Zuständigkeit Personen sowie für Personen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen die Dauer der beruflichen Grundausbildung ange- messen verlängert oder verkürzt werden kann. Zudem geht es immer auch um die Frage von Heime von einem engen Heimbegriff auszugehen. Dieser enge Heimbegriff wird zusätzlich durch den Grundsatz der Subsidiarität gemäss §§ 1 und 2 SHG unterstrichen. Heime, die in anderen Rechtsgebieten geregelt
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1773.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Erwerbsbewilligung sei zu erteilen, allerdings nur wenn kein Verweigerungsgrund vorliege. Ein solcher Grund besteht dann, wenn der Landpreis übersetzt ist. Das ist der Fall, wenn der Preis mehr als 5 % - nach für formelle Enteignung über den Rahmen von Art. 26 der Bundesverfassung (Eigen- tumsgarantie, Grundsatz der vollen Entschädigung im Enteignungsfall) hinaus zu gehen. Das föderalistische System der Schweiz Rechtsgutachten in Auf- trag zu geben sei. Damit sollte insbesondere geprüft werden, ob die Vorlage den Grundsatz der Rechtsgleichheit innerhalb des Kantons Zug beachtet. Würden die Einwohnergemeinden die kantonalen