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1773.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
der Landwirtschaft- zone auf 80 Franken (plus/minus 10 Prozent) pro Quadratmeter. Als wichtigster Grund wird angeführt, dass damit die Verhandlungsposition des Kantons ver- bessert wird und kostspielige Ausgangslage Das Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 26. November 1998 (BGS 721.11) bildet die Rechts- grundlage für die räumliche Entwicklung des Kantons. Darauf stützen sich der kantonale Richt- plan vom 28
1801.2a - Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung
ESTV Abteilung Grundlagen Steuerabzüge: Wer profitiert? Einblicke in die Steuerabzüge des Kantons Zug für das Jahr 2007 21. Februar 2011 Rudi Peters Team Volkswirtschaft Abteilung Grundlagen E-mail : rudi Schweiz", die von Frau Rita Röthlisberger vom Team Dokumentation und Steuerinformation der Abteilung Grundlagen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erstellt wird, hat uns ferner geholfen, das Steuersystem n hat. Der Autor dieses Berichts dankt schliesslich Herrn Kurt Dütschler, Leiter der Abteilung Grundlagen der Eidgenössischen Steuerverwaltung, für die bereichernden Diskussionen während der Erarbeitung
1801.1 - Interpellationstext
Spannungsfeld von fixen Abzügen ohne Möglichkeit des Nachweises der tatsächlichen Kosten mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirt- schaftlichen Leistungsfähigkeit gelöst?“ Die Zuger Regierung gab
1703.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
sich freiwillig engagieren. Entschädigung der Feuerwehrdienst leistenden Personen Gemäss dem Grundgedanken des Konzepts "Feuerwehr 2015" – der Regierungsrat hat diesem Konzept der Feuerwehr Koordination n und Bewerber darauf aufmerksam, dass sich eine Feuerwehrdienstpflicht mit der einjährigen Grundausbildung in Hitzkirch sowie anschliessend aufgrund der polizeili- chen Pikettdienste nur sehr schwer vor zwei Jahren einem Polizeianwärter auf dessen Gesuch hin zugestanden, während der Polizei- Grundausbildung in Hitzkirch den Feuerwehrdienst als Gruppenführer bis zu einer befriedigen- den Regelung seiner
1729.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Motion nicht eine Abschaffung der Beurtei- lungsgespräche verfolgt wird. Vielmehr bezieht sich das Grundanliegen auf ein früheres Ne- beneinander von Gespräch und Noten bzw. eine "duale Bewertung mit Noten und Seite 2/9 1729.2 - 13252 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Situation im Kanton Zug 2.1 Gesetzliche Grundlagen 2.2 Umfassende, kohärente Beurteilung ab 1. Primarklasse im Kanton Zug 3. Das Projekt "Beurteilen Schulkarriere zu vermeiden. Seite 4/9 1729.2 - 13252 2. Situation im Kanton Zug 2.1 Gesetzliche Grundlagen Gemäss Schulgesetz (§ 17) sind die Schülerinnen und Schüler von der Lehrperson zu beurtei- len;
1729.1 - Motionstext
Camenisch Philippe, Zug Castell-Bachmann Irène, Zug Diehm Peter, Cham Dübendorfer Christen Maja, Baar Grunder Daniel, Baar Häcki Felix, Zug Heinrich Guido, Oberägeri Helfenstein Georg, Cham Hotz Silvan, Baar
1775.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
dass der Kanton bereit ist, erhebliche Mittel in die Wohnraumförderung einzusetzen und aus diesem Grund keine Kann-Formulierung im Gesetz vorhanden sein sollte. Aufgeführt wurde auch, dass die Gemeinden den Einwohnergemeinden. Die Einwohnergemeinden begrüssten in ihren Ver- nehmlassungen das neue Grundmodell der Kommission. Sie stimmten zu, dass inskünftig auch die Einwohnergemeinden Wohnraum zu tragbaren on auch erst am Ende der Laufzeit erfolgen kann. Die Darlehen sind zwar gemäss § 8 Bst. a grundpfandrechtlich sichergestellt. Die Kommission bittet jedoch die Volkswirt- schaftsdirektion trotzdem, die
1775.04 - Antrag des Regierungsrates
4 Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Baurechtsberechtigten sind verpflichtet, die auf Grund von zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen erzielte Reduktion der Liegenschaftskosten durch Ermässigung die Darlehen in der Regel zins- los ausgerichtet. 3 Die Darlehen sind zu amortisieren und grundpfandrechtlich sicherzu- stellen. 4 Der Verwaltungsrat legt die Dauer der Amortisation fest. § 5 Höhe der aft bezweckt die Beschaffung, Erhaltung und Ver- mittlung von preisgünstigem Wohnraum nach dem Grundsatz von § 1 des Gesetzes über die Förderung von preisgünstigemWohnraum (WFG). 2 Die Gesellschaft verfolgt
1842.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Stellungnahmen bevorzugen die neu aufgenommene Linienführung auf der Ost- seite des Zugersees. Als Grund dafür wird die Stadt Zug als wichtiger Wirtschaftsstandort angegeben, die bei einer Linienführung und damit der Bahninfrastruktur ist unumgänglich. Deshalb werden auf verschiedenen Ebenen die Grundlagen für einen gezielten Ausbau der Bahninfrastruktur geschaffen. Mit dem Konzept „zukünftige Entwicklung Unterlagen und als klaren Auftrag für die Weiterbearbeitung der Projekte. Es wird vorgeschlagen, einen Grundsatz bezüglich der konkreten Auswirkungen auf den Individualverkehr aufzunehmen. 3.1.4 Interessenabwägung
1844.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
en im Lichte des "Leitbilds" und übergeordneter Strategien "Energie im Kanton Zug" ist ein Grundsatzbeschluss des Regierungsrats vom 29. Januar 2008 mit einem Leitbild, Leitsätzen und Massnahmen. In knappen

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