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1847.2 - Antwort des Regierungsrates
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Opferberatung der Frauenzentrale ist spezialisiert auf Opfer von sexuel- ler und häuslicher Gewalt. Auf Grund einer Vereinbarung mit dem Kanton Zug hat die Bera- tungsstelle «Die Dargebotene Hand» seit dem 1 sich bewusst, dass die Polizei nicht sämtliche Probleme lösen kann und dass nebst den gesetzlichen Grundlagen ein konsequentes Handeln aller betroffenen Behörden und Institutionen erforderlich ist. Deshalb Polizei mit den Vormundschaftsbehörden, den Schulen und den Beratungsstellen. Die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz vor häuslicher Gewalt wurden im Zuger Polizeigesetz im Bewusstsein dieser Interdisz
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1846.1a - Beilage 1
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ausgegangen. Eine spezifische Altlastenuntersuchung wurde auf dem Areal bisher nicht durchgeführt. Auf Grund der länd- lichen Lage und der bisherigen Überbauung kann aber davon ausgegangen werden, dass mit geringen Planunterlagen Quantifizierung Kostenschätzung Allgemeine Grundlagen Spezifische Grundlagen Detailkosten Fazit Grobterminplan Grundlagenverzeichnis 4 6 8 10 12 16 18 20 22 26 28 30 31 32 33 34 1 2 3 4 5 6 Menzingen 27 Kantonales Gymnasium Menzingen28 Kostengrundlagen Kostenschätzung Allgemeine Grundlagen Als Grundlage für die Grobkostenschätzung diente die vorliegende Machbarkeitsstudie vom November 2008
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1852.04 - Bericht und Antrag der Begleitkommission Pragma
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Reorganisationen oder aufgrund der be- grenzten Ressourcen bei der Projektleitung. Ein weiterer Grund für eine Ausnahmerege- lung könnte sein, dass sich für ein Amt kein aussagekräftiger Leistungsauftrag vor und beantworteten die Fragen der Kommissionsmitglieder. Die Kommission diskutierte einige grundlegende Themen und erteilte der Finanzdirektion sechs Abklärungsauf- träge für die zweite Kommissionssitzung träge. Zur definitiven und flächendeckenden Einführung von Pragma sind verschiedene rechtliche Grundlagen zu schaffen: Die Genehmigung der Leistungsaufträge durch den Kantonsrat benö- tigt eine Ergänzung
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1672.12 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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zeigen, dass diese integrative Sonderschulung mit grossen Schwierigkeiten verbunden ist. Aus diesem Grund ist Seite 2/3 1672.12 - 13390 nicht mit einer grossen Anzahl von verhaltensauffälligen Schülerinnen
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1724.3b - Beilage 2
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Veranstaltungen, Demonstrationen oder sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem oder privatem Grund unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft. 2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn achtenswerte
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1782.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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zu werden, ist für eine nicht unerhebliche Anzahl von wohlhabenden Ausländerinnen und Ausländern Grund genug, ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen. Davon profitieren auch das lokale Gewerbe, Detailhandel darin Folgendes aus: «Unsere Steuererhebung basiert immer noch auf dem verfassungsrechtlichen Grundprinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Aus Sicht der Alternativen ist es im Kanton Zug 4 2.1. Einleitendes 4 2.2. Funktionsweise der Aufwandbesteuerung 5 2.3. Rechtliche Grundlagen der Aufwandbesteuerung 5 2.4. Aktuelle Diskussionen und Entwicklungen 6 2.5. Standpunkt des Re
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1783.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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zu werden, ist für eine nicht unerhebliche Anzahl von wohlhabenden Ausländerinnen und Ausländern Grund genug, ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen. Davon profitieren auch das lokale Gewerbe, Detailhandel darin Folgendes aus: «Unsere Steuererhebung basiert immer noch auf dem verfassungsrechtlichen Grundprinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Aus Sicht der Alternativen ist es im Kanton Zug 4 2.1. Einleitendes 4 2.2. Funktionsweise der Aufwandbesteuerung 5 2.3. Rechtliche Grundlagen der Aufwandbesteuerung 5 2.4. Aktuelle Diskussionen und Entwicklungen 6 2.5. Standpunkt des Re
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1863.3a - Synopse
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Mitteilung an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden. 8. Strafbestimmungen § 25 1 Wer die auf Grund dieser Verordnung erlassenen Vorschriften oder Verfügun- gen übertritt, wer insbesondere das Verbot gemäss § 10. 3. Verwendung von Motorfahrzeugen ausserhalb der öffentlichen Strassen und Wege § 8 Grundsatz 1 Die Verwendung von Motorfahrzeugen im Sinne der Bundesgesetzgebung über den Strassenverkehr,
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1876.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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wie finanziellen Aufwendungen vermeiden. Dementsprechend werden diese Einen- gungen akzeptiert. Auf Grund der Seeuferschutzzone erfolgen die Verbreiterungen hauptsächlich bergseitig. Um dabei das Versetzen Längsgefälle. Die Radfahrenden er- halten darum talwärts fahrend ein beachtliches Tempo. Aus diesem Grunde wurde für diese Fahrtrichtung auf weitergehende Schutzmassnahmen verzichtet. Um das Überholen der
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1886.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Aus diesem Grund sind Anpassungen der Kantonsverfassung sowie der kantonalen Gesetze notwendig. Al- le Kantone müssen auf diesen Zeitpunkt ihre Organisation und die gesetzlichen Grundlagen angepasst haben beurteilen zu können. Wir sind der Ansicht, dass für eine so einschneidende Praxisänderung zuerst grundlegende Abklärungen, Berech- nungen und Beurteilungen vorgenommen werden müssen. � Die Stawiko stimmt