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1946.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. April 2011
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Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge an das Micro Center Central-Switzerland vom 27. Januar 2011 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1
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1946.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge an das Micro Center Central-Switzerland vom ………. 2011 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Der Re
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1947.2 - Antwort des Regierungsrates
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polizeiliche Leistungen vom 11. Dezember 2007 (BGS 512.26) Kostenersatz zu leisten. In einem Grundsatzurteil vom 24. Februar 20092 hat das Bundesgericht festgestellt, dass Vereine, welche für Sportanlässe
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1948.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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tenzial ist enorm. Bauzonen sollten gegenüber einem 100-jährlichen Ereignis geschützt sein. Aus diesem Grund soll die Lorze aufgeweitet werden, damit es auch bei einem 100-jährlichen oder sogar noch einem etwas
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1971.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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kantonalem Gesetz über den öffentlichen Verkehr in die Zuständigkeit des Regierungsrats. Aus diesem Grund be- antragen wir, die vorliegende Motion in ein Postulat umzuwandeln. Mit Bezug auf die vorge- schlagenen der Infrastruktur bzw. deren Vorfinanzierung ist die Motionsfähigkeit gegeben. Hinsichtlich des Grundanliegens halten wir zusammenfassend fest, dass der Vorschlag, die Züge der S26 aus dem Freiamt in Rotkreuz betrifft auch betriebliche Fragen, die eng mit der Ange- botsgestaltung verknüpft sind. Da es beim Grundanliegen der Fragen 1 und 3 der Motion aus- schliesslich um Einzelheiten der Angebotsgestaltung und der
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1984.12 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Veranstaltungen, Demonstrationen oder sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem oder privatem Grund unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft. 2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn achtenswerte
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1984.17 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Dezember 2011
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Veranstaltungen, Demonstrationen oder sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem oder privatem Grund unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft. 2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn achtenswerte
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2008.2 - Antwort des Regierungsrates
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vier Jahre zuhanden des Zürcher Kantons- und Stadtparlaments genügende und erfolgsverspre- chende Grundlage sein. 1.2. Neupositionierung Prozess Der neu konstituierte Verwaltungsrat der GZA AG, welcher neu in Auftrag gegeben. Sie ist eine Analyse der Organisation, de- ren Abläufen und Wirkung. Sie war Grundlage der weiteren Schritte zur jetzt vorliegenden Neupositionierung. Teil dieser neuen Strategie ist
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2020.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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verdeckte Ermittlung greift in Grundrechte ein. Deshalb bedarf sie einer gesetzlichen Grundlage, muss durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt und v allein zwar nicht den Ausschlag für einen durch eine lange Aufbewahrungsdauer verstärkten Grundrechtseingriff bei den erfassten Personen geben. Doch ist aus den genannten persönlichen Umständen der durch verhältnismässig sein. Zudem darf der Kerngehalt der Grundrechte nicht angegriffen werden (Art. 36 Bundesverfassung). 7 mit Fr. 12'953.00 in der laufenden Rechnung 2010 8 Donatsch/Hansjakob/Lieber, Kommentar
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1992.7 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Beschaffung von Landreserven sind ausreichend und der Rahmenkredit ist so- mit obsolet. Aus diesem Grund wird kein neuer Kreditantrag gestellt. Der Kantonsrat hat die Vorlage am 26. Januar 2017 der Stawiko