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1946.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. April 2011
Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge an das Micro Center Central-Switzerland vom 27. Januar 2011 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1
1946.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge an das Micro Center Central-Switzerland vom ………. 2011 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Der Re
1947.2 - Antwort des Regierungsrates
polizeiliche Leistungen vom 11. Dezember 2007 (BGS 512.26) Kostenersatz zu leisten. In einem Grundsatzurteil vom 24. Februar 20092 hat das Bundesgericht festgestellt, dass Vereine, welche für Sportanlässe
1948.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
tenzial ist enorm. Bauzonen sollten gegenüber einem 100-jährlichen Ereignis geschützt sein. Aus diesem Grund soll die Lorze aufgeweitet werden, damit es auch bei einem 100-jährlichen oder sogar noch einem etwas
1971.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
kantonalem Gesetz über den öffentlichen Verkehr in die Zuständigkeit des Regierungsrats. Aus diesem Grund be- antragen wir, die vorliegende Motion in ein Postulat umzuwandeln. Mit Bezug auf die vorge- schlagenen der Infrastruktur bzw. deren Vorfinanzierung ist die Motionsfähigkeit gegeben. Hinsichtlich des Grundanliegens halten wir zusammenfassend fest, dass der Vorschlag, die Züge der S26 aus dem Freiamt in Rotkreuz betrifft auch betriebliche Fragen, die eng mit der Ange- botsgestaltung verknüpft sind. Da es beim Grundanliegen der Fragen 1 und 3 der Motion aus- schliesslich um Einzelheiten der Angebotsgestaltung und der
1984.12 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Veranstaltungen, Demonstrationen oder sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem oder privatem Grund unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft. 2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn achtenswerte
1984.17 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Dezember 2011
Veranstaltungen, Demonstrationen oder sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem oder privatem Grund unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft. 2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn achtenswerte
2008.2 - Antwort des Regierungsrates
vier Jahre zuhanden des Zürcher Kantons- und Stadtparlaments genügende und erfolgsverspre- chende Grundlage sein. 1.2. Neupositionierung Prozess Der neu konstituierte Verwaltungsrat der GZA AG, welcher neu in Auftrag gegeben. Sie ist eine Analyse der Organisation, de- ren Abläufen und Wirkung. Sie war Grundlage der weiteren Schritte zur jetzt vorliegenden Neupositionierung. Teil dieser neuen Strategie ist
2020.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
verdeckte Ermittlung greift in Grundrechte ein. Deshalb bedarf sie einer gesetzlichen Grundlage, muss durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt und v allein zwar nicht den Ausschlag für einen durch eine lange Aufbewahrungsdauer verstärkten Grundrechtseingriff bei den erfassten Personen geben. Doch ist aus den genannten persönlichen Umständen der durch verhältnismässig sein. Zudem darf der Kerngehalt der Grundrechte nicht angegriffen werden (Art. 36 Bundesverfassung). 7 mit Fr. 12'953.00 in der laufenden Rechnung 2010 8 Donatsch/Hansjakob/Lieber, Kommentar
1992.7 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Beschaffung von Landreserven sind ausreichend und der Rahmenkredit ist so- mit obsolet. Aus diesem Grund wird kein neuer Kreditantrag gestellt. Der Kantonsrat hat die Vorlage am 26. Januar 2017 der Stawiko

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