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2516.3 - Bericht und Antrag der Kommission
iebungen eine Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden erfolgen. Aus diesem Grund erachtete es der Regierungsrat nicht als sinnvoll, im heutigen Zeitpunkt weitere Änderungen am ZFA so bald wie möglich entlastet und die Ausgleichssumme sollte insgesamt reduziert werden. Eine grundlegende Überarbei- tung des Zuger Finanzausgleichs wurde im Wirksamkeitsbericht als nicht notwendig erachtet bald wie möglich entlas- tet und die Ausgleichssumme insgesamt reduziert werden soll ten. Eine grundlegende Überar- beitung des ZFA liess sich aber nicht kurzfristig realisieren. Unter Beachtung aller
2527.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
Antrag 1. In Kürze Die Kommission nahm Kenntnis vom Leistungsauftrag und unterstützt die strategische Grund - ausrichtung dieses Auftrags. Sie empfiehlt, in den kommenden Jahren im Rahmen der konsoli- dierten
2527.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Eigenkapital im Jahr 2015 an das in der ZFHV vorge- sehene Minimum angenähert hat. Dies ist ein weiterer Grund für die Zunahme der Beiträge der Trägerkantone. Im Jahr 2013 machte der Regierungsrat gegenüber dem istungen einen wichtigen Standort ab 2016 im Kanton Zug ha- ben wird. Der Auftrag enthält den Grundauftrag sowie die Inhalte der Master- und Bachelorausbildungen in den Bereichen Architektur, Bau- und s- tungen einen wichtigen Standort ab 2016 im Kanton Zug haben wird . Der Auftrag enthält den Grundauftrag sowie die Inhalte der Master- und Bachelorausbildungen in den Bereichen Architektur, Bau- und
2526.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2526.2 Laufnummer 15358 Motion von Anna Bieri und Laura Dittli betreffend Beitritt des Kantons Zug zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmoni- sierung von Ausbildungsbeiträgen (Stip
2535.1 - Antwort des Regierungsrats
Alpha ohne neuen Bundesbeschluss ist daher nicht möglich. Eine Anpassung der Basisfaktoren ist auf- grund von Art. 5 Abs. 1 FiLaG in Verbindung mit Art. 13 Abs. 4 FiLaV nur dann rechtlich gefor- dert, wenn
2540.2 - Antwort des Regierungsrats
resultierenden Kosten auseinan- derzusetzen um die entsprechenden Entscheide zu fällen. Aus diesem Grund hat der Regie- rungsrat vor, dem Kantonsrat auf Basis der überarbeiteten Vorprojekte für den Haup Standort für die Erweite- rung der Zuger Kantonsverwaltung. Dabei stützte er sich auf umfassende Grundlagen und ve r- schiedene Standortalternativen. Im kantonalen Richtplan ergänzte der Kantons rat die
2547.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Lernende ausbilden. Aus diesem Grund und im Hinblick auf einen un- bürokratischen und pragmatischen Ansatz besteht kein Bedarf an einer zusätzlichen gesetzli- chen Grundlage für ein Bonus/Malus-System. 2 wird redaktionell angepasst, um alle Berufe zu erfassen, deren Tätigkeiten zu lasten der Grundversicherung abgerechnet werden können. Nicht anwendbar ist diese Bestimmung auf die Leistungen des Kantons häufigsten lebensb e- drohenden Ereignissen, zu denen der RDZ ausrückt. Der RDZ erbringt gemäss seinem Grundauftrag Hilfeleistungen in Form von Rettungseinsätzen und Primärtransporten. Ausserdem verlegt er kranke
2547.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Psychiatrischen Tagesambulatoriums beantragt. Ihrer Ansicht nach bestand eine genügende gesetzliche Grundlage für ein solches Vorhaben. Damit war die Stawiko nicht einverstanden und hatte gemäss Seite 9 ihres
2554.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Bedeutung erwogen werden, wenn dies erforderlich ist, um die regionale Versorgung sicherzustellen. Auf Grund des Moränenschutzgesetzes bedarf es für den Kiesabbau im Erweiterungsgebiet «Bethlehem Süd» eines ist sich bewusst, dass die Weiternutzung bestehender Anlagen für sich al- leine keine genügende Grundlage für die Erweiterung bestehender Gruben in der Moränen- landschaft darstellt. Das Verhindern einer
2628.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts (gedruckter Bericht)
Sie sehen sich – zu Recht – in erster Linie als Vermittler und nicht als Richter. Wohl aus diesem Grund wurden ins- gesamt nur 42 Urteilsvorschläge gemäss Art. 210 ZPO (Vorjahr: 36) unterbreitet und lediglich Zuschläge zum monatlichen Grundbetrag 1. Mietzins, Hypothekarzins Effektiver Mietzins für das Wohnen (ohne Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas, weil im Grundbetrag inbegriffen). Besitzt der von 115 Punkten oder bei Unterschreiten eines Standes von 95 Punkten vorgesehen. I. Monatlicher Grundbetrag Für Nahrung, Kleidung und Wäsche (einschliesslich deren Instandhaltung), Körper- und Gesund- h

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