-
2630.2 - Antwort des Regierungsrats
-
n sind bereits in den Vernehmlassungs - unterlagen PBG-Teilrevision Teil 1 enthalten. Aus diesem Grund kann bei den Antworten ledig- lich auf die entsprechenden Unterlagen verwiesen werden. 1. Wie will
-
2644.3 - Bildungskommission
-
einer Gemeinde zugeteilt wird, besuchen die Kinder weite rhin die Integrationsklasse. Aus diesem Grund findet der Unterricht für alle Kinder während festgelegten Unterrichts- und Betreuungszeiten statt erwähnten Fächer umfassen, sondern sich vor allem auf das Erlernen der deutschen Sprache und weiterer Grundtechniken konzentrieren. 6. Ergänzende Abklärungen (Abgrenzung zu Sonderschulen / Freiwilligenarbeit) Die geregelte Zuständigkeiten, Strukturen und Prozes- se zu ändern. Gemäss den geltenden gesetzlichen Grundlagen beteiligt sich der Kanton an den Kosten der Integrationsklasse mit der Normpauschale der Primarstufe
-
2652.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
ng der nachfolgenden Jahre entlastet. Der Finanzdirektor hat uns versichert, dass dies nicht der Grund war, wieso der Regierungsrat sich für die lineare Abschreibungsmethode entschieden habe. Es sei aber wurde im Jahr 2006 total revidiert und war somit während gut zehn Jahren in Kraft. Es ist ein grundlegendes Gesetz, das für die ganze kantonale Verwaltung und für die Einwohner-, Kirch- und Bürgergemeinden mit 8 Ja- zu 5 Nein-Stimmen ohne Enthaltung an. In der nachfolgenden Diskussion wurden keine grundlegend neuen Argumente eingebracht. Zu § 14 Abs. 2 beschliesst die Kommission mit 7 Ja- zu 6 Nein-Stimmen
-
2652.4a - Beilage Synopse
-
nung «Fertigstellungskredit». Ein Fertigstellungskredit ist gemäss den Bestimmun- gen für den zu Grunde liegenden Objektkredit zu führen und abzurechnen; d) (neu) enthält einen Hinweis, falls noch nicht
-
2652.3a - Beilage Synopse
-
nung «Fertigstellungskredit». Ein Fertigstellungskredit ist gemäss den Bestimmun- gen für den zu Grunde liegenden Objektkredit zu führen und abzurechnen; d) (neu) enthält einen Hinweis, falls noch nicht
-
2661.1a - Beilage Berichterstattung zum Leistungsauftrag
-
aus Wirtschaft, Gesellschaft, Verwal- tung und Kultur ist der Eigenfinanzierungsgrad (inkl. Grundfinanzierung durch den Bund) auf 60% (Kostenebene 4) zu halten. 2.5 Dienstleistungen für Dritte Mit ihren diesen Leistungs- auftrag. 2. Leistungen der Hochschule Luzern (Fachhochschule Zentralschweiz) 2.1 Grundauftrag Die Hochschule Luzern schafft mit starken Disziplinen und interdisziplinären Schwerpunkten ein die Jahre 2013 – 2015; verabschiedet vom Konkordatsrat am 23.5.2013 1. Rechtliche und inhaltliche Grundlagen für den Leistungsauftrag Gestützt auf Art. 7 der Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung (ZFHV)
-
2662.1 - Antwort des Regierungsrats
-
werden. 1.2. Voraussetzungen zur Erteilung von Sonderbewilligungen an ausländische Personen au f- grund kantonaler fiskalischer Interessen In Art. 26 - 53 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und aufgrund eines Härtefalls angefragt. Beide Sonderbewilligungen basieren auf der gleichen gesetzlichen Grundlage (d.h. Art. 30 Abs. 1 Bst. b AuG). Im Kanton Zug wurden in den vergangenen fünf Jahren Sonderbew
-
2616.1 - Postulatstext
-
müs- sen sie in der Schweiz versteuert werden und es gilt das Schweizer Steuergesetz. Aus diesem Grund wäre es wichtig, dass die Staatanwaltschaft und/oder die kantonale Steuerbehörde in Besitz der Daten
-
2634.2 - Antwort des Regierungsrats
-
2634.2 - 15280 Seite 5/5 5. Wird das Abstellen auf Finanzierungsrunden resp. Wagniskapital als Grundlage für die Bemessung der Vermögenssteuer bei Unternehmern als geeignet beurteilt? Nein, aus den Üb
-
2636.2c - Beilage 3 Merkblatt
-
Direktion des Innern Amt für Denkmalpflege und Archäologie 02c_Merkblatt_Inventar-Und-Verzeichnis-Beilage-3-1.Doc Hofstrasse 15, 6300 Zug T 041 728 28 58, F 041 728 28 59 www.zg.ch/ada Merkblatt Inven