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2636.2b - Beilage 2 Verfahren Inventaraufnahme
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Grundlagen- studium und Ortsbegehungen Vorauswahl anhand Kriterien Archivrecherchen zu den Objekten Eingrenzung der Auswahl, Erstellen der Inventarblätter Prüfung der Vorschläge durch Fachexpert/innen
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2648.1 - Antwort des Obergerichts
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sog. Bearbeitungslücken, d.h. Zeiträume, in denen ein Verfahren über lange Zeit ohne ersichtlichen Grund nicht weitergeführt wird. 2. Für den Fall, dass das Obergericht mit Blick auf die allfällige Funktion grundsätzlich dem Zugriff der Aufsichtsbehörden. Die parlamentarische Oberaufsicht steht unter dem Grundsatz der Nachträglichkeit (Regina Kiener, a.a.O., S. 303 f. m.w.H). Ein Ausnahmefall (vgl. Regina Kiener eingegangen würde oder diese nicht genügend überprüft werden könnten. Bevor ein Urteilsentwurf als Grundlage der gerichtlichen Beratung erstellt werden kann, müssen in komplexen Fällen die Parteistandpunkte
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2649.1 - Interpellationstext
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Kinder und Jugendlichen durch diese Kompetenzverschiebung nicht benachteiligt werden. Aus diesem Grund gelangen wir mit den folgenden Fragen an den Regierungsrat: 1. Welche Gründe bewogen den Regierungsrat vormundschaftlicher Massnahmen betraut werden sollen“. Natürlich kann die Regierung einen solchen Grundsatzentscheid des Parlaments bei verände r- ten Rahmenbedingungen in Frage stellen. Wir sind aber der Meinung
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2657.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Überlebenswahrscheinlichkeit bei Unfällen stark von der Kollisionsgeschwindigkeit ab. Aus diesem Grund stellen für den Regierungsrat Geschwindigkeitskontrollen eine wichtige präventi- ve, Verkehrsunfälle
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2659.5c - Beilage 3: Zwischenbericht Regierungsrat
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folgende sein: – Sicherstellung der Kohärenz des regierungsrätlichen Handelns; – Beschaffung von Grundlagenmaterial zur Sicherstellung regierungsrätlicher Entscheidfindung aus einer Gesamtschau heraus; – Steuerung Aufgabe, die Zuger Bu n- desparlamentarierinnen und Bundesparlamentarier mit standesspezifischen Grundlagenarbeiten zu unterstützen, damit jene noch effizienter und effektiver die Anliegen unseres Kantons in präsidiale Führung könnte die Arbeit des Gr emiums stärker koordinieren und auf längerfristige und grundlegende Zielsetzungen ausrichten. Als weit e- rer Vorteil eines längeren Präsidiums wird gemeinhin die
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2611.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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und Antrag vom 24. Januar 2012 beantragte der Regierungsrat, dass die Gemein- den zwingend die grundlegenden Organisationserlasse der Gemeinden in Gemeindeordnu n- gen, Organisationsbeschlüssen oder Statuten «Statuten» waren damals nicht erwähnt. Gemeindeordnungen, Organisationsbeschlüsse und Statuten sind grundlegende Organisationserlasse der Gemeinden und entsprechen der Verfassung auf Gemeindestufe. Der Begriff
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2615.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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nur berei t, solche Anga- Seite 2/3 2615.2 - 15193 ben zu liefern, wenn dazu ein für sie triftiger Grund besteht und ihr ein Geschäftsverwaltung s- programm, das solche detaillierte Aufzeichnungen zulässt
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2639.5 - Antrag von Alois Gössi zur 2. Lesung
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der Legislatur 2003 in Kraft gewesen: Seite 2/2 2639.5 - 15294 Richter/innen (ohne nebenamtliche) Grund Abgangsent- schädigung aktuelle Ge- setzgebung Abgangsent- schädigung Regelung 1.Lesung Personalgesetz
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2640.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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6'100'000.00 Im Kostenvoranschlag sind 10 % für Unvorhergesehenes eingerechnet. Sowohl beim Unter- grund als auch beim PAK-belasteten Belag besteht ein Risiko für Mehraufwendungen. Kostenvergleich Die a
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2644.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Klammern jeweils die Gemeinden erwähnt, welche die entsprechenden Anträge stellten. § 1 Abs. 1, Grundsatz Anträge der Gemeinden: 1. Das bestehende I-B-A Angebot soll ausgebaut (Zug, Oberägeri, Unterägeri dem Schulgesetz gelten. Damit kann die Frage der Klassengrösse auf einer bestehenden gesetzlichen Grundlage und pädagogisch und organisa- torisch (Eröffnung neuer Klassen) angemessen beantwortet werden. 3