Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

10580 Inhalte gefunden
2642.2 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
teien angemessen auseinanderzuset- zen (BGE 134 I 16, 19; vgl. auch J.P. Müller / M. Schefer, Grundrechte in der Schweiz, 4. Aufl., Seite 4/4 2642.2 - 15357 Bern 2008, 931 f.; R. Kiener, Richterliche en müssen auch bei Volkswahlen nicht in der Kantonsverfassung verankert werden. Als rechtliche Grundlage für eine Einschränkung des passiven Wahlrechts genügt eine Regelung in einem formellen Gesetz (Art
2659.5 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
geändert werden. Bei einer entsprechenden Änderung durch die Regierung auf- 2659.5 - 15604 Seite 9/11 grund dieser Befugnis soll dies zwecks Transparenz einerseits mittels Fussnote im Gesetzes- text deklariert teil. Der Bericht der Kommission ist wie folgt gegliedert: 1. In Kürze 2. Eintretensdebatte 3. Grundsatzentscheid und Auftrag für eine 7er-Variante 4. Vorschlag 7er-Variante 5. Detailberatung 6. Parlamentarische Kommission hält an 7er Regierung fest Bereits an ihrer ersten Sitzung hat die Kommission in einem Grundsatzentscheid den Antrag des Regierungsrats auf Verkleinerung abgelehnt. Gleichzeitig hat sie die Exekutive
2680.2 - Antwort des Regierungsrats
Mitgliedstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention. Weder das SEM noch die Zuger Behörden haben Grund zur Annahme, das Asylverfahren verlaufe in No r- wegen nicht rechtmässig. Aussagen, wonach eine A wie z.B. der Ausschaffung in irgendeiner Weise w i- dersetzen würde. Da hierfür keine gesetzliche Grundlage existiert, erachtete das Bundesgericht die Haft im zitierten Entscheid für ungültig. Die vorliegende
2720.37 - Ergebnis 1. Lesung (Gewässergebührentarif)
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1505) [M13] Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 29. Juni 2017; inkl. Änderungen der Redaktionskommission; Vorlage Nr. 2720.37 (Laufnummer 15498) Gesetz über die G
2720.59 - Ablauf Referendumsfrist: 7. November 2017 (Gewässergebührentarif)
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1505) [M16] Ablauf der Referendumsfrist: 7. November 2017; Vorlage Nr. 2720.59 (Laufnummer 15542) Gesetz über die Gebühren für besondere Inanspruchnahmen von öffentlic
2731.1 - Antwort des Regierungsrats
Meinung der «Kantone» und nicht der Regierungsgremien, will heissen der Kantone, publiziert wird? Im Grundsatz ist zwischen der Meinungsbildung sowie Beschlussfassung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK)
2732.1 - Interpellationstext
Kantons mitbeeinflusst (z.B. angekündigte Steuersenkungen für Unternehmen in den USA). Aus diesem Grund stellen wir folgende Fragen an den Regierungsrat. Die Fragen beziehen sich jeweils auf die Geschäftsjahre
2490.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Wirtschaft sowie eine lokale oder regionale Verankerung mit der Zuger Wirtschaft ausweisen. Aus diesem Grund suchten der Kanton Zug und die FHZ in einem gemeinsamen Prozess einen neuen Standort für das Departement
2497.2 - Antwort des Regierungsrats
Ausweiskontrollen oder die Durchsuchung der Taschen). Derartige sensible Tätigkeiten sollten aus diesem Grund nur von gut ausgebildetem und qualifiziertem Personal ausgeübt werden. Die Öffentlichkeit darf erwarten angemessen und verhältnismässig ver- halten und insbesondere das Gewaltmonopol des Staates und die Grundrechte der Bevölke- rung beachten. Ohne entsprechende Regulierung besteht aber die Gefahr, dass solche Gefährdung der Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zug führt hinsichtlich von Verletzungen ihrer Grundrechte im Allgemeinen und von Verletzungen ihrer Integrität im Besonderen. 5. Wie sieht ein allfälliger
2511.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts (gedruckter Bericht)
Sie sehen sich – zu Recht – in erster Linie als Vermittler und nicht als Richter. Wohl aus diesem Grund wurden ins- gesamt nur 36 Urteilsvorschläge gemäss Art. 210 ZPO (Vorjahr: 39) unterbreitet und lediglich Zuschläge zum monatlichen Grundbetrag 1. Mietzins, Hypothekarzins Effektiver Mietzins für das Wohnen (ohne Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas, weil im Grundbetrag inbegriffen). Besitzt der von 115 Punkten oder bei Unterschreiten eines Standes von 95 Punkten vorgesehen. I. Monatlicher Grundbetrag Für Nahrung, Kleidung und Wäsche (einschliesslich deren Instandhaltung), Körper- und Gesund- h

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch