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1578.2 - Antwort des Regierungsrates
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Region. Frage 2: Wie beurteilt der Regierungsrat die Verdrängung von Familien aus dem Kanton Zug auf Grund des Mangels an Wohnungen und der hohen Miet- und Bo- denpreise? Frage 3: Wie beurteilt der Regierungsrat (mit-)finanziert werden soll. Dort, wo die Marktergebnisse unbefriedigend sind, soll weiterhin auf Grundlage der Objekthilfe die Wohnraumversorgung auch für finanz- schwächere Bevölkerungsgruppen sichergestellt rungsgesetz? Welchen Revisionsbedarf sieht er hier? Das Zuger Wohnraumförderungsgesetz basiert auf der Grundlage der Objekthilfe und fördert günstigen Wohnraum mit Hilfe der Gemeinden und des Bundes. Als wich-
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1578.1 - Interpellationstext
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Wohnen eine gewisse Selbständigkeit zu entwickeln. Viele möchten dies aber, und ziehen aus solchem Grund in die Region Zürich oder Luzern. Oft sind es junge Erwachsene, die hier in unserem Kanton in Vereinen
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1593.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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usgleich jeweils auf der Basis der ver- gangenen vier bis sechs Jahre berechnet wird. Aus diesem Grund wird schrittweise eine Ressourcenausgleichsreserve von rund 350 Mio. Franken gebildet. 1 Neugestaltung Inkrafttreten der NFA und der ZFA per 1. Januar 2008 haben einzelne Beiträge mit Zweckbindungen grundlegende Änderungen erfahren, weshalb ein Vergleich mit vergangenen Entwicklungen nicht aussagekräftig Vorgaben ...................................................................................10 7. Grundlagen für die Modellrechnungen............................................................14 8. Resultate
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1594.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Beträge auf Schätzungen basieren, weil wichtige Grundsatzentscheide noch ausstehend sind und/oder die finanziellen Auswirkungen erst mittelfristig sichtbar sein
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1609.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Lehrperson, die Er- ziehungsberechtigten sowie für das Umfeld. Eine Timeout-Lösung kann aus diesem Grund nur erfolgreich sein, d.h. zu einer Rückgliederung führen, wenn während dem Timeout auch mit dem notwendig ist. Bezüglich der rechtlichen Grundlagen für einen befristeten Schulaus- schluss wurde festgehalten, dass die Gemeinden bereits damals über die nötigen Grundlagen in Form der Schul- und Disziplina Schulausschlusses durch geeignete Mass- nahmen. Alle Gemeinden verfügen bereits über die nötigen Grundlagen in Form der Schul- und Diszipli- narordnungen, gestützt auf §§ 24 und 61 SchulG, um einen begrenzten
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1629.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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en Vorlage umgesetzt. Die Erheblicherklärung kam damals mit nur einer Stimme Differenz zustande; Grund für das knappe Resultat war das Thema der Umnutzung landwirtschaftlicher Bauten. Die Kommission erwog
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2569.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 13. September 2016
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Motoren in Kilowatt (kW). [Geschäftsnummer] 18 § 13d (neu) Steuertarif 1 Die jährliche Grundsteuer beträgt pro vollen oder angebrochenen dm Schiffslänge 1 Franken. 2 Der Zuschlag je volle oder angebrochene unterhält ein Berufsinformationszentrum (BIZ); § 6 Abs. 6 (neu) 6 Er trägt die Kosten für das Grundangebot an Beratungs- und Informati- onsdienstleistungen des Amts für Berufsberatung. Der Regierungsrat 1. April und dem 31. Juli ausser Verkehr ge- setzt wird. § 13c (neu) Bemessungsgrundlage 1 Die Grundlagen für die Bemessung bilden die Schiffslänge in Dezimeter (dm) und die Antriebsleistung der Motoren
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2569.9 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
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welche ebenfalls sehr einschränkend sind und so einen gratis Buspass rechtfertigen würden. Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, nur den EL-Beziehenden eine Vergünstigung zu gewähren. 210/sn
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2736.2 - Antrag des Regierungsrats
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Entschädigungen für die Errichtung von Dienstbarkeiten und Grundlasten zu- gunsten des Grundstückes oder für die Ablösung von Dienstbarkeiten und Grundlasten auf dem Grundstück; d) Kosten für die Errichtung von von Schuldbriefen und Grundpfandverschreibungen und Gebühren der amtlichen Liegenschaftsschätzung; e) Grundeigentümerbeiträge, insbesondere Werkleitungs-, Kanalisations- oder Perimeterbeiträge; f) Ausgewiesene (Laufnummer 15426) 1 Das durchführende Organ regelt die Eigentumsverhältnisse, die Dienstbarkeiten und Grundlasten in Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt. 2 Landumlegung und Grenzbereinigung müssen auf den Ausgleich
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2736.5 - Ergebnis 1. Lesung
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er] a) Bauabnahme durch die Baupolizeibehörde bei Überbauung des Grundstücks; b) Eintragung im Grundbuch bei Veräusserung des Grundstücks. Als Veräusserung gelten Eigentümerwechsel, Übertragung der wirtschaft des Zinssatzes der Zuger Kantonalbank für variable Hypotheken seit Fälligkeit ohne Eintragung im Grundbuch ein gesetzliches Pfandrecht zu, das allen eingetragenen Pfandrechten vorgeht2). Das gesetzli che Kaufrecht einräumt. 3 Die Bauverpflichtung ist als öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anzumerken. 4 Der Vertrag fällt dahin, wenn ein Gemeinwesen das Land kauft. 1) Art. 3 RPG 2) Art