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2687.4a - Beilage Synopse
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2017; Vorlage Nr. 2687.4 (Laufnummer 15430) c) eine höhere leitende Tätigkeit ausüben, d. h. auf- grund ihrer Stellung und Verantwortung über weitreichende Entscheidbefugnisse verfügen o- der Entscheide Mitarbeiter geltenden Bestim- mungen. 3 Aufgehoben. § 41 Auszahlung § 41 Abs. 1 (geändert) 1 Das Grundgehalt einschliesslich Teuerungszulage sowie die Familien- und Kinderzulage werden monat- lich, das 13 November und die Treue- und Erfahrungszulage im Juni und Dezember je zur Hälfte ausbezahlt. 1 Das Grundgehalt einschliesslich Teuerungszulage sowie die Familien- und Kinderzulage werden monat- lich, das 13
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2687.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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direkten Kosten handelt. Indirekte Kosten wie beispielsweise Personalkosten wurden keine ausgewiesen. Grund dafür ist, dass es wohl einen Initialaufwand geben wird; danach wird aufgrund der Periodizität eine der Änderung des Personalgesetzes wird das Postulat von Thomas Werner betreffend ge- setzliche Grundlagen für die Anstellung kantonalen Angestellten im Allgemeinen nur mit aktue l- lem Strafregisterauszug Detailberatung zuzustimmen; 2) einstimmig, das Postulat von Thomas Werner betreffend gesetzliche Grundlagen für die Anstellung von kantonalen Angestellten im Allgemeinen nur mit aktuellem Strafregisterauszug
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2688.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Unterlagen und ist für die Veranlagungsbe- hörde im Rahmen des verfassungsrechtlich verankerten Grundsatzes von Treu und Glauben bei der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer bindend.» 3 «Der Vorbescheid
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2690.1 - Postulatstext
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über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Tr a- de in Services [GATS]) sollte die Grundlage für eine permanente Liberalisierung des Dienstleis- tungsbereichs – sprich Service Public – schaffen:
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2691.1 - Motionstext
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lige Wiederwahl über die Arbeitsweise des Regierungsrats umfassend informieren können. Aus diesem Grund sollen die Sitzungen des Regierungsrats zukünftig grundsätzlich öffentlich sein und die Beschlüsse
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2702.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2702.1 Laufnummer 15348 Motion von Jolanda Spiess-Hegglin betreffend Abschaffung der Kirchensteuer vom 20. Dezember 2016 Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin, Zug, hat am 20. Dezember 2016
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2708.1 - Motionstext
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auf der Fahrbahn passieren. Dies führt immer wieder zu äusserst ge- fährlichen Verhältnissen. Auf Grund der neuen Wohn- und Einkaufsmöglichkeiten und auch in Folge zunehmendem Verkehr ist eine bestmöglichste
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2716.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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muss, was eine Mehrheit der Kommission nicht ohne weiteres dem Wortlauf entnehmen konnte. Aus diesem Grund wird der Begriff „abgeschlossene“ im Gesetzestext ergänzt. Kontrovers wurde der Be- griff „Fachausbildung“ tungsgericht begründet vorschlägt, macht Sinn und soll übernommen werden. Die Kommission war sich im Grundsatz darüber einig, dass die passive Wahlfähigkeit nur s o- weit nötig eingeschränkt werden sollte. Dazu Gerichtsbehörden grundsätzlich autonom (Art. 3 und 47 Bundesver- fassung [BV; SR]). Als rechtliche Grundlage für eine Einschränkung des passiven Wahlrechts auf kantonaler Ebene genügt anerkanntermassen eine
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2717.2 - Antwort des Regierungsrats
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en Vorstellungen der wichtigsten Handelspartnerinnen und Han- delspartner entspricht. Aus diesem Grund setzt sich der Zuger Regierungsrat dafür ein, das Schweizer Unternehmenssteuerrecht im Interesse der NFA-Belastung des Kantons Zug auf die Gemeindeebene weiterverrechnet werden. Dies würde aber Grundsatzdiskussionen über die Finanzströme und die Aufgabentei- lung zwischen dem Kanton und den Zuger Gemeinden entgegen. Besonders ins Kreuzfeuer geriet die zinsbereinigte Gewinn- steuer. Die Patentbox wurde im Grundsatz einigermassen unterstützt, jedoch wurde ver- schiedentlich bemängelt, der Anwendungsbereich sei
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2721.1 - Motionstext
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den-, Immobilien- und Mietpreise sind unter anderem eine Folge der tiefen Steuern. Auch aus diesem Grund sind Steuererhöhungen für die hohen Einkommen und Unternehmen etwas S o- ziales. Denken wir nur an