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1572.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
). Die Verfassung räumt den Kantonen hingegen eine Tarifautonomie ein (Art. 129 Abs. 2 BV), auf- grund derer diese im Aufbau und in der Ausgestaltung ihres Tarifsystems frei sind. Die horizon- tale Ha ist eine grundlegende Reform notwendig. Diese muss für alle drei Staatsebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) gleichzeitig erfolgen. Nachdem der Bundesrat zugesagt hat, entsprechende grundlegende Reformideen solle sowohl für die Kantone als auch auf Bundesebene vorgesehen werden. Bei der politischen Grundsatzdiskussion über die künftige Ausgestaltung des schweizerischen Steuersystems werde die Idee der Easy Swiss
1590.19 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2009
Plakatwerbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke ist verboten, sofern sie vom öffentlichen Grund her einsehbar ist. § 50 Verkaufsverbot für Tabakwaren 1 DerVerkauf von Tabakwaren an Kinder und J Kapitel SPITÄLER, PFLEGEHEIME UNDANDERE BETRIEBE IM GESUNDHEITSWESEN § 26 Betriebsbewilligung a) Grundsatz 1 Eine Betriebsbewilligung der Gesundheitsdirektion wird benötigt, wenn a) Verrichtungen, die nach
1618.1 - Motionstext
erwerben will, braucht dazu eine Bewilligung. Die Bewilligung wird erteilt, wenn kein Verweigerungs- grund vorliegt. Die Bewilligung zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewer- bes oder Grundstück wird verweigert
1658.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Auseinandersetzung. Die Häufung gewalttätiger Ausschrei- tungen in diesem Zusammenhang zeigt, dass auf Grund der aktuellen Entwicklung und den Potenzialen in verschiedenen Ländern - je nach teilnehmenden Ma Gemäss der bundesstaatlichen Kompetenzordnung liegt die Polizeiho- heit bei den Kantonen und ist grundlegender Ausdruck ihrer Staatlichkeit. Der Bund verfügt nach geltendem Verfassungsrecht im Bereich der BWIS enthaltenen Ray- onverbots, der Meldeauflage und des präventiven Polizeigewahrsams. Aus diesem Grunde be- fristeten die eidgenössischen Räte diese drei Massnahmen bis Ende 2009. 2.4. Notwendigkeit einer
1671.2 - Antwort des Regierungsrates
nötig sind. Sie müssen auf eine höhere Wertschöpfung insbe- sondere beim Mostobst zielen. Aus diesem Grund haben das Amt für Raumplanung, das Landwirtschaftsamt und die Zentralstelle für Obstbau im Sommer regelt die Bekämpfungsstrategie in der sogenannten "Richtlinie Nr. 3". Die Strategie basiert auf der Grundidee der Senkung des Infektionsdrucks durch die obligatorische Ausrottung der festge- stellten Infek Hochstammobstanbau enthält und auch nicht zwischen Stein- und Kernobst differenziert, ist eine grundlegende Änderung der kantonalen Bekämp- fungsstrategie nicht angezeigt. Seite 3/7 1671.2 - 12799 Frage
1670.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Nahrungsmittelpreise verantwortlich seien. Ein Teil der Ursachen liege in der steigen- den Nachfrage auf Grund der demographischen Entwicklung sowie der steigenden Kaufkraft in aufstrebenden Entwicklungsländern
1570.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
die Energiepolitik drehen. Der Regierungsrat beantwortet sie gesamthaft. Er verweist auf sein Grundsatzpapier vom 29. Januar 2008 mit dem Titel „Energie im Kanton Zug; Leitbild, Leitsätze und Massnahmen“ 2/1588.2/1570.2/1582.2/1659.1 - 12694 SIA d 0165. Im Weiteren listet der Massnahmenplan zahlreiche Grundlagen und Dokumente auf, die zu berücksichtigen sind. Energieverwendung ist nur das eine, wenn es um hausgasen Vereinbarungen abzuschliessen. Ein solcher Vertrag zwischen Bund und Stiftung Klimarappen ist Grundlage für ein Gebäudesanierungsprogramm dieser Stiftung, das bis 2012 läuft. Nachweislich nimmt der Kanton
1598.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
n unbestritten. Diese herausragenden Kulturhäuser sind tragende Elemente der kultu- rellen Grundinfrastruktur und Grundversorgung für die Grossregion Zürich-Zentral- schweiz. Ihre Stellung darin ist e Spanne bewegen werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich das Angebot der Institutionen grundlegend verändern wird, was Auswirkungen auf die Besucherzahlen nach sich ziehen würde. Auch ist es im verpflichtend geregelt werden. Auf der obersten Rechtsstufe, in der Bundesverfassung, sind die Grundlagen festgelegt. In Artikel 48 der Bundes- verfassung ist vorgesehen, dass die Kantone miteinander Verträge
1598.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
eine sogenannte Obergrenze, ist beim Las- tenausgleich nicht systemkonform. Die Kosten werden auf Grund der Besucherzah- len aus den entsprechenden Kantonen berechnet. Sie werden dem jeweiligen Kan- ton
1614.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
die vier Ge- richtsmitglieder) erfolgt grundsätzlich ebenfalls durch das Gerichtspräsidium. Auf- grund der kurzen Fristen in Haftsachen wird es sich als notwendig erweisen, solche Verhandlungen auch an

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