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1779.1 - Interpellationstext
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Lunge Zug-Baar), der Zersiedelungseffekt und der Flächenverbrauch als negativ bezeichnet. Aus diesem Grund nimmt das ARE die Tangente Zug/Baar nicht wie vom Regierungsrat vorgeschlagen in die B-Liste auf,
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1498.2 - Antwort des Regierungsrates
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konnte der Ge- meinderat den im Jahr 2002 und 2003 vorgelegten Bestvarianten nicht zustimmen. Auf Grund einer Besprechung Ende 2006 mit Vertretern der Gemeinde hat das Tief- bauamt als Sofortmassnahme die
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1505.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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31. Januar 1894 (BGS 111.1) bedürfen diese Wahlen der Bestätigung durch den Kantonsrat. Aus diesem Grund b e a n t r a g e n wir Ihnen, die Wahl der vom Kanton zu wählenden Mitglieder des Bankrates und der
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1538.1 - Interpellationstext
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chen Prinzipien gelten für alle. Besondere Sorgen bereitet uns die Tatsache, dass sich Opfer auf Grund von befürchteten Repressionen scheuen, Anzeige zu erstatten. Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende
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1554.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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2003 im Zusammenhang mit der ordentlichen Ein- bürgerung von Ausländerinnen und Ausländern zwei grundlegende Entscheide gefällt: BGE 129 I 217, 1P.228/2002, betreffend die Gemeinde Emmen LU und BGE 129 I 2003 im Zusammenhang mit der ordentlichen Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern zwei grundlegende Entscheide gefällt. Demnach müssten Einbürge- rungsentscheide den Anforderungen rechtsstaatlicher kantonalen Recht vor, d.h. dem Bundesrecht entgegenstehendes kanto- nales Recht ist nichtig. Dieser Grundsatz der so genannten derogatorischen Kraft des Bundesrechts ist von Amtes wegen anzuwenden (Ulrich
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1555.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ltungen im Jahr 2006 vorbereitet worden und hat im Frühling 2007 in Rapperswil Jona erste Grundsatzentscheide für eine künftige Zusammenarbeit ge- fällt. Der Wille der beteiligten Gemeinwesen und Orga ebenfalls zur "Region Zug" gezählt werden. II. Unsere Grundsätze der interkantonalen Zusammenarbeit a) Grundhaltung Der Kanton Zug muss als kleinster Vollkanton der Schweiz in sehr vielen Belangen aktiv mit anderen sogenannten Funktionalräumen, welcher der Regierungsrat positiv gegenübersteht. Angesichts dieser Grundhaltung und der bisherigen Mitfinanzierung von Angeboten in den Nachbarkantonen (z.B. finanziellen Bi
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1559.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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kantonales Recht geregelten kantonalen Ergänzungsleistungen explizit übernommen werden. Aus diesem Grunde werden das ATSG und das ELG (unter Berücksichtigung der Änderungen zum ATSG) zu subsidiär und sinngemäss Der 1. Abschnitt des Entwurfs für ein neues EG ELG enthält Bestimmungen im Zusammenhang mit den Grundlagen der Berechnung des Anspruchs auf Ergän- zungsleistungen, soweit hierfür das Bundesrecht den Kantonen kosten vergütet werden (Art. 14 - 15 ELG; s. die nachstehenden Erläuterungen zu § 4 EG ELG). § 1 Grundsatz Die Bestimmung entspricht materiell § 1 Abs. 1 alt EG ELG. § 1 Abs. 2 alt EG ELG musste demgegenüber
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1559.03 - Ergänzender Bericht und Antrag des Regierungsrates
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niemand diese Art von Er- gänzungsleistungen ab. b. Bezüglich der Kostenansätze wurde mehrmals der Grundsatz moniert, dass alle Personen, die in einem Heim wohnen müssen, deswegen nicht auf Sozialhilfe ange- Gesetzes- änderung erfolgen muss. b. Abfederung des Vermögensverzehrs (§ 2 Abs. 3) Heute gilt der Grundsatz im Bundesrecht, dass eine IV-Rentnerin bzw. ein IV-Rent- ner, egal ob sie/er zu Hause oder im Heim 12541 9 c. Verzicht auf Regelung der Anrechnung der Heimtaxen im Gesetz Es wurde gefordert, den Grundsatz der Anrechnung von Heimtaxen aufgrund der BESA-Abstufung nicht ins Gesetz aufzunehmen. Der Regierungsrat
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1556.1 - Interpellationstext
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Diskussionen dahin verlagert, wie die Erhöhung der Geldmittel zu bewerkstelligen ist, dann ist das ein Grund dafür, dass inzwischen eine breite Allianz von der Nordwestschweiz über die Zentralschweiz bis zum
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1559.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorlage Nr. 1559.5 Laufnummer 12578 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) Bericht und Antrag der vorberatenden Ko