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1749.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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wand: Im Budget hat die Regierung eine Teuerung von ursprünglich 1.3% eingerechnet und dann auf- grund der hohen Teuerungserwartung im Jahr 2008 um 1.0% auf insgesamt 2.3% erhöht. Ef- fektiv ist per Ende Berufsausbildung oder eine weiterführende Schule vor. Das Angebot dauert zwei Jahre mit ei- nem Grundjahr (Schwergewicht Deutsch) und einem Aufbaujahr. Das I-B-A wird von durch- schnittlich 60 - 65 Jugendlichen das Know-how aufzubauen und/oder zu erhalten. Seite 7/12 1728.2 / 1749.1 - 12885 / 12911 Dieser Grundsatz wird im Übrigen von anderen Direktionen konsequent befolgt. Wir weisen auch darauf hin, dass der
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1750.1 - Antwort des Regierungsrates
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nachgeführt und angepasst wird, ist weder besonders aussergewöhnlich noch für sich alleine schon Grund zur Beunruhigung. Die Zuger Steuerverwaltung wird die neue Wegleitung wie alle anderen kantonalen - schaft mitbekommen. Nach dem Kenntnisstand der Zuger Steuerverwaltung war jedoch eines der grundlegenden Ziele der Überarbeitung ausdrücklich die steuerliche Aufkommensneutrali- tät, d.h. die Überarbeitung
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1747.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1747.1 Laufnummer 12907 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 4. November 2008 Sehr geehrter Herr Präs
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581.11 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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ist. Pro Jahr Verzögerung entgehen dem Kanton Zug die entsprechenden Zinserträge. Auch aus diesem Grund erscheint es der Stawiko- Mehrheit für angebracht, die Schlussabrechnung in der vorliegenden Form
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999.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. März 2003
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2 unverändert 3 Bleibt der Berufungskläger bzw. der Anschlussberufungskläger ohne entschuldbaren Grund der Berufungsverhandlung fern, gilt die Berufung bzw. Anschlussberufung als zurückgezogen. 10 § 80 Opfers gelten die besonderen Vorschriften des Opferhilfegesetzes. § 69 ter 6. Abgekürztes Verfahren Grundsatz 1 Der Beschuldigte kann während der Untersuchung beim Untersu- chungsrichter und nach rechtskräftiger
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2428.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Lastenausgleichs und Härteausgleichs (Justiziabilität der NFA) seien nicht erheblich zu erklären. Grund dafür ist, dass der Regierungsrat der Meinung ist, dass der NFA auch weiterhin nicht justiziabel sein sodann einer Vorprüfung. Danach wird einer Initiative Folge ge- geben, wenn der Regelungsbedarf im Grundsatz bejaht und das weitere Vorgehen auf dem Wege der parlamentarischen Initiative als zweckmässig beurteilt
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2428.1 - Motions- und Postulatstext
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Inhalt einreicht, setzt dies ein Zeichen in der Bundespolitik und in der Öffentlichkeit. Aus diesem Grund soll der Regierung s- rat die ressourcenstarken Kantone über die Konferenz der NFA-Geberkantone zu
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754.10 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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ist. Pro Jahr Verzögerung entgehen dem Kanton Zug die entsprechenden Zinserträge. Auch aus diesem Grund erscheint es der Stawiko- Mehrheit für angebracht, die Schlussabrechnung in der vorliegenden Form
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801.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vertrag abzu- schliessen, um die Sachlage genau abzuklären und danach dem Regierungsrat die Grundsatzfragen für die weitere Bearbeitung der strategischen Büroraumplanung zu unterbreiten. Erste Ergebnisse
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999.05 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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2 unverändert 3 Bleibt der Berufungskläger bzw. der Anschlussberufungskläger ohne entschuldbaren Grund der Berufungsverhandlung fern, gilt die Berufung bzw. Anschlussberufung als zurückgezogen. 10 § 80 Opfers gelten die besonderen Vorschriften des Opferhilfegesetzes. § 69 ter 6. Abgekürztes Verfahren Grundsatz 1 Der Beschuldigte kann während der Untersuchung beim Untersu- chungsrichter und nach rechtskräftiger