-
2793.1 - Motionstext
-
weitgehend um arbei tsfreies Ein- kommen. - Zweitens sind alle Steuerquellen so auszuschöpfen, dass dem Grundsatz der Leis - tungsfähigkeit der Steuerpflichtigen Nachachtung verschafft wird. Gerade in Ze iten knapper
-
2792.1 - Antwort des Regierungsrats
-
Jahr wieder ein Konzert für die Insassen der Strafanstalt geplant ist? Ja. 4. Wenn ja, was ist der Grund für solche Veranstaltungen? Freiheitsstrafen sind nach den Grundsätzen des Schweizerischen Strafg
-
2812.2a - Beilage: verkehrstechnisches Gutachten
-
abilität sichergestellt. • Je nach Verkehrslage ergeben sich für den MIV länger Reisezeiten. Der Grund liegt in der Verkehrsüberlastung des gesamten Verkehrssystems. Die Lichtsignalanlage Mänibachstrasse hnisches Gutachten 30. Mai 2018 Inhalt 1. Einleitung 5 1.1, Ausgangslage 5 1.2. Aufgabe 5 1.3. Grundlagen 5 2. Fraget: Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um die neu erstellte Lichtsignalanlage zum Zusatzabklärungen durchgeführt. Der Bericht ist zu Händen des Regierungsrats des Kantons Zug. 1.3. Grundlagen • Stadt Zug, KS 25b/41 Busbevorzugung Artherstrasse, Abschnitt Fridbach bis Postplatz, Vari- a
-
2813.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Täterinnen und Tätern [Kriminaltouri s- mus] und solchen mit erheblichem Schadenpotential). Aus diesem Grund ist eine schweizweite Vernetzung dieser Tools und Datenbanken aus Sicht des Regierungsrats erforderlich Ländern, zeigt die Notwendigkeit auf, die Sicherheitspolitik, die sicherheitsbezo- genen rechtlichen Grundlagen und die Sicherheitsinstrumente an die aktuelle Lage anzupas- sen, damit zum Schutz der Bevölkerung konkreten Ausgestaltung von einzelnen Abläufen gemacht werden müssen. Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen eines kantonalen Bedrohungsmanagements werden jedoch durch die am 1. Januar 2019 in Kraft tretenden
-
2812.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Strassenabschnitt erreicht hat. Dies führt jedoch dazu, dass die Autofahrenden vermeintlich ohne Grund am Knoten Mänibach halten müssen. Sie könnte dem Eindruck Vorschub leisten, die Anlage funktioniere Fahrplangefüge trotz des Beschwerde- Seite 4/7 2812.2 - 15803 verfahrens bis im Jahr 2019 nicht grundlegend ändern wird, ist auch für die 2019 bis 2020 g e- plante Streckensperrung grundsätzlich ein ähnliches
-
2823.8a - Beilage 1 Auszug Protokoll
-
Aspekt hinzu, dass das Gebäude ohne In- tervention möglicherweise definitiv verloren ist. Auch dieser Grund erlaubt es, einer Grundei- gentümerschaft die Verpflichtung aufzuerlegen, ihr Gebäude zu unterhalten Innere speziell unter Schutz gestellt ist. Kommissionsmitglied: Aufgrund von welcher gesetzlichen Grundlage kann das Innere eines Gebäudes unter Schutz gestellt werden? Prof. Dr. iur. Peter Hänni: Es ist
-
2838.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Strassenverkehr die überhöhte Geschwindigkeit die Hauptunfallursache im Kanton Zug 2 . Aus diesem Grund dienen Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Höchstgeschwindigkeiten dazu, die Verkehrssicherheit
-
2848.1 - Interpellationstext
-
integraler Bestandteil und oftmals Höhepunkt einer Schulkarriere. Wir befürchten, dass diese Anlässe auf Grund des oben erwähnten Bundesgerichtsentscheids und im Lichte des aktuellen Sparprogramms unter Druck aber voraussetzen, dass eine ausreichende gesetzliche Grundlage gemäss den abgaberechtlichen Grundsätzen besteht.» a) Sind diese gesetzlichen Grundlagen im Kanton Zug ausreichend vorhanden? b) Falls nein;
-
2850.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
-
den Strassen- körper – nicht zuletzt aus Kostengründen – so schmal wie möglich halten. Aus diesem Grund entschied sich die Baudirektion vorliegend für die Variante mit einem Radstreifen. Eine Breite des Knoten Industrie in den Kantonsrat kommt. Der Kantonsrat muss anhand dieser Vorlage einige Grundsatzentscheide fällen. Bei Lärmsanierungen sollen dort, wo es sinnvoll ist, lärmmindernde Beläge eingebaut Temporegime von 60 bzw. 80 km/h beibehalten möchte? Aufgrund dieser Frage entwickelte sich eine Grundsatzdiskussion in Bezug auf die Lärmsanierung, welche gleichzeitig mit der Strassensanierung erfolgen soll
-
2855.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Verkehrs. Der gesetzlich festgelegte Kostendeckungsgrad wird nicht unterschritten. Somit werden auf- grund des Projekts keine Tariferhöhungen anfallen. 2.14. Für welchen Zeithorizont wird der neue Hauptstützpunkt be- schlusses). Damit geht die Bauherrschaft für die Realisierung des Neubaus HSP ZVB und den Grundausbau Neubau RDZ/Verwaltung an die ZVB über. In der Vereinbarung wird unter anderem auch die Mitwirkung n für das Darlehen des Kantons an die ZVB? Der Kanton gewährt das Darlehen, damit die ZVB den Grundausbau des Neubaus RDZ/Verwaltung sowie das dafür benötigte Land finanzieren kann, ohne die Mittel bei